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  1. PHILAFORUM.COM Briefmarkenforum
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  4. Fälschungen klassischer Briefmarken

watchdog melden oder nicht ?

  • penny
  • 7. Juni 2009 um 12:29
  • penny
    aktives Mitglied
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    339
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    Männlich
    • 7. Juni 2009 um 12:29
    • #1

    Hallo,

    ich habe bei ebay ein Angebot gefunden, welches ich zumindest für bedenklich halte:


    Die Marke ist achteckig geschnitten, was der Händler auch angibt. Jedoch schreibt er bei Katalogwert 500,00 €. Tatsächlich ist der Katalogwert nur 25,00 €. Auf Grund des Fotos und dem angegebenen Katalogwert könnte man meinen, die Marke sei 4eckig geschnitten.

    Der Verkäufer hat mir auf Anfrage bestätigt, dass es sich um eine 8eck handelt, die auf ein viereckiges Stück aufgeklebt wurde und bietet ausdrücklich die Rücknahme bei Nichtgefallen an. Ich möchte daher dem Verkäufer kein böswilliges Verhalten unterstellen...

    ... lediglich eine gewisse Schlitzohrigkeit :D

    Nun meine Frage, sollte man hier watchdog informieren ?

    Grüße

    Penny

  • Max und Moritz
    Stamm Mitglied
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    Männlich
    • 7. Juni 2009 um 14:09
    • #2

    M. E. ja. Die irreführende Angabe des Michelwertes sollte korrigiert werden. Das Foto ist ok. So sieht die Marke nunmal aus, insbesondere ist ja auch die Artikelbeschreibung in Ordnung.

  • postschild
    Stamm Mitglied
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    Männlich
    • 7. Juni 2009 um 16:07
    • #3

    penny,

    wenn dem so ist wie du sagst, dann schicke Lars eine Mail, er soll sich das einmal anschauen. Flemming, gibt es da nicht auch einen Verbandsprüfer mit dem Namen? Oder ist das eventuell ein Zufall?

    Gruß

  • DrMoeller_Neuss
    erfahrenes Mitglied
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    808
    • 7. Juni 2009 um 16:36
    • #4

    Man sollte aber nicht päpstlicher als der Papst sein. Wenn es nach Katalogwerten ginge, wäre jedes zweite Ebay-Angebot zu beanstanden.
    Bei gestempelten Bund-Marken gilt der volle Katalogwert nur für Vollstempel. Trotzdem werden viele Eckstempel mit dem vollen Michel beworben.

    Die Marke ist einwandfrei beschrieben, das Photo klar und deutlich - mehr als in der Überschrift kann der Händler nicht darauf hinweisen.

    Wer alte Großbritannien sammelt, sollte wissen, was 8-eckig geschnitten wertmäßig bedeutet.
    Und wer es erst beim Kauf bemerkt, der hat immer noch das volle Rückgaberecht.

  • postschild
    Stamm Mitglied
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    • 7. Juni 2009 um 16:44
    • #5
    Zitat

    Man sollte aber nicht päpstlicher als der Papst sein.

    von einem APHV Händler erwarte ich da Angaben auf die ich mich verlassen kann, das hat nichts mit dem Papst oder sonstwem zu tun!

    Was ich dem Anbieter Gedanklich unterstelle, ob Dummenfang oder gar was schlimmeres, das ist etwas anderes.

    Habe lars eine Mail geschickt, er soll sich das einmal anschauen.

    Gruß

  • philnum
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    657
    • 7. Juni 2009 um 17:37
    • #6

    Schade, dass es so wenig juristisch versierte Verbraucher gibt, die in einem solchen Fall dem gewerblichen (!) Händler mal die Rechtslage verdeutlichen. Und zwar nicht mit einer netten E-Mail und Hinweis auf sein "Versehen", sondern den Artikel kaufen, bezahlen und anschließend auf Erfüllung der versprochenen Gegenleistung (= Lieferung einer viereckigen Marke im Katalogwert [juristisch: zugesicherte Eigenschaft] von € 500,-) klagen.

    Die Abbildung zeigt ebenfalls ein viereckiges Stück - es wird also eine wertbildende Eigenschaft vorgetäuscht, die die Marke nicht hat. Dass das ein GB-Experte erkennen würde, tut nichts zur Sache. Man muss beispielsweise auch kein Kfz-Sachverständiger sein, wenn man ein mangelhaftes Auto kauft und Verbraucherrechte wahrnimmt.

