Hallo Gemeinde,
mit folgendem Thread sollen Poststücke gezeigt werden, die an Regenten gerichtet waren. Die zeitliche Einbindung in den DÖPV läßt hierfür die Zeitspanne von 1850-1867 zu.
Im Postvereinsvertrag war im Art. 24 folgendes geregelt:
"Die Correspondenz sämmlicher Mitglieder der Regentenfamilien der Post-Vereins-Staaten wird in dem ganzen Vereinsgebiete portofrei befördert."
Damit war klar, dass Briefe der bayerischen, württembergischen, preußischen und sächsischen Könige bei der Absendung nichts kosteten, also weder frankiert wurden, noch ein Porto aufgeschrieben bekamen.
Ich möchte hier mal 2 Briefe einstellen, die zeigen, dass dies zuvor nicht (immer) der Fall war.
Der erste stammt aus Dresden vom 19.09.1846 und war an die Prinzessin Louise von Thurn und Taxis in Weißendorf bei Erlangen gerichtet.
Der Gebührenanteil Sachsens wurde mit 9 Kr. in Hof notiert und darüber der Auslagestempel abgeschlagen. Für die inländische Beförderung von Hof bis zur Empfängerin wurde keine Gebühr angesetzt, da das Haus TT in Bayern komplett portobefreit war, also eine aktive und passive Portofreiheit gewährt bekommen hatte.
Die 9 Kr., die man Sachsen schuldig war, musste man aber kassieren.
Anders verhielt es sich mit einem Brief aus Koschentin vom 17.5.1850, also kurz vor der Gründung des DÖPV, nach Kirchberg an der Jagst in Württemberg.
Dieser wurde mit 6 Sgr. vom Absender frankiert (Fürstenhaus Thurn und Taxis), die nach der Einkassierung bei der Postaufgabe blau gestrichen wurden. Das Gewicht betrug 1 Loth (links oben "1 Lth").
Der Brief hätte sich aus den Gebühren Preußens, Bayerns (Transit) und Württembergs zusammen setzten müssen. Dann aber hätten wir einen Gebührenbaum vor uns und nicht nur 6 Sgr. für einen schweren Brief.
Mal sehen, wer von der Bayern-, Preußen- oder Württemberg - Fraktion dieses Frankorätsel knackt.
Liebe Grüsse von bayern klassisch