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Nachgebühr

  • mx5schmidt
  • 30. August 2008 um 20:55
  • BaD
    erfahrenes Mitglied
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    • 20. Dezember 2008 um 15:24
    • #101

    Hallo Lickle,

    genau das ist es. Vielen Dank für die Antwort, ich dachte schon, es kennt niemand.

    Es war immer möglich, bei Nachnahmesendungen eine Frist zu verlangen. Bis zum 1.4.1921 kam der Postbote zu dem ausgemachten Datum oder meist nach 7 Tagen wieder zum Empfänger der Sendung und kassierte dann das Geld. Wenn er es bekam, denn auch dann konnte der Empfänger die Annahme verweigern. Und das kostete keinen Pfennig.
    Beispiel: Nachnahme von Berlinchen nach Bismark, wo der Beamte am 9.7. das Geld erhielt.
    Im Zuge der Inflation nahm es wohl mit der " Frist verlangt " zu. So wurde vom 1.4.1921 bis zum 30.11.1923 eine Gebühr für die nochmalige Vorzeigung verlangt. Diese wurde vom Empfänger in bar bezahlt, mit Freimarken auf der Nachnahmesendung verklebt und mit dem Stempel der Bestimmungspostanstalt entwertet.
    Bei der vorher gezeigten Nachnahmedrucksache:
    50 Pf Drucksachenporto
    1,50 Mark Vorzeigegebühr
    1,50 Mark für nochmaliges Vorzeigen, verklebt und gestempelt in Hattingen

    Mit besten Grüßen BaD

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    2 Mal editiert, zuletzt von BaD (20. Dezember 2008 um 17:09)

  • kauli
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    14. November 1942 (83)
    • 21. Dezember 2008 um 17:31
    • #102

    Muß gestehen, das ich mich mit den Nachgebührregeln
    nicht so richtig auskenne.

    Warum bei dem Brief? 24 Pfg. waren doch richtig. Oder
    wurde für das Nachsenden eine Gebühr erhoben
    Und der Nachgebühr Stempel mit dem -a ist mir auch noch
    nucht untergekommen.

    Denke aber die Lösung wird nicht lange auf sich warten lassen
    Besten Dank schonmal

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    Suche immer Berlinstempel auf Marken und Belegen, Bitte alles anbieten

  • mx5schmidt
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    25. September 1958 (67)
    • 21. Dezember 2008 um 21:48
    • #103

    Hallo kauli,

    ich nehme stark an, dieser Brief ist eben nicht von der Post nachgesendet worden, sondern wurde in Bad Ems ganz normal zugestellt und dann mit neuer Anschrift erneut aufgegeben.

    Da nunmehr unfrankiert wurde das 1 1/2 fache des Fehlportos von 24 Pf, also 36 Pf, als Nachgebühr erhoben, worauf der Nachgebührstempel hinweist.

    Das "a" in solchen Stempeln weist darauf hin, dass am Bestimmungsort mehrere solcher Stempel im Einsatz waren, es handelt sich nämlich einfach um einen Kennbuchstaben!

    Liebe Grüße

    mx5schmidt

  • BaD
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    • 22. Dezember 2008 um 17:39
    • #104

    26.8.1922, ein Postamt in Greiz.

    Der Beamte endeckte einen Brief mit Korrekturen auf seinem Tisch, bei dem die absendende Firma die Marke vergessen hatte. Dummerweise hatten Briefe mit Korrekturen ein Sonderporto. Jetzt hätte er Korrekturen durchstreichen können und den Brief als unfrankiert mit der Nachgebühr absenden können. Das hätte den Empfänger 2 Mark Porto plus 2 Mark Nachgebühr gekostet. Als nicht gewöhnlichen Brief ( Korrekturen) durft er den Brief nicht unfrankiert verschicken. Da der Brief zur Kontrolle der Angabe" Korrekturen" offen war, ermittelte er die Adresse des Absenders, schrieb sie auf den Brief, stempelte 26.8.22 und setzte den Stempel " Aus dem Briefkasten " darauf und schickte den Brief zurück. Die Firma frankierte und so landete dieser am 28.8. wieder bei ihm und der Brief nahm seinen normalen Weg mit Sondertarif nach Greiz.

