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Schwergewichte

  • balf_de
  • 2. November 2009 um 17:00
  • joey
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    116
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    Männlich
    • 10. Dezember 2009 um 14:08
    • #61
    Zitat

    Original von Magdeburger
    Vielleicht läßt sich ein entsprechender Stempel finden aus dieser Zeit.


    Hallo Ulf,

    hier ein Abschlag vom 12.2.1867, also 3 Tage nach Deinem
    ... ohne Strich und ohne Punkt hinter der 2
    Ich möchte mich daher der Meinung von Michael anschliessen,
    daß es sich wohl um eine verkantet eingesetzte Monatszahl handelt.

    Grüße aus Berlin,
    joey


    ps: edit wg typo ... der gezeigte Abschlag ist von 1867 und nicht 1667 ;)

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    2 Mal editiert, zuletzt von joey (10. Dezember 2009 um 21:51)

  • cascha2000
    neues Mitglied
    Beiträge
    57
    • 19. Dezember 2009 um 08:42
    • #62

    Guten Morgen!

    Eingeschriebene 2. Gewichtsstufe von Ingolstadt in die schöne Pfalz. Obere Marke leider angeschnitten.

    Beste Grüsse!

    Andreas

    Bilder

    • Samstag, 28. Februar 2009 (6).jpg
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  • bayern klassisch
    Gast
    • 19. Dezember 2009 um 08:56
    • #63

    Hallo cascha2000,

    Briefe mit Gesicht sind immer reizvoll - wer achtet da noch auf den Rand ...

    Zu der Adresse bietet sich der Thread "Landbriefträger" an, der sich mit dergleichen befasst.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • cascha2000
    neues Mitglied
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    57
    • 19. Dezember 2009 um 09:29
    • #64

    Hallo bk!

    Hat Deine Einlassung mit dem Vermerk unten links zu tun. Ich lese da " auch zu übergeben an ............

    Beste Grüsse !

    Andreas

  • bayern klassisch
    Gast
    • 19. Dezember 2009 um 09:41
    • #65

    Hallo cascha2000,

    so ist es. Dort steht nämlich - bei einem Chargébrief sehr wichtig:

    ... ist zu übergeben an Margarete Doll aus Ransbach".

    Hier musste der Cantonsbote (später Landbriefträger, daher auch der Hinweis zu meinem Thread) genau wissen, was zu tun war.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • peterhz
    aktives Mitglied
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    • 20. Dezember 2009 um 09:06
    • #66

    Interessanter Brief und Briefporto von Preußen 3x Nr:18.

    Brief mit Bahnstempel Harburg Hannover nach Berlin.

  • Magdeburger
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    • 20. Dezember 2009 um 09:39
    • #67

    Hallo PeterHz

    interessanter Brief. Zum Absender habe ich dies gefunden:

    Damit sollte der Brief aus Winsen stammen und ist scheinbar direkt am Zug aufgegeben wurden.

    Ich kann mir die "Überfrancatur" von 3 Sgr nicht erklären, denn ab 01.05.1861 hätten 6 Sgr für einen Brief mit einem Gewicht ab 1 bis 15 Loth in der Entfernungsstufe über 20 Meilen ausgereicht.

    Nach meinen Unterlagen kamen die Marken aber erst 1862 am Schalter

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Suche Belege von Magdeburg bis 31.12.1867 sowie Belege mit Packkammerstempel

  • Michael D
    Stamm Mitglied
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    5. August
    • 20. Dezember 2009 um 13:28
    • #68

    Hallo peterhz und magdeburger,

    ein interessanter Brief!

    Wenn wir es hier nicht mit einer richtigen Rarität zu tun haben (preussische Frankatur im hannoveraner Postgebiet), muß der Brief vom November 1867 sein.
    Der rückseitige Stempel Lüneburg spricht gegen eine Direktaufgabe im Zug.

    Aber dennoch bleibt leider das Problem der Überfrankatur ...

