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Landbriefträger

  • bayern klassisch
  • 7. Dezember 2009 um 18:29
  • bayern klassisch
    Gast
    • 7. Dezember 2009 um 18:29
    • #1

    Liebe Sammlerfreunde,

    mit diesem Beitrag versuche ich mal etwas, dessen Resonanz den Thread weiter führt, oder, wenn es keine gibt, abwürgt.

    Wir werden sehen.

    Es geht um den Dienst der Landbriefträger, in specie wie er ab dem 1.1.1872 gesehen wurde und was von ihm zu tun oder zu unterlassen war.

    Weche der folgenden Aussagen sind richtig?

    1) Ein Landbriefträger (LBT) durfte im Postbüro rauchen.
    2) Ein LBT durfte in einem Ort ohne Postanstalt auf der Strasse rauchen.
    3) Ein LBT durfte in einem Ort mit Postanstalt auf der Strasse rauchen.
    4) Ein LBT durfte außer Dienst auf der Strasse überall rauchen.

    5) Ein LBT musste den Erhalt von Reko-Briefen nicht quittieren.
    6) Ein LBT musste den Erhalt vollzogener Rückscheine quittieren.
    7) Ein LBT musste die Ablieferung eines Postmandats quittieren.
    8) Ein LBT musste einen Begleitbrief zu einem Paket nicht quittieren.

    9) Ein LBT musste einen Brief mit abgefallenem Siegel selbst versiegeln.
    10) Ein LBT durfte sich den Inhalt des Briefes ansehen und musste dann entscheiden, ob der Brief neu zu versiegeln war, oder nicht.

    Mal sehen, wer die meisten richtigen Antworten gibt. Morgen gibts die Lösung hier.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Bayern-Nils
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    2.482
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    Männlich
    Geburtstag
    29. April 1962 (63)
    • 7. Dezember 2009 um 19:19
    • #2

    Hallo bayern klassisch

    Hier, muss ich sagen, habe ich überhaupt keine Ahnung. Kann sein dass ich einmal etwas gelesen habe. Richtige Antworte ist also nur Glück.

    Meine Antwort; 6,7 und 9 sind richtig. Eine Begründung bekommst du leider nicht :rolleyes: :ups:

    Viele Grüsse
    Nils

    NEH

  • Bernd HL
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    4.527
    Geschlecht
    Männlich
    • 7. Dezember 2009 um 20:28
    • #3

    Dann versucht noch mal jemand, der absolut keine Ahnung hat, sein Glück:

    Meiner Meinung nach richtig sind Nummer 4, 6, 7 und 9. Alles Bauchgefühl, ichhoffe, wenigstens einen richtig zu haben ;)

    Zackige Sammlergrüsse aus Lübeck sendet Bernd HL ;)!

  • krauseklatt
    Gast
    • 7. Dezember 2009 um 21:48
    • #4

    Guten Abend bk ,
    sehrwohl ein feines Rätsel! Hier mal mein Lösungsversuch: 1,5 und 10 sollten falsche Aussagen sein , wobei ich selbst Pkt. 1 bezweifele.
    Verbleiben also für mich nur Pkt. 5 und 10 als falsche Aussagen.
    ... mfG aus Genshagen --- H.Klatt ---

  • mtcyrus
    Stamm Mitglied
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    2.893
    Geburtstag
    29. Juli 1980 (45)
    • 7. Dezember 2009 um 22:16
    • #5

    2,6, 7 und 9 sagt der mtcyrus, der keine wirkliche Ahnung hat sich aber über die Antworten sehr freut!

    MfG

    Suche momentan, dringend Belege von Berlin von Anfang bis Ende, egal was:
    Erstagsbriefe, Erstagsblätter, Mischfrankaturen, Einzelfrankaturen, Mehrfachfrankaturen, aber wenn möglich in sammelwürdiger Qualität.

  • Bayern-Nerv
    Stamm Mitglied
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    Männlich
    Geburtstag
    4. Januar 1966 (60)
    • 7. Dezember 2009 um 22:22
    • #6

    Hallo zusammen!

    Bevor ich mich heute zur wohlverdienten Nachtruhe begebe, auch von meiner Seite ein (wahrscheinlich absolut falscher) Tipp:

    kurz und knapp
    - rapp-zapp -
    rate-mal,
    du hast die Qual -
    ob falsch,ob richtig, das weißt du,
    spielen wir mal blinde-kuh -
    falsch ist hier wohl eins bis vier,
    rauchen durft er dort und hier,
    6,7,8 und 9 ist richtig -
    der Rest ist hier wohl null und nichtig.
    Wahrscheinlich lieg ich falsch jetzt hier,
    hab keine Ahnung von 1 bis 4,
    zu 5 fehlt mir das nötge Wissen,
    dann hab ich das jetzt hier verrissen,
    den Punkt 10 kann ich nicht verstehn,
    durft er den Inhalt wirklich sehn?

