Das waren noch Öffnungszeiten bei der Post! Und Feiertage gab's in Bayern schon immer mehr als anderswo!
Aus dem Verordnungs- und Anzeigeblatt für die kgl. Bay. Verkehrsanstalten
1900 - Postordnung § 27. Zeit der Aufgabe ((gemeint ist die Post-/Briefaufgabe))
Die Dienststunden der Postanstalten für den Verkehr mit dem Publikum werden nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse festgesetzt; an Sonn- und Feiertagen sind sie im allgemeinen auf vier Stunden beschränkt.
Als Feiertage haben zu gelten:
allgemein
1. Neujahr, das Allerhöchste Geburtsfest Sr. Kgl. Hoheit des Prinzregenten (12. März), Charfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Weihnachtsfest und Stephanstag (26. Dezember)
2. Erscheinung Christi (6. Januar)
((dann werdeb noch 11 Feiertage aufgeführt, die an Orten mit überwiegend katholischer Bevölkerung galten))
Die zu a2 und b2 aufgeführten Tage gelten für die Rheinpfalz nicht als Feiertage.
Der Postverwaltung ist übrigens vorbehalten, auch in Bayern rechts des Rheins in Orden in welchen die zu a2 und b2 genannten Festtage nicht gefeiert werden, die Dienststunden wie an den Werktagen festzusetzen.
In besonderen Fällen kann die Beschränkung der Dienststunden an Sonn- und feiertagen zeitweiße ganz oder zum Theil aufgehoben werden ....
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Das ist ein Test, ob solche Fundstücke von allgemeinem Interesse sind. Würde dann, wenn ich wieder mal was sehe, hier einfach einstellen.
Euer Luitpold
Abb. Postkarte mit dem Geburtsschloss S. Hoheit des Prinzregenten - siehe Feiertag!
Der Schreiber war wohl ein früher "termingeplanter" Zeitgenosse - siehe Uhrzeiten!
PS - Das ist auch geschrieben, weil die Ermahnung aus dem Forum an "stille Leser" erfolgte sich mit Beiträgen am Forum zu beteiligen. Nachdem ich sonst kein "Phila-Forscher" bin, starte ich diesen Test-Beitrag zur allgemeinen Vermehrung der Erkenntnisse des geneigten Publikums.