    Mit besten Grüßen BaD

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    Einmal editiert, zuletzt von BaD (22. Dezember 2008 um 18:32)

  • bayern klassisch
    Gast
    • 22. Dezember 2008 um 17:50
    • #105

    Klasse!!! Postgeschichte erster Güte - super. :)

    Gruß von bayern klassisch

  • mx5schmidt
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    • 29. Dezember 2008 um 13:26
    • #106

    Für die Nachsendung einer an eine Adresse im Inland korrekt freigemachten Sendung berechnete die Post lediglich den einfachen Portounterschied zwischen Inland- und Auslandtarif.

    Dieser Brief wurde am 14.7.1958 mit 20 Pf entsprechend dem Inlandtarif korrekt freigemacht und in Hannover aufgegeben.

    Der Empfänger war aus Wildbad bereits abgereist nach Hannover, so daß der Brief wieder nach Hannover geleitet wurde.

    Auch hier wurde der Adressat nicht mehr angetroffen.

    Am 17.7.1958 wurde seine neue Adresse nachgetragen und der Brief sollte nunmehr in die Schweiz gehen.

    Somit wurde der Brief zum Auslandbrief zu 40 Pf Porto.

    Der fehlende Betrag wurde in der Schweiz in 10 Rappen umgerechnet und durch eine mittels T-Stempel zur Portomarke gemachten Freimarke quittiert.

    Liebe Grüße

    mx5schmidt

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  • Germaniafan
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    • 19. Januar 2009 um 06:40
    • #107

    Hier noch eine Ortspostkarte gelaufen in Berlin.
    Aufgabestempel Berlin W 35 am 27.9.1901
    Bestellstempel vom Postamt 66 7 1/2-8 1/2 V. Dort wurde eine Nachgebühr von 4 Pfennig (doppelte der Gebühr für eine Ortspostkarte) festgestellt. Nachdem der Postbote den Adressaten nicht gefunden hat wurde die Karte vom Postamt W 66 entlastet und bekam noch mal einen Bestellstempel Stempel (66 28.9.I)
    Danach wurde die Karte ans Postamt 57 ( Blaustift 57) weiter geleitet wo sie auch noch mal einen Bestellstempel vom Postamt 57 erhielt. Dort wurde dann auch bei der Auslieferung die Nachgebühr eingezogen.(Blaustift 4)

    Schöne Grüße
    Guido

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  • mx5schmidt
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    • 7. Februar 2009 um 23:38
    • #108

    Diese Drucksache, Postgebühr 7 Pf, an eine trauernde Familie wurde am 23.5.56 in Regensburg aufgegeben.

    Als Frankatur wurde ein 5 Pf Wert der Dauerserie Heuss I sowie ein 4 Pf Wert der Dauerserie Posthorn verwendet.

    Die Posthornserie war nur gültig bis 31.12.1954 und wurde daher hier als ungültig bemängelt, sprich mit Blaustift umrahmt.

    Das Eineinhalbfache des Fehlportos von 2 Pf, hier also 3 Pf, wurden in Blaustift als Nachgebühr ausgewiesen.

    Auf diese Nachgebühr weist ein entsprechender lilaroter Stempel hin.

    Dürfte für den Absender schon recht peinlich gewesen zu sein, den Trauernden für seine Kondolenzsendung auch noch Nachgebühr abzuverlangen!

    Liebe Grüße

    mx5schmidt

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  • Baldersbrynd
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    • 8. Februar 2009 um 09:50
    • #109

    Hallo Alle

    Hier ist ein altes Brief mit Nachgebühr, Sendet aus Reims nach Frankfurt am Main. Frankiert mit 40 C und Gestempelt mit "P D". Das Brief Gewicht war zwischen 10 und 20g und damit Unterfrankiert. PD bleibt durchstreichen, Gestempelt mit "A FRANCHISSEMENT INSUFFISANT" = Unzureichend Frankiert. 19 Kreuzer erhoben beim Empfänger (?).
    Auf der Rückseite 7 ??.

    Viele Grüße
    Jørgen

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  • mx5schmidt
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    • 12. Februar 2009 um 21:42
    • #110

    Ich mache hier mal ein Unterthema zur Rubrik Nachgebühr auf, und zwar die "vermiedene Nachgebühr".

