Hallo Zusammen,
in diesem Thread möchte ich gern erfahren, ob es auf Paketbegleitbriefen bei AD besondere Abstemplungen gegeben hat.
Für Preussen kann ich die Frage mit ja beantworten und beziehe mich somit komplett darauf:
Die Paketaufbewahrung war kostenpflichtig - sogenanntes Packkammergeld - wenn nicht einem Tag nach Zustellung des begleitenden Briefes das Paket abgeholt wurde.
Viele Orte führten sogenannte "Packkammerstempel", welche auf ein-, durch- und ausgehenden Paketbegleitungen abgeschlagen wurden.
Die ersten „echten“ Packkammerstempel gibt es ab 1830 von Berlin und Potsdam. Dies wurde aber erst im Cirular 14 vom 09.06.1831 für alle Paketausgaben generell geregelt. Darin wird bestimmt, dass die Paketausgabe auf der Siegelseite mit einem besonderen Stempel, sofern noch nicht vorhanden, zu dokumentieren ist.
Jedoch wurde meistens nicht die Rückseite verwendet, sondern die Vorderseite, was kurze Zeit später auch so verfügt wurde.
Von Berlin sind wenige Belege ab 1827 bekannt, welche „Vorläuferstempel“ auf der Rückseite aufweisen.
Magdeburg stellt aber auch dies in den „Schatten“. So gab es die ersten Stempel schon 1806. Insbesondere die Postsekretäre Hichtel und Meissner organisierten die dortige Paketabfertigung und „verewigten“ sich auf Belegen mit Namenstempel in Schreibschrift. Diese und noch mehrere verschiedene Stempel, werden alle als „Posthörnchenstempel“ bezeichnet. Grund der Namensgebung sind aber hier die späteren Vorläufer, weil ein Posthorn im Stempel sichtbar ist.
Beginnen möchte ich heute mit zwei Belegen:
Beleg 1 : Namensgeber Posthörnchen: Leere Hülle von Magdeburg nach Neuhaldensleben mit Einkreisstempel „A“ + Posthorn (A = Ausgabe)
Beleg 2 : Nauen nach Fürstenwalde mit Packkammerstempel Fürstenwalde - Entfernung ca. 11 (für die Portoberechnung 15 Meilen, da immer je 5Meilen und angefangene auf die vollen 5 aufgerundet wurde)
Portoberechnung: 19 Pfund 4 Loth aufgerundet 20 Pfund 20 x 1,5 Pfennige je Pfund = 30 Pfenninge je 5 Meilen = (30 * 15/5 Meilen) = 90 Pfennige = 7,5 Sgr.
Laut meinen Informationen gab es in Sachsen, aber auch Bayern ähnliche Regelungen.
Ich freue mich auf noch mehr Infos und Belege – jeder ist willkommen, da häufig nur wenige Belege dokumentiert wurden.
Gruss Ulf