Hallo Lickle,
genau das ist es. Vielen Dank für die Antwort, ich dachte schon, es kennt niemand.
Es war immer möglich, bei Nachnahmesendungen eine Frist zu verlangen. Bis zum 1.4.1921 kam der Postbote zu dem ausgemachten Datum oder meist nach 7 Tagen wieder zum Empfänger der Sendung und kassierte dann das Geld. Wenn er es bekam, denn auch dann konnte der Empfänger die Annahme verweigern. Und das kostete keinen Pfennig.
Beispiel: Nachnahme von Berlinchen nach Bismark, wo der Beamte am 9.7. das Geld erhielt.
Im Zuge der Inflation nahm es wohl mit der " Frist verlangt " zu. So wurde vom 1.4.1921 bis zum 30.11.1923 eine Gebühr für die nochmalige Vorzeigung verlangt. Diese wurde vom Empfänger in bar bezahlt, mit Freimarken auf der Nachnahmesendung verklebt und mit dem Stempel der Bestimmungspostanstalt entwertet.
Bei der vorher gezeigten Nachnahmedrucksache:
50 Pf Drucksachenporto
1,50 Mark Vorzeigegebühr
1,50 Mark für nochmaliges Vorzeigen, verklebt und gestempelt in Hattingen
Mit besten Grüßen BaD