    Bei Sendungen ins Ausland wollte die Post fehlende Gebühren natürlich wenn irgend möglich selbst erheben und vermied es daher, Nachgebühren zu erheben.

    Die Post zog es vor, entweder den Beleg zum Absender zurück zu schicken, damit dieser das fehlende Porto nachträglich auf der Sendung verklebte, oder aber die Post nahm die Nachfrankatur direkt selbst vor und forderte das postseitig verklebte Ergänzungsporto beim Empfänger ein.

    Man erkennt solche Belege an zwei verschiedenen Tagesstempeln oder an hinweisenden Vermerken oder auch Resten von entsprechenden Aufklebern.

    Hier zum Einstieg in dieses hochinteressante Gebiet eine Postkarte, aufgegeben am 18.10.1877 in Freiburg i. Baden "3.", entwertet mit Tagesstempel um 11-12 V.

    Es wurde handschriftlich in Blaustift vermerkt "noch 5 Pf".

    Links oben wurde eine 5 Pf Marke verklebt und mit Tagesstempel Freiburg i. Baden "1." noch am 18.10.77 um 1-2N entwertet.

    Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob die Post diese Postkarte an den Absender zurück gab oder im Postinnendienst selbst nachfrankierte.

    Auf jeden Fall ist festzustellen, dass durch die Nachfrankierung so wenig Zeit verloren ging wie nur möglich, hier nämlich nur ganze 2 Stunden!

    Liebe Grüße

    mx5schmidt

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  • mx5schmidt
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    • 12. Februar 2009 um 21:53
    • #111

    Hier der zweite Beleg zum Thema vermiedene Nachgebühr.

    Postkarte in die Schweiz, entwertet mit Tagesstempel Freiburg in Schlesien am 12.6.1879 12-1N.

    Handschriftlicher Vermerk "zurück 5 Pf fehlen".

    Eine 5 Pf Marke wurde nachfrankiert und gestempelt in Freiburg in Schlesien am 12.6.1879 1-2N.

    Somit hat die Nachfrankierung bei dieser Karte nur zu einer Verzögerung um eine Stunde geführt, schneller geht es nun wirklich nicht.

    Liebe Grüße

    mx5schmidt

    PS:
    Interessant finde ich auch, dass eine analoge Behandlung von Postsendungen hier in "den beiden Freiburgs", in Baden wie in Schlesien, vorgenommen wurde!

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  • mx5schmidt
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    • 12. Februar 2009 um 22:05
    • #112

    Ich fand heute in einem anderen Thread dieses Forums diese Information zum Thema, Bilder zum Test siehe dort:


    Nachportowesen

    Vor Ausgabe von speziellen Nachportomarken wurden in der Regel die laufenden Freimarken auch als Nachportomarken verwendet.

    Von 1960 bis 1966 wurden in Papua Neuguinea spezielle Nachportomarken verwendet.

    Da sich die Lieferung der in Australien bestellten Nachportomarken verzögerte, die Einführung solcher Marken aber für den 1. März 1960 bereits amtlich angekündigt war, entschloss man sich kurzfristig zu lokalen Provisorien.

    Man verwendete dazu die auf ½ Pence endenden Werte der laufenden Freimarkenserie, für die es seit der Gebührenerhöhung vom 1. Dezember 1959 keinen postalischen Bedarf mehr gab.

    Der Überdruck begann auf dem Wert zu 7½ Pence. Dabei sollten die alte Wertbezeichnung und das Wort "Postage" überdruckt und damit unleserlich werden.

    Dabei handelt es sich um eine der wenigen PNG-Marken, von der auch Fälschungen zum Schaden der Sammler existieren.

    Da aber bei den einfachen Möglichkeiten in der Druckerei und den unterschiedlich zugeschnittenen Markenbogen der Aufdruck auf den einzelnen Bogen nicht exakt platziert werden konnte, stellte man den Versuch sehr schnell ein und überdruckte die folgenden Marken nur noch mit dem neuen Wert.

    Am 2. Juni 1960 kamen die in Australien bestellten Nachportomarken in Ziffernzeichnung zum Verkauf.

    Am 12. Februar 1966 endet die Zeit der Nachportomarken.
    Nachportobelege tragen seit dieser Zeit Frei- und Sondermarken.