    Der richtgen Lösung seh ich entgegen,
    bin ganz und gar nicht sehr verwegen,
    weil falsch lieg ich mit Sicherheit,
    die Lösung ist für mich zu weit,
    die Wahrheit, ja die gibt es morgen,
    @bk wird uns damit versorgen.

    Gute Nacht sagt
    B-N. :zZz:

    Nimm dir im Leben ruhig die Zeit zum Sammeln und genieße einen guten Wein - denn die gesammelte Zeit nimmt dir irgendwann das Leben und dann wird man um dich weinen. (V.R.)

  • Sepp
    neues Mitglied
    Beiträge
    66
    • 8. Dezember 2009 um 00:26
    • #7

    Hallo,

    leider kann ich nicht so toll reimen wie bayern-nerv, aber keine Ahnung hab ich auch (und davon sehr viel :D).

    Das Rauchverbot gab es damals wohl noch nicht - daher ist 1 bis 4 richtig.
    Ich glaube auch 5-8 ist richtig nur ein Siegel neu aufbringen (8 und 9) mußte er denke ich nicht.

    Bin gespannt auf morgen, was ein LBT nun machen durfte/mußte...

    Viele Grüße
    Sepp

  • heide1
    erfahrenes Mitglied
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    Männlich
    • 8. Dezember 2009 um 05:09
    • #8
    Zitat

    Original von bayern klassisch
    Liebe Sammlerfreunde,

    mit diesem Beitrag versuche ich mal etwas, dessen Resonanz den Thread weiter führt, oder, wenn es keine gibt, abwürgt.

    Wir werden sehen.

    Es geht um den Dienst der Landbriefträger, in specie wie er ab dem 1.1.1872 gesehen wurde und was von ihm zu tun oder zu unterlassen war.

    Weche der folgenden Aussagen sind richtig?

    1) Ein Landbriefträger (LBT) durfte im Postbüro rauchen.
    2) Ein LBT durfte in einem Ort ohne Postanstalt auf der Strasse rauchen.
    3) Ein LBT durfte in einem Ort mit Postanstalt auf der Strasse rauchen.
    4) Ein LBT durfte außer Dienst auf der Strasse überall rauchen.

    5) Ein LBT musste den Erhalt von Reko-Briefen nicht quittieren.
    6) Ein LBT musste den Erhalt vollzogener Rückscheine quittieren.
    7) Ein LBT musste die Ablieferung eines Postmandats quittieren.
    8) Ein LBT musste einen Begleitbrief zu einem Paket nicht quittieren.

    9) Ein LBT musste einen Brief mit abgefallenem Siegel selbst versiegeln.
    10) Ein LBT durfte sich den Inhalt des Briefes ansehen und musste dann entscheiden, ob der Brief neu zu versiegeln war, oder nicht.

    Mal sehen, wer die meisten richtigen Antworten gibt. Morgen gibts die Lösung hier.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Alles anzeigen

    Ich denke mal:
    Richtig ist: 2 - 3 - 4 - 6 - 7 - bekomme ich den 1. Preis?

  • bayern klassisch
    Gast
    • 8. Dezember 2009 um 06:09
    • #9

    Hallo in die Runde,

    erst einmal vielen Dank für die rege Anteilnahme - finde ich super! :)

    Einfach ist es sicher nicht, gar keine Frage. Aber wer will schon einfache Fragen beantworten? Keiner? Richtig.

    Heute abend folgt die Lösung.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch, der auch gerne so dichten können würde ...

    2 Mal editiert, zuletzt von bayern klassisch (8. Dezember 2009 um 20:24)

  • Michael D
    Stamm Mitglied
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    5. August
    • 8. Dezember 2009 um 11:29
    • #10

    Hallo bayern klassisch,

    eigentlich soll man sich ja nur äußern, wenn man wenigstens etwas Ahnung hat ...

    aber ich würfel mal mit:
    6, 7, 8 und 9

    Viele Grüße
    Michael

    Preußen und Transite

  • kreuzer
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    10. September 1983 (42)
    • 8. Dezember 2009 um 11:38
    • #11

    Dann will ich auch mein Glück versuchen.

    Mein Tipp: richtig ist 3, 2, 6, 7, 9.