    Viele Grüße
    Michael

    Preußen und Transite

    Einmal editiert, zuletzt von Michael D (20. Dezember 2009 um 13:29)

  • peterhz
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    • 21. Dezember 2009 um 07:27
    • #69

    Hallo Magdeburger und Michael D,

    Ich glaube der Brief von Lüneburg nach Berlin ist von November 1866. Preußische Briefmarken waren ab dem 1 Oktober 1866 in Hannover gültig. Mischfrankaturen zwischen Preußen und Hannover waren vom 01. Oktober bis zum 31 Oktober möglich. Die neuen Posttarife von Preußen für Hannover waren aber erst ab dem 01 Januar 1867 gültig, so dass der vorliegende Brief nach dem alten Tarif von Hannover nach Preußen berechnet wurde (3 Enternungsstufe und 3 Gewichtsstufe). So ist nach meiner Meinung dieser Brief portogerecht. Hat leider kein Datum und ist nicht beweisbar.

    Der hier gezeigte Brief ist auch so ein Sonderfall. Ab den 1. Januar galten im dann ehemaligen Königreich Hannover 3 Tarife.
    Der 1 Tarif war der alte Tarif von Hannover für das Gebiet des dann ehemaligen Königreichs Hannover.
    Der 2 Tarif war der Tarif nach Preußen. Hier galt der innerpreußische Tarif.
    Der 3 Tarif war der Tarif von Hannover in die Gebiete des Postvereins.
    Der hier gezeigte Brief ist so einer. 3 Gewichtsstufe und 3 Entfernungsstufe und mit 9 Sgr. portogerecht frankiert.

    Der Brief sollte aufgrund seiner Schönheit zwar in den anderen Thread, ist aber hier auch sehr gut aufgehoben.

    Schöne Grüße Peter

  • Michael D
    Stamm Mitglied
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    5. August
    • 21. Dezember 2009 um 10:50
    • #70

    Hallo peterhz,

    mit dem 2. Brief hast Du absolut Recht. Ein schönes Teil! :)

    Wenn dein 1. Brief aus 1866 stammt, hast (hättest) Du eine schöne Rarität: Noch hannoveraner Tarif, frankiert mit preussischen Freimarken.
    Deine Frankaturinterpretation spricht dafür.
    Hat Hannover denn 1866 schon schwarz gestempelt ? Oder sind schwarze Stempelabschläge von Lüneburg aus hannoveraner Zeit bekannt ?

    Viele Grüße
    Michael

    Preußen und Transite

  • cascha2000
    neues Mitglied
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    57
    • 21. Dezember 2009 um 11:19
    • #71

    Guten Tag!

    2. Gewichtsstufe im Postverein von Esslingen nach Wien - frankiert mit MEF 2 x 19ya

    Beste Grüsse!

    Andreas

    Bilder

    • Samstag, 19. Dezember 2009 (2).jpg
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  • peterhz
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    • 21. Dezember 2009 um 11:30
    • #72

    Hallo Michael,

    Lüneburg hat schon zu Hannoveraner Zeiten in schwarz gestempelt. Hat noch nicht mal einen besonders hohen Zuschlag.


    Viele Grüße

    Peter

  • kreuzer
    erfahrenes Mitglied
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    • 24. Dezember 2009 um 19:06
    • #73

    Hallo zusammen!

    Zunächst mal wünsche ich allen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest!

    Für den Heiligen Abend hab ich mal ein Schwergewicht ausgegraben.

    Ein Brief, der am 29.4.1874 vom Magistrat Eichstätt an den Magistrat Amberg als portopflichtige Dienstsache verschickt wurde. Frankiert ist das ganze mit einer blauen 7 Kreuzer (25 Y). Also ein Brief in der 2. Gewichtsstufe von 15 bis 250 g. Das Gewicht erklärt sich durch den Vermerk "Mit 1 Beilage".