  • usul3
    Stamm Mitglied
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    Männlich
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    4. Oktober 1969 (56)
    • 7. Juni 2009 um 17:48
    • #7

    Hallo philnum, ich glaube nicht, das das klappt, da er in der Beschreibung EINDEUTIG 8 eckig geschnitten in der Übersicht hat. Da es diese Marke 8eckig für 500 Euro gar nicht gibt, muss er auch nichts erfüllen. er schreibt 8 eckig, man sieht auf dem Bild die Schnittkanten, ich denke, bei einer Klage hat man schlechte Karten, da er eine 8eckige verkauft und man auch eine 8eckige bekommt. Wenn er sich da nicht sicher wäre, hätte er sie schon längst rausgenommen. (meine persönliche Meinung).
    Er hat sich eben nur im Michelwert vertan.

    MfG Lars

  • philnum
    erfahrenes Mitglied
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    657
    • 7. Juni 2009 um 18:00
    • #8

    Hallo Lars,

    klar lohnt sich hier ein Rechtsstreit schon allein wegen des Streitwertes nicht, aber ein hobbymäßig aufgesetzter Schriftsatz kostet ja nichts und der "clevere" Händler wird erstmal seinen Anwalt bemühen, um aus der Erfüllungspflicht herauszukommen. Selbst wird er ja kaum mehr als Rücktritt wegen Irrtums zustande bringen und denken so aus der sache herauszukommen. Außerdem sollten solche APHV-Mitglieder dem APHV gemeldet werden, um bei gehäuftem Auftreten solcher "Versehen" mal über einen Ausschluss aus dem Händlerverband nachzudenken.

    Beste Sammlergrüße

    philnum

  • SammlerBernd
    Gast
    • 7. Juni 2009 um 18:01
    • #9

    ist aber nett, daß sich die Händler immer in Größenordnungen zu ihren Gunsten vertun... :D

  • DrMoeller_Neuss
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    808
    • 7. Juni 2009 um 18:26
    • #10
    Zitat

    Original von philnum
    Schade, dass es so wenig juristisch versierte Verbraucher gibt, die in einem solchen Fall dem gewerblichen (!) Händler mal die Rechtslage verdeutlichen. Und zwar nicht mit einer netten E-Mail und Hinweis auf sein "Versehen", sondern den Artikel kaufen, bezahlen und anschließend auf Erfüllung der versprochenen Gegenleistung (= Lieferung einer viereckigen Marke im Katalogwert [juristisch: zugesicherte Eigenschaft] von € 500,-) klagen.

    Die Abbildung zeigt ebenfalls ein viereckiges Stück - es wird also eine wertbildende Eigenschaft vorgetäuscht, die die Marke nicht hat. Dass das ein GB-Experte erkennen würde, tut nichts zur Sache. Man muss beispielsweise auch kein Kfz-Sachverständiger sein, wenn man ein mangelhaftes Auto kauft und Verbraucherrechte wahrnimmt.

    Ich will den Händler nicht in Schutz nehmen und schließe mich "Max und Moritz" an, daß die irreführende Katalogwertangabe korrgiert werden muß.

    Der Händler wird sich auf Irrtum berufen, was die Angabe des Katalogwertes anbelangt. Der Händler kann bestenfalls zur Rückabwicklung des Kaufvertrages verdonnert werden. Das kann der Käufer aber einfacher und ohne juristischen Schriftsatz haben, wenn er mit Bezug auf das Fernabsatzgesetz die Marke innerhalb der Frist einfach zurückgibt.

    In der Überschrift steht eindeutig "Großbritannien, Nr.5 o - 8 eckig geschnitten" - auf welcher Rechtslage willst Du den Händler zur Lieferung einer viereckig geschnittenen Marke verklagen?

    Dazu gibt es einen Scan in 10 facher Grösse. Ich bin kein Großbritannienexperte, und kann trotzdem sehen, daß die Marke ausgeschnitten und aufgeklebt wurde. Außerdem habe ich die Überschrift gelesen, und einen Blick in den Michel geworfen - da ist für mich die Sache klar. Wer sich in diesen Gefilden der alten Marken bewegt, sollte mindestens einen Katalog lesen können.

    Ich bezweifle sogar, ob der Michelwert für "achteckig geschnitten" gerechtfertigt ist, da teilweise das Markenbild angeschnitten wurde. Aber das überlasse ich den Großbritannien-Experten. Ich würde das Stück jedenfalls nicht kaufen.