    Viele Grüße

    kreuzer

  • bayern klassisch
    Gast
    • 8. Dezember 2009 um 18:07
    • #12

    Liebes Rate- und Wissens - Team,

    hier kommt die Auflösung mit kurzem Kommentar, was richtig war.

    1) Ein Landbriefträger (LBT) durfte im Postbüro rauchen.

    Das durfte er natürlich nicht. Weder irgend ein Postbediensteter noch ein Postkunde durfte dort rauchen.

    2) Ein LBT durfte in einem Ort ohne Postanstalt auf der Strasse rauchen.

    Ja, das durfte er! In der Stadt war es ihm verboten, aber auf dem flachen Lande war es erlaubt. Kaum zu glauben, aber wahr.

    3) Ein LBT durfte in einem Ort mit Postanstalt auf der Strasse rauchen.

    Demzufolge ist 3) nicht richtig.

    4) Ein LBT durfte außer Dienst auf der Strasse überall rauchen.

    Richtig! Weil er außer Dienst keine Dienstkleidung tragen durfte, konnte er überall rauchen.

    5) Ein LBT musste den Erhalt von Reko-Briefen nicht quittieren.

    Falsch - selbstverständlich musste er für jeden Reko-Brief unterschreiben, denn sonst wäre ihm nicht nachzuweisen gewesen, wenn er ihn verloren hätte.

    6) Ein LBT musste den Erhalt vollzogener Rückscheine quittieren.

    Richtig - was für Reko-Briefe galt, musste auch für Rückscheine gelten, denn auch sie gehörten zu den qualifizierten Poststücken, wie etwa auch Wert- oder Expreßbriefe.

    7) Ein LBT musste die Ablieferung eines Postmandats quittieren.

    Richtig - es gab 3 Möglichkeiten, wie zu verfahren war:

    a) Der Empfänger zahlte sofort, löste es also direkt ein - dann quittierte der LBT den Erhalt mit "Bezahlt, Schulz, 15.10.1872".

    b) Der Empfänger bat um die maximale Zahlungsfrist von 7 Tagen - dann quittierte der LBT mit "Frist verlangt, Schulz, 15.10.1872".

    c) Der Empfänger löste nicht ein und verweigerte alles - dann quittierte der LBT mit "Verweigert, Schulz, 15.10.1872".

    Also dreimal JA bei dieser Frage (war etwas schwierig, das gebe ich zu). ;)

    8) Ein LBT musste einen Begleitbrief zu einem Paket nicht quittieren.

    Richtig - weil das Poststück nicht als qualifiziert galt, musste auch nicht gegen Unterschrift empfangen und ausgeliefert werden.

    9) Ein LBT musste einen Brief mit abgefallenem Siegel selbst versiegeln.

    Um Himmels Willen nein - das war eine Todsünde! Fand ein LBT einen Brief - welcher Art auch immer - offen oder mit beschädigtem Siegel vor, so durfte er ihn nicht austragen, sondern hatte ihn zur Poststelle zu bringen und dort amtlich verschliessen zu lassen (Post- bzw. Dienstsiegel). Hätte er ihn selbst verschlossen, wäre er im Falle der Aufdeckung disziplinarisch verfolgt worden.

    10) Ein LBT durfte sich den Inhalt des Briefes ansehen und musste dann entscheiden, ob der Brief neu zu versiegeln war, oder nicht.

    Ach du lieber Gott - das hätte die sofortige Entlassung nach sich gezogen. Wer versuchte, einen Brief "auszuspähen" oder einen Brief mit beschädigem Verschluß zu lesen, wurde mindestens entlassen, in der Regel jedoch noch wegen Verstosses gegen das Briefgeheimnis gerichtlich bestraft. Er durfte auch nie wieder ein öffentliches Amt antreten.

    Halten wir also fest, was richtig war: 2, 4, 6, 7 und 8. Ich weiß, einfach war das nicht gerade. :jaok:

    Die Trefferquote lag bei 2 Richtigen bis zu allen 5 Richtigen - nur im Lotto gibt es 6 Richtige, von daher hab ihr das wirklich gut gemacht. :)

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Bayern-Nils
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    • 8. Dezember 2009 um 18:37
    • #13

    Hallo bayern klassisch

    Ach, du liebe. Nur zwei richtige.

    4 Sternchen und Stammitglied :ups: :D ;)

    Hier gibt es Möglichkeiten sich zu verbessern. :jaok:

    Obwohl er nicht alle richtig geraten hat, hat aber Bayern-Nerv die schönste Antwort gegeben.