    Im Inhalt geht es grob gesagt darum, dass gebeten wird, eine beiligende Bekanntmachung für 10 Tage an der Amtstafel in Amberg auszuhängen.

    Oben ist noch das Wappen des Königreiches Bayern eingeprägt. Daneben findet sich eine weitere Prägung, die ich allerdings nicht deuten kann. Es ist die Wertangabe "Drey Kreuzer" ins Briefpapier eingeprägt. Kann dies jemand deuten?

    Viele Grüße

    kreuzer

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  • bayern klassisch
    Gast
    • 24. Dezember 2009 um 19:15
    • #74

    Hallo kreuzer,

    der Wertstempel (doppelt geprägt) von 3 Kr. war festgelegt worden bzgl. der Wertigkeit des Anliegens, um das es ging. 3 Kr. war die niedrigste Gebühr, ein hoher Guldenbetrag z. B. für einen Immobilienkauf der Extraklasse markierte die Grenze nach oben.

    Der Antrag für eine Dienstleistung musste also auf diesem kaufbaren Stempelpapier erfolgen, dessen Kosten (Franko hin 7 Kr., Stempelpapier 3 Kr. und unfrankierte Rücksendung von 7 oder 11 Kr.) jemandem angelastet wurden, in dessem Interesse die Tätigkeit der Behörden lag.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Schnulli
    erfahrenes Mitglied
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    Männlich
    • 24. Dezember 2009 um 19:21
    • #75

    Darf ich eine kurze Frage hier stellen?

    Ich habe ein Streifband der 2. Gewichtsklasse im Ortsverkehr München hier.

    Ist es besser im Beitrag für Streifbänder aufgehoben, oder passt es hierher auch?

    Frohe Festtage und guten Rutsch in das Jahr 2010 allen Lesern.

    Es grüßt alle Leser der Schnulli

  • bayern klassisch
    Gast
    • 24. Dezember 2009 um 19:52
    • #76

    Hallo Schnulli,

    sowohl als auch!

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • kreuzer
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    10. September 1983 (42)
    • 24. Dezember 2009 um 21:49
    • #77

    Hallo @bayern klassisch!

    Danke für die Information! War sicherlich kein schlechtes System zur Gebührenerhebung.


    Viele Grüße

    kreuzer

  • bayern klassisch
    Gast
    • 24. Dezember 2009 um 22:00
    • #78

    Hallo kreuzer,

    so kann man das sehen. Immerhin musste sogar jeder Briefträger, der auch nur einen Tag Urlaub wollte, einen mit 3 Kr. frankierten Brief auf Stempelpapier der Nominale von 3 Kr. an seine vorgesetzte Dienststelle, das Oberpostamt, allerunterthänigst schreiben. Also 6 Kr. pro Urlaubsantrag. :(

    So gut waren die alten Zeiten dann doch nicht ...

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • mikrokern
    erfahrenes Mitglied
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    13. Juli 1962 (63)
    • 25. Dezember 2009 um 08:45
    • #79
    Zitat

    Original von bayern klassisch
    Hallo kreuzer,

    so kann man das sehen. Immerhin musste sogar jeder Briefträger, der auch nur einen Tag Urlaub wollte, einen mit 3 Kr. frankierten Brief auf Stempelpapier der Nominale von 3 Kr. an seine vorgesetzte Dienststelle, das Oberpostamt, allerunterthänigst schreiben. Also 6 Kr. pro Urlaubsantrag. :(

    So gut waren die alten Zeiten dann doch nicht ...

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Hallo bayern klassisch,

    und auf normalem Briefpapier durfte er den Unrlaubsantrag nicht stellen? Man könnte doch auf dem Standpunkt stehen, dass Urlaub etwas privates ist, oder?
    Zumindest ist mit einem Urlaubsantrag doch kein formaljuristischer gebührenpflichtiger Vorgang verbunden...
    Und umgekehrt: wenn eine derartige Angelegenheit "dienstlich" und damit Stempelpapier-relevant war, dann müsste doch jede dienstliche An/Rückfrage ähnlichen Charakter haben, mithin fast jeder Schriftwechsel, der nicht gerade zwischen Privatparteien geführt wurde, gebührenpflichtig gewesen sein?