    Zitat

    Man muss beispielsweise auch kein Kfz-Sachverständiger sein, wenn man ein mangelhaftes Auto kauft und Verbraucherrechte wahrnimmt.

    . . . aber gesunden Menschenverstand haben, sich vorher informieren, was es alles für Fallstricke gibt und vor allem sich den Wagen vor dem Kauf gründlich ansehen. Wenn der Kofferraum schon ein paar Zentimeter kürzer als normal ist, würde ich den nicht mehr als "unfallfrei" kaufen. :O_O:

  • DrMoeller_Neuss
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    808
    • 7. Juni 2009 um 18:38
    • #11
    Zitat

    Original von SammlerBernd
    ist aber nett, daß sich die Händler immer in Größenordnungen zu ihren Gunsten vertun... :D

    Ich habe schon genügend Gegenbeispiele erlebt, bloß hält man da den Mund und verklagt nicht den Händler auf Lieferung von Falzmarken, wenn postfrisch geliefert wurde, oder gibt das zurück, was zuviel geliefert wurde. :D

    Ein paar Beipiele aus meiner Ankaufspraxis:

    a) der faule Händler: 3 Werte von 20 Werten eines Satzes mit Falz, aber den ganzen Satz zum Falzpreis verkauft

    b) die Michel-Jahrgangspreise sind ohne Kleinbögen und Blockmarken. Das hat sich noch nicht bei allen Händlern herumgesprochen. Auf diese Art und Weise bekam ich schon einige Kleinbögen geschenkt, die nicht in den Wert der Sammlung eingerechnet wurden.

    c) der ungeschickte: man scannt nur die Vorderseite einer Paketkarte, die Rückseite mit dem zentrisch gestempelten Viererblock "Bedeutende Deutsche" erwähnt man nicht einmal im Text. Der Trödelmarkthändler, der die Berliner Frauen unter Bund einsortiert und für 5 cent das Stück verramscht.
    Bei Sammlungen wird nur eine Seite einer Sammlung gescannt, die mit den billigsten Marken :D
    Oder man stellt seine Briefmarkensammlung mit dem Titel "Briefmarkensammlung" in Ebay unter Heimwerken ein, da wird sie garantiert nur von einem Bieter gefunden, der für einen Euro den Schnapp des Jahres macht :D

    Hatte ich alles auch schon gehabt.

    Einmal editiert, zuletzt von DrMoeller_Neuss (7. Juni 2009 um 18:41)

  • Rainer
    Stamm Mitglied
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    Männlich
    Geburtstag
    17. April 1957 (68)
    • 7. Juni 2009 um 18:43
    • #12

    Eigentlich sehe ich bei der GB-Marke auch kein Problem.

    Aber ein anderes Beispiel, ganz aktuell von einem gewerblichen Anbieter:

    Überschrift: DR MiNr.30 Brustschild 9 Kreuzer geprüft 600,-- €

    Und im Text heißts es dann:
    DR MiNr. 30 gest. Brustschild 9 Kreuzer geprüft signiert Krug BPP
    9 Kreuzer = Kommentar des Prüfers : Marke Echt , Ekr. Hamburg P.V.Z. , Stempel falsch, bei Echtheit des Stempels Michelwert 600,-- €

    Das finde ich viel schlimmer!

  • Kontrollratjunkie
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    7.080
    • 7. Juni 2009 um 19:05
    • #13
    Zitat

    Original von rainer
    Aber ein anderes Beispiel, ganz aktuell von einem gewerblichen Anbieter:

    Überschrift: DR MiNr.30 Brustschild 9 Kreuzer geprüft 600,-- €

    Und im Text heißts es dann:
    DR MiNr. 30 gest. Brustschild 9 Kreuzer geprüft signiert Krug BPP
    9 Kreuzer = Kommentar des Prüfers : Marke Echt , Ekr. Hamburg P.V.Z. , Stempel falsch, bei Echtheit des Stempels Michelwert 600,-- €

    Das finde ich viel schlimmer!

    Das Angebot ist schon schwierig.
    Es wird mit "echt" geworben, sowie mit dem Wert von 600 EUR für ein einwandfreies Stück.
    Andererseits verschweigt der Anbieter auch den vernichtenden Kommentar von Herrn Krug nicht.

    M.E. sollte der Anbieter aufgefordert werden, die Beschreibung klarzustellen.
    So fallen garantiert wieder einige halbblinde Käufer auf das Angebot herein. Gewollt ?

    Gruß
    KJ

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