Hallo,
gibt es eigentlich irgendwelche geschriebenen oder ungeschriebenen Regeln hinsichtlich Urheber- oder Datenschutz für den Fall, dass ich hier Beleg einstelle, sagen wir mal eine Ganzsache, in der die Adresse und der Text zu sehen sind.
Ethische Gesichtspunkte z.B. hinsichtlich des Inhaltes verstehen sich von selbst.
Bei der Genealogie sieht es in etwa so aus: „Nach dem Datenschutzgesetz kann jeder, der ohne seine Zustimmung auf einem Stammbaum erscheint, verlangen, dass der Eigentümer die Daten für die eigene Person und seine minderjährigen Kinder löscht.“ Deshalb werden im Online-Stammbaum oft nur verstorbene Personen gezeigt.
Wie handhabt ihr das?
Saffi