Wer kann mir bei der Interpretation dieses Briefes vom 2.4.1828 helfen?
Bei den Taxen vom Mecklenburg-Strelitz kenne ich mich überhaupt nicht aus. Was bedeuten die links angeschrieben 7/12?
Preußen hat 8 1/2 Sgr. angeschrieben. Dies ergibt aber bei weitem nicht die in Bayern in Auslage genommenen 86 Kr. Die weitere Taxierung ist klar. Bayer. Transit 16 Kr., Württembergisches Inlandsporto 5 Kr. zzgl. 1 Kr. Zustellung = 1 fl. 48 Kr.
Mecklenburg-Strelitz - Württemberg
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Hallo liball,
erst einmal danke für das zeigen dieser Rosine - wer hätte den nicht gerne in seiner Sammlung ...
Ich werde ihn nicht knacken können, aber versuche mal, das Interpretierbare zu interpretieren:
Portobrief von Neustrelitz über Preußen und Bayern nach Württemberg. Der PV Bayerns vom 4.5.1816 mit Preußen bestimmte, dass Briefe bis 1 Loth einfach waren. Dieser hier wog 1 3/4 Loth und war damit zweifach zu taxieren (s. oben rechts "2").
Die interne Taxe in Strelitz ist nicht ersichtlich - evtl. hatte der Absender auch dort die aktive Portofreiheit (wenn auf der Siegelseite nichts notiert wurde).
Der preußische Transit hätte 10 gGr. vertraglich = 40 Kr. bzw., wenn Preußen seine neue Währung 1 zu 1 postvertraglich umgestellt hätte, 35 Kr., kosten müssen. Diese finde ich nirgends notiert.
Bayern setzte als Auslage 1 Gulden 26 Kr. an - die so nicht zu erklären sind.
Nach Art. 9 Nr. 3 wurden 8 Kr. Bayern gut geschrieben - hier 16 Kr. für das zweifache Porto. Diese beiden Beträge wurden in sepia mit 1 Gulden 42 Kr. zusammen gefasst.
Wie ein Doppelbrief auf 5 Kr. taxisch - württembergische Inlandstaxe kommt, erschließt sich mir nicht so einfach. Der eine Kreuzer für den Boten dort machte den Bock dann auch nicht mehr fett.
Die Gebühren 7 / 12 und 8 1/2 (von Hof?) passen nicht.
Leider gibt es zu wenige Briefe, als dass man versuchen könnte, Parallelen zu entdecken und hierüber auf die Praxis schließen zu können.
Beste Grüsse von bayern klassisch
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Liebe Sammlerfreunde,
auch Dienstbriefe zwischen Mecklenburg - Strelitz und Württemberg sind schwer zu finden.
Gebührenfreie Dienstsache von Neustrelitz nach Stuttgart vom 28. August 1858 und gebührenfreie Dienstsache von Stuttgart nach Neustrelitz vom 10. Januar 1857.
Beste Grüße,
VorphilaBayern