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Aus den bayrischen "Post-Verordnung- und Anzeigeblättern"

  • Luitpold
  • 28. August 2008 um 16:58
  • Luitpold
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    879
    • 28. August 2008 um 16:58
    • #1

    Das waren noch Öffnungszeiten bei der Post! Und Feiertage gab's in Bayern schon immer mehr als anderswo!

    Aus dem Verordnungs- und Anzeigeblatt für die kgl. Bay. Verkehrsanstalten

    1900 - Postordnung § 27. Zeit der Aufgabe ((gemeint ist die Post-/Briefaufgabe))

    Die Dienststunden der Postanstalten für den Verkehr mit dem Publikum werden nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse festgesetzt; an Sonn- und Feiertagen sind sie im allgemeinen auf vier Stunden beschränkt.

    Als Feiertage haben zu gelten:

    allgemein
    1. Neujahr, das Allerhöchste Geburtsfest Sr. Kgl. Hoheit des Prinzregenten (12. März), Charfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Weihnachtsfest und Stephanstag (26. Dezember)
    2. Erscheinung Christi (6. Januar)

    ((dann werdeb noch 11 Feiertage aufgeführt, die an Orten mit überwiegend katholischer Bevölkerung galten))

    Die zu a2 und b2 aufgeführten Tage gelten für die Rheinpfalz nicht als Feiertage.
    Der Postverwaltung ist übrigens vorbehalten, auch in Bayern rechts des Rheins in Orden in welchen die zu a2 und b2 genannten Festtage nicht gefeiert werden, die Dienststunden wie an den Werktagen festzusetzen.

    In besonderen Fällen kann die Beschränkung der Dienststunden an Sonn- und feiertagen zeitweiße ganz oder zum Theil aufgehoben werden ....
    _________________________________________

    Das ist ein Test, ob solche Fundstücke von allgemeinem Interesse sind. Würde dann, wenn ich wieder mal was sehe, hier einfach einstellen.

    Euer Luitpold

    Abb. Postkarte mit dem Geburtsschloss S. Hoheit des Prinzregenten - siehe Feiertag!
    Der Schreiber war wohl ein früher "termingeplanter" Zeitgenosse - siehe Uhrzeiten!


    PS - Das ist auch geschrieben, weil die Ermahnung aus dem Forum an "stille Leser" erfolgte sich mit Beiträgen am Forum zu beteiligen. Nachdem ich sonst kein "Phila-Forscher" bin, starte ich diesen Test-Beitrag zur allgemeinen Vermehrung der Erkenntnisse des geneigten Publikums.

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    Einmal editiert, zuletzt von Luitpold (28. August 2008 um 17:03)

  • bayern klassisch
    Gast
    • 28. August 2008 um 17:40
    • #2

    Lieber Luitpold,

    ein schönes Thema - Öffnungszeiten der Post. Gerade auch deshalb, weil heute viele Poststellen geschlossen werden und selbst Orte mit 7000 Einwohnern ohne eigentliche Poststelle dastehen.

    Auch wirft es ein Licht auf die Mär, dass am 1.11.1849 fast keine Poststellen geöffnet hatten, und es daher kaum Ersttagsabstempelungen der Erstausgabe Bayerns gibt.

    Danke für Infos und liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Luitpold
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    879
    • 4. September 2008 um 12:18
    • #3

    Damals, 1864 gehörte die Bahn noch zur Post (hier nachgetragen ein Briefausschnitt aus jener Zeit). Und weil heute die Bahn AG ja einen Zuschlag für den Fahrkartenverkauf am Schalter verlangt hat diese nachfolgende Anordnung mich zum Schumunzeln :) gebracht - Service erzwungen - sozusagen. Wobei die Kofferträger von ihrer Arbeit leben mussten und schon damals "Geiz ist g..." X( galt.

    No. 179

    Übergriffe von Kofferträgern und Bediensteten betr.

    Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern.

    Dem Vernehmen nach besteht an einzelnen Stationen der Missbrauch, dass Reisende, welche ihr Gepäck selbst zur Expedierung aufgeben wollen, was jedem Reisenden unbedingt freisteht,

    >>> von Kofferträgern oder Bediensteten hieran direkt oder indirekt gehindert, beziehungsweise gezwungen werden, sich der Beihilfe dieser Personals zu bedienen, und dafür (ungehöriger Weiße) eine Vergütung von 6 Kr. und mehr zu zahlen. <<< *

    Der Reisende hat bei Selbstaufgabe seines Gepäcks beim Gepäckbureau, außer der Gepäcktaxe nicht das mindeste zu bezahlen, und Beihilfe von Kofferträgern oder Bediensteten dar ihm in keiner Weiße aufgedrungen werden.
    Die Bahnbehörden haben daher diesen Missstand, wo er sich eingeschlichen haben sollte, unverzüglich abzustellen, und jeder Versuch zur Fortsetzung desselben ist das erstemal mit 6 fl. – das zweitemal mit Entlassung zu bestrafen.

    München, den 6. Januar 1864
    General-Direktion der königlichen Verkehrs-Anstalten
    Freiherr von Brück. - Kollmann

    * Markierung nur zur Herausstellung nicht in der Original-Verordnung

    Bis zur nächsten Verordnung,
    Luitpold

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    3 Mal editiert, zuletzt von Luitpold (4. September 2008 um 17:21)

  • mx5schmidt
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    7.415
    Geschlecht
    Männlich
    Geburtstag
    25. September 1958 (67)
    • 4. September 2008 um 22:25
    • #4

    Es lebe der Kofferträger

    oder

    von wegen Dienstleistungswüste Bayern!

    Kein Wunder, daß der Reisende da zur Selbstaufgabe neigt!