    Liebe Grüße

    mx5schmidt

  • mx5schmidt
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    • 13. Februar 2009 um 21:04
    • #113

    Hier nun der dritte Beleg zum Thema vermiedene Nachgebühr:

    Diese Postkarte nach Basel wurde am 14.7.1876 in Mannheim 1 aufgegeben und mit Tagesstempel mit Kennbuchstabe "* a" um "4-5N." entwertet.

    Mit Blaustift wurde vermerkt "noch 5 Pf".

    Eine 5 Pf-Marke wurde nachfrankiert und am 14.7.1876 in Mannheim 1 mit Tagesstempel mit Kennbuchstabe "* b" um "8-10N." entwertet.

    Liebe Grüße

    mx5schmidt

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  • tigo
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    11. April 1962 (63)
    • 21. März 2009 um 15:08
    • #114

    Auch in der Millionärsstadt Monte-Carlo hat man nicht immer genügend Kleingeld in der Portokasse. Hier eine Nachgebühr von 1936 von Monaco nach Weingarten/ Deutschland.

    der tigo

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    GRAMMATIK GELERNT BEI YODA ICH HABE ! [Blockierte Grafik: http://www.phemily.de/yoda.jpg]

  • wajdz
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    • 26. März 2009 um 17:44
    • #115

    denn halbe Pfennige geht nicht.
    Eine Postkarte im Fernverkehr 6 Pf Porto, TSt av vom 20.4.40 BERLIN 4 nach Markneukirchen/Sachsen, frankiert mit 5 Pf für Ortsverkehr MiNr 515, also fällig 1 Pf Nachgebühr plus 1 Pf Strafporto (sieh Anfang).
    Dahür aber "Mit deutschen Grus". Der Empfänger wird sich gefreut haben.

    MfG wajdz8

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    Briefmarken sammeln, welch vernünftige Leidenschaft

  • wajdz
    Stamm Mitglied
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    Geschlecht
    Männlich
    • 26. März 2009 um 17:51
    • #116

    Der Brief im Fernverkehr muß Übergewicht gehabt haben, denn sonst wären die 12 Pf Nachgebühr und die 6 Pf Strafporto nicht zu erklären.
    TSt b v.14.3.44 PLAUEN(VOGTL)4 nach Hermsdorf / Sachsen MiNr 826a

    MfG wajdz8

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    Briefmarken sammeln, welch vernünftige Leidenschaft

  • Quvadis
    Gast
    • 10. April 2009 um 07:05
    • #117

    Guten Morgen
    Der paßt auch hier rein :). Ich fand ihn erstmal "nur" interessant konnte mir aber keinen Reim drauf machen. 10 Pfennig Auslandsporto für Karte 1906 ist doch alles in Ordnung. Ein Hinweis in einem anderen Forum brachte mich dann drauf...Euch auch ? :D

    Einmal editiert, zuletzt von Quvadis (10. April 2009 um 07:06)

  • lonerayder
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    1.191
    • 10. April 2009 um 07:10
    • #118

    hallo quvadis,

    1906 hatte bayern noch die eigene posthoheit und eigene briefmarken, ergo galt die marke aus dem deutschen reich dort nicht als frankaturgültig.

    andreas

    Kölsches Grundgesetz
    § 1 Et es wie et es.
    § 2 Et kütt wie et kütt
    § 3 Et hät noch immer jot jejange
    § 4 Wat fott es es fott
    § 5 Et bliev nix wie et wor
    § 6 Kenne mir nit, bruche mer nit, fott domet
    § 7 Wat wellste maache?

  • Quvadis
    Gast
    • 10. April 2009 um 07:14
    • #119

    Hallo Andreas
    genau das war's :)

    Sascha

  • lonerayder
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    1.191
    • 10. April 2009 um 07:17
    • #120

    hallo sascha,

    dein hinweis war einfach zu deutlich. :D

    andreas

    Kölsches Grundgesetz
    § 1 Et es wie et es.
    § 2 Et kütt wie et kütt
    § 3 Et hät noch immer jot jejange
    § 4 Wat fott es es fott
    § 5 Et bliev nix wie et wor
    § 6 Kenne mir nit, bruche mer nit, fott domet
    § 7 Wat wellste maache?

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