Hallo MichaelD,
Das Siegel könnte heissen:
IV. Berlin. Koenigl. Amtsgericht
Gruß kartenhai
Hallo MichaelD,
Das Siegel könnte heissen:
IV. Berlin. Koenigl. Amtsgericht
Gruß kartenhai
Lieber Michael,
ein schöner Brief, der alles hat, was er soll. ![]()
Berlin hat mit 6 Sgr. taxiert. Nur in der Anfangszeit (ab 1816 bis ca. 1825), als die Briefe von Berlin oder weiter nordöstlich über Berlin nach Hof liefen, taxierte der "preußische" Beamte in Hof den preußischen Anteil selbst in roter Tinte.
Nürnberg hat in blau reduziert und die Inlandstaxe ausgerechnet; erst die Abgabepost hat die beiden Taxen addiert, wobei auch das oft vergessen wurde.
Bayerische Gerichte brauchten im Inlandsverkehr keine unfrankierten Briefe von Privaten annehmen. Im Auslandsverkehr, noch dazu von einem Gericht, sah das anders aus.
Oft war es so, dass ausländische Gerichte frankierten, wenn es keine reinen Staatsdienstangelegenheiten betraf. Als Portobriefe kamen Briefe in Betracht, denen ein bayerischer Anfragebrief vorausgegangen war, so dass die bayer. Gerichtsbehörde wusste, dass vom Gericht X in Y bald ein Portobrief mit der gewünschten Auskunft oder den benötigten Unterlagen kommen musste.
Daher zahlte man gerne das Porto, weil man die Dienstleistung brauchte und es i. d. R. weiter reichen konnte.
Als Verwendungszeitraum kommt der 1.4.1835 bis 1840 in Betracht.
Liebe Grüsse von bayern klassisch