    Weiter so Luitpold

    Liebe Grüße

    mx5schmidt

  • Luitpold
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    879
    • 5. September 2008 um 08:36
    • #5

    mx5schmidt

    Danke für Deine Antwort. Es gibt manche Verordnung, die einfach nicht nach dem Reglement von Rang-Ausstellungen zu "illustrieren" sind. Oder gibt es einen philatelistischen Beleg für Kofferträger?
    Dennoch sollten diese VO nicht untergehen, da die Post nicht nur aus dem Brief- und Fahrpostdienst bestand. Der Zeitungsdienst kann u.U. mit den entsprechenden Stempeln belegt werden. Aber ist die Tatsache bekannt, dass es damals die Zeitungen nicht einfach am Kiosk gab sondern über das Postamt zu beziehen war? Solche und andere VO finde ich interessant, auch die Personalien. Was muss z.B. ein Postler angestellt haben, um fristlos entlassen zu werden? Schon das Rauchen im Dienst wurde geahndet. Das waren noch Zeiten ....

    Luitpold

  • bayern klassisch
    Gast
    • 5. September 2008 um 09:33
    • #6

    Lieber Luitpold,

    als Zeichen der Förderung deines löblichen Threads, gibt es noch folgendes dazu.

    Viele Sammler fragen sich, wann die ersten Philatelisten in Bayern in Erscheinung traten. Da werden dann Gründungsdaten der bekannten Philatelistenvereine genannt, das frühest eingetragene Datum in einem alten Sammelalbum angeführt, oder aus Gesprächen mit dem Urgroßvater rezitiert.

    Dass ausgerechnet das nüchterne Verordnungs- und Anzeigeblatt für die königlichen bayerischen Verkehrsanstalten vom 29.12.1862 von ungebremster Sammelleidenschaft kündet, verwundert dann doch sehr.

    Mit der VO Nr. 27.083 unter der Überschrift "Gewaltsame Ablösung der auf Briefen angebrachten Freimarken betreffend" teilte man im Namen seiner Majestät des Königs, folgendes mit:

    "Nachdem in neuerer Zeit wiederholt die Wahrnehmung gemacht wurde, daß von Briefsendungen, insbesondere aus fremden Ländern, die Freimarken gewaltsam abgelöst worden sind, sieht sich die unterfertigte Stelle veranlasst, darauf aufmerksam zu machen, daß deren Hinwegnahme von Seite der Postbediensteten unbedingt unstatthaft ist und gegen hiebei Betheiligte unnachsichtlich mit Strafen eingeschritten werden müßte."

    Stellen wir also fest, dass sich die frühen Sammler, unsere philatelistischen Urväter also, aus den Reihen der Postbediensteten selbst rekrutierten, oder diese zu derart frevlerischem Verhalten gedungen wurden, um Sammlern die Lücken ihrer Sammlungen zu schließen.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Luitpold
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    879
    • 5. September 2008 um 11:24
    • #7

    Hallo bayern klassisch,

    dazu doch die Frage, wo ist Dein Beleg dazu? In Deinem überreichen Fundus müsste doch ein Briefchen - vielleicht aus Neuseeland von 1862 - sein, mit abgelöster Marke, und handschriftl. Vermerk - durch frevlerische Hand in widriger Weiße entrissen - Postamt XX Stempel und Unterschrift! :D

    Aber schau doch mal nach Leipzig Dort wird eine philatelistische Zeitung aus 1863 angeboten. Die Postler konnten ja lesen. Und Sammler zahlten auch damals schon gute Kreuzer für Briefmarken aus aller Herren Länder.

    Nur nebenbei: In unserer Poststelle vor vielen, ja vielen Jahren, durfte man keine Briefmarken ablösen geschweige denn den Briefumschlag mitnehmen (und das waren sehr schöne Luftpostumschläge aus der ganzen Welt). Als junger Sammler hätte man da gerne ... Das waren noch Zeiten!

    Liebe Grüße
    Luitpold

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    2 Mal editiert, zuletzt von Luitpold (5. September 2008 um 11:25)

  • bayern klassisch
    Gast
    • 5. September 2008 um 11:47
    • #8

    Lieber Luitpold,

    wie gerne würde ich solch einen von dir angesprochenen Brief besitzen und hier zeigen können - aber: Fehlanzeige!

    Wenn aber im Forum einer solch ein Stück haben sollte, darf er sich gerne bei mir melden ;).

    Die alte Briefmarkenzeitung ist übrigens ein Sahnestück, aber 900 € Ausruf sind auch nicht ohne.

    "Nur nebenbei: In unserer Poststelle vor vielen, ja vielen Jahren, durfte man keine Briefmarken ablösen geschweige denn den Briefumschlag mitnehmen (und das waren sehr schöne Luftpostumschläge aus der ganzen Welt). Als junger Sammler hätte man da gerne ... Das waren noch Zeiten!"

    Ich kann dich gut verstehen - ich durfte auch einmal zusehen, wie tausende von Wertpaketkarten mit hohen und höchsten Nominalen in verschiedensten Währungen in den achtziger Jahren amtlich vernichtet wurden ... Grausam X(.

    Aus Datenschutzgründen, sagte man mir, macht man das. Und die Vernichtung kostete noch Geld obendrein. Hätte man die Stücke, nach einer geeigneten Aufbewahrungsfrist, verkauft, so hätte man sich dafür sonst etwas kaufen können ... aber so ?(

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • erron 8. Juni 2023 um 19:36

    Hat den Titel des Themas von „Das waren noch Zeiten! Aus den bayrischen "Post-Verordnung- und Anzeigeblättern"“ zu „Aus den bayrischen "Post-Verordnung- und Anzeigeblättern"“ geändert.

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