    Viele Grüsse
    Nils

    NEH

    Einmal editiert, zuletzt von Bayern-Nils (8. Dezember 2009 um 18:38)

  • Bayern-Nerv
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    • 8. Dezember 2009 um 18:44
    • #14

    Hallo zusammen, hallo Nils!

    Danke für deine netten Worte, ab und zu kommt so ein kleiner Poet bei mir durch :ups: .
    Bin mal gespannt auf das nächste Fragen-Rätsel.

    Wünsche allen noch einen schönen Abend.

    schöne Grüße vom
    bayernfarbenvielfaltverrückten

    Bayern-Nerv

    Nimm dir im Leben ruhig die Zeit zum Sammeln und genieße einen guten Wein - denn die gesammelte Zeit nimmt dir irgendwann das Leben und dann wird man um dich weinen. (V.R.)

  • Bayern-Nils
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    29. April 1962 (63)
    • 8. Dezember 2009 um 19:49
    • #15

    Wir haben dich gesucht :D :D :D
    Wer jetzt nichts versteht, ist klug :D :D

    NEH

  • bayern klassisch
    Gast
    • 8. Dezember 2009 um 20:03
    • #16

    Hallo in die Runde,

    ich weiß nicht warum, aber der Thread war auf einmal weg. Warum weiß der Kuckuck, wenn überhaupt.

    Ich werde nicht soooo schnell weiter machen, damit sich das ganze etwas setzt. Aber zwei Fragerunden pro Woche sind sicher zu verkraften, oder?

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Bernd HL
    Stamm Mitglied
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    Männlich
    • 8. Dezember 2009 um 20:37
    • #17

    Hallo bayern klassisch,

    bitte setze das gelegentlich mal fort, dümmer wird dadurch ja keiner ;) War ´ne super Idee und hat viel Spass gemacht!

    Zackige Sammlergrüsse aus Lübeck sendet Bernd HL ;)!

  • bayern klassisch
    Gast
    • 9. Dezember 2009 um 15:35
    • #18

    Hallo Bernd,

    danke für dein Lob aus berufenem Munde. :) So zweimal die Woche halte ich für optimal. Der Thread ist ja jetzt wieder oben - Danke den Admins für Ihren Job, was immer auch das technische Problem dabei gewesen war.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • bayern klassisch
    Gast
    • 10. Dezember 2009 um 17:00
    • #19

    So liebe Leute,

    hier die Fortsetzung des LBT - Threads für Interessierte. :)

    Welche 5 der folgenden 10 Aussagen sind richtig ...

    1) Die Verwahrung der Poststücke war dem LBT allein überlassen.

    2) Der LBT durfte die Briefe und Karten auch in seiner Dienstkleidung (Rocktasche) transportieren.

    3) Der LBT durfte die Postsachen nur in seiner Ledertasche befördern.

    4) Der LBT durfte Briefe, die er auf seiner Tour nicht zustellen konnte, nicht über Nacht bei sich behalten, sondern musste alle Poststücke entweder den Empfängern oder seinem Vorgesetzten aushändigen.

    5) Bei der Zustellung an Firmen oder Handelsgesellschaften konnten die Briefe jedem Firmen- oder Gesellschaftsangehörigen ausgehändigt werden.

    6) Der LBT musste ein Verzeichnis aller Bevollmächtigungen von Personen und Firmen in seinem Landbestellbezirk mit sich führen.

    7) Die Ablieferung von Briefen an Personen, die zukünftig in einem Hotel oder Gasthof logieren, sog. Vorab - Briefe, durften nicht an den Gastwirt erfolgen.

    8) Wurde bei der Zustellung von Schreiben mit Behändigungsschein unterschieden zwischen a) gerichtlichen Schreiben und b) nicht gerichtlichen Schreiben?

    9) Wurde bei der Zustellung von rekommandierten Schreiben mit Behändigungsschein unterschieden zwischen a) gerichtlichen Schreiben und b) nicht gerichtlichen Schreiben? (Wer das weiß ist klasse!)

    10) Der LBT haftete nicht für die Gebühren bei der Ablieferung von Portobriefen.

    Viel Spaß!!

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Nacktnasenwombat
    aktives Mitglied
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    Männlich
    Geburtstag
    26. April 1987 (38)
    • 10. Dezember 2009 um 20:05
    • #20

    Hallo!

    Das sind wieder sehr schöne Fragen, ich kann aber nur meiner Intuition folgen.

    Dann fange ich mal mit einem Tip an:

    Richtig: 3, 4, 6, 7, 9
    Falsch 1, 2, 5, 8, 10

    schöne Grüße,

    Nacktnasenwombat

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