    Schöne Festtage wünscht allen
    der µkern

    Gruss

    µkern

  • bayern klassisch
    Gast
    • 25. Dezember 2009 um 10:17
    • #80

    Hallo mikrokern,

    in einer meiner Sammlungen aus 1849-75 befindet sich ein Brief mit einem Urlaubsgesuch eines Briefträgers. Der Brief ist mit einer Nr. 15 frankiert und auf 3 Kr. Stempelpapier geschrieben (vom Expeditor selbst, weil die Schrift schöner war und man dem Ersuchen so größere Chancen auf Genehmigung einräumte).

    Leider ist das Format größer als A4, so dass ich es nicht scannen kann.

    Ein Urlaubsanspruch bestand nicht. Daher war es nicht dienstlich, sondern eine private Bitte um dienstliche Entlassung für die Zeit des Urlaubs.

    Der Petent musste für die Zeit seiner Abwesenheit einen triftigen Grund liefern und auf seine Kosten (also für die Verwaltung kostenlos, da er ja auch kein Geld während seines Urlaubs bekam) Ersatz herbeischaffen. Dieser Ersatz musste vom Expeditor auf Tauglichkeit überprüft werden, wofür dieser wiederum mit seiner Kaution haftete (der Briefträger nicht!).

    Eine Eingabe privater Art = Urlaubsantrag ohne Stempelpapier, vlt. sogar als Portobrief, war nicht genehmigungsfähig. Ebenso wenig wie eine Heiratsgenehmigung beim Arbeitgeber Post oder ähnliches, wenn das Schreiben nicht frankiert worden war.

    Wurde z. B. einem Urlaubsantrag nicht stattgegeben, weil man Anstände beim dubiosen Ersatzbriefträger befürchtete, so war alles dahin. Ein Schreiben an die Oberbehörde in München war nicht möglich, da Briefträger diese nicht anschreiben durften.

    Die Genehmigung des Urlaubs von dem zuständigen OPA erfolgte kostenlos mit der Dienstpost - ein Gefallen, denn man hätte auch portopflichtig remittieren können, dann aber keinen Beleg in Händen gehabt. Da die Dienstpost von einem Postlieferschein des OPA´s begleitet wurde, den der empfangende Expeditor gegenzeichnen musste, wußte man, dass die Urlaubsverfügung / Genehmigung zugegangen war und mithin die Verpflichtung des Ersatzbriefträgers bestand. Schließlich war der Expeditor der unmittelbare Arbeitgeber eines Postboten, nicht das OPA.

    Bei Beförderungen war es noch etwas komplizierter, wenn ich das kurz anfügen darf. Die Information darüber wurde per portopflichtigem Dienstbrief, eingeschrieben gegen Retour - Recepisse mitgeteilt.

    Gleichzeitig wurden die Vewaltungskosten, die eine Höhergruppierung mit sich brachte (neue Urkunde, neue = höhere Kautionsfestsetzung usw.) dem "Glücklichen" per Auslage belastet. Nach Eingang dieser Gelder erhielt er gegen Nachnahme portopflichtig seine Urkunde zugesandt und dürfte den Erhalt quittieren und auf seine Kosten zurückschicken.

    Eine Beförderung, die ein Jahresgehalt von zuvor 400 auf 500 Gulden nach sich zog, kostete ca. 10% des Jahresgehaltes an Verwaltungsaufwand, den allein der Beförderte zu zahlen hatte. Je nach Höhe der Besoldung musste er daher auf Stempelpapier mit einem Wert von bis zu mehreren Gulden schreiben.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

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