Manchmal ist das Besondere unscheinbar.....
Anbei eine mit 3 Kr frankierte Zustellurkunde von Villingen nach Geisingen vom 4. Juni 73.
Auf den ersten Blick mag man an eine Standardfrankatur denken, vl gefallen einem die nachverwendeten Baden-Stpl......
Nach einem Blick in das Ortsverzeichnis kann man feststellen, dass Geisingen zum Landzustellbezirk von Villingen gehörte.
In Baden galt damals ein Tarif von 2 Kr für Ortsbriefe und 3 Kr für Briefe in den Landzustellbezirk, im Katalog werden diese 3 Kr- Frankaturen extra bewertet, da sie um einiges seltener zu finden sind, als normale Fernbriefe.
Allerdings gilt diese Bewertung nur für Briefe vor dem 1.Juni 73, da es zu diesem Datum eine Portomoderation gab: Auch für die Briefe in den eigenen Landzustellbezirk galt nun das ermäßigte Ortsporto von 2 Kr.....
Der Brief ist also um 1 Kr überfrankiert, und das auf einem dienstlichen Gerichtsschreiben....oft wird man so etwas nicht finden,
Gruß rabege
....sollte zu den Brustschilden
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Hallo rabege,
ein tolles Stück, zu dem ich dir herzlich gratulieren möchte.
Wie du dem Inhalt entnehmen kannst, wurde es am 31.5.1873 auf die Reise geschickt und war daher mit 3 Kr. portogerecht frankiert. Dass man es erst nach der Zustellung am 4.6.1873 abstempelte, macht es ja wahrlich nicht schlechter.
Wer kann schon so etwas in den Lokalbezirk zeigen, dessen Hin- und Hersendung zwei Tarifperioden tangierte?
Liebe Grüsse von bayern klassisch
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Hallo,
ausgestellt wurde der Schein am 31.5, vl auch schon, und dann portogerecht, frankiert....aber auf die Reise geschickt doch wohl am Tag des
Aufgabestempels - oder verstehe ich etwas falsch?
Dachte, das der Bürobote geschlampt hat und vergaß, die Tagespost aufzugeben....
Gruß rabege -
Hallo rabege,
diese Scheine / Vordrucke wurden üblicherweise vorfrankiert und dem Adressaten insinuiert. Dieser Vordruck wurde am 31.5. unterschrieben vom insinuierenden Gerichtsboten vollzogen, so dass man ihn ja schon vorher an ihn geschickt haben muss. Die 3 Kr. deckten nur das Porto für die vollzogene Rücksendung, nicht für die Hin- und Hersendung, die ja stattgefunden hat (es war ja eine Art Rückschein).
Was man dann mit dem Stück gemacht hat, weiß ich auch nicht. Aber eine Stempelfehleinstellung würde ich mal ausschließen.
Vielleicht hat man nach dem 31.5. noch eine beglaubigte Kopie oder Abschrift davon gemacht, oder etwas öffentlich beurkundet und dafür diesen Vordruck vorlegen müssen; da kann es vieles geben ...
Es ist und bleibt eine Rosine!
Liebe Grüsse von bayern klassisch
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Oweh,
ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil......Ich habe grade noch versucht, an allen möglichen Stellen eine sinnvolle Erklärung für die auf dem Schein vermerkte Gebühr von 8Kr zu finden und bin dann drüber gestolpert, dass die Portoermäßigung nicht, wie ich oben geschrieben habe, am 1.6, sondern schon am 1.5.1873 war..
Es werden daher also nicht 2 Tarifperioden tangiert, sondern nur die spätere mit dem ermäßigten Satz.
Unklar ist mir, wer wann die Gebühr von 8 Kr auf dem Zustellschein vermerkt hat und ob es sich dabei nur um die Gebühr für die Insinution handelt, oder auch das Porto beinhaltet.
Sinnvoll wäre es, wenn die Angelegenheit im voraus hätte bezahlt werden müssen, dann wären m.E. die vermerkten 8Kr angefallen :
2 Kr für das zuzustellende Dokument nach Vöhrenbach (auch eig. Landzustellbereich), 4 Kr ermäßigte Insinuationsgebühr für Gerichte und Notare und 2 Kr für das rückzusendende Insinuatinsdokument.
Dann müßte der Gebührenvermerk vom annehmenden Postbeamten stammen, und wenn er sie kassiert und die Marken aufgeklebt hat, wird ihm am Abend etwas in der Tageskasse gefehlt haben...
Oder war es doch alles ganz anders?Jedenfalls habe ich mit dem Brief schon Spass,
Gruß rabege