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Sachsen - Bayern

  • bayern klassisch
  • 14. Juni 2008 um 12:44
  • Bayern-Nils
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    29. April 1962 (63)
    • 5. Juni 2009 um 10:17
    • #61

    Hallo bayern klassisch

    Ein wunderschöner Brief. :P :P :P

    Und danke für die Erklärung dazu. Nur bin ich unsicher wie du es sehen kann, dass der Brief von Erlangennach Weisendorf privat befördet ist. Ist es so dass die Portofreiheit nicht bis zum Haus, aber bis zom Postamt galt?

    Viele Grüsse
    Nils

    NEH

  • bayern klassisch
    Gast
    • 5. Juni 2009 um 11:10
    • #62

    Hallo Nils,

    eine verständliche Frage:

    Der Stadtbriefträger von Erlangen lief nicht 10 km nach Weisendorf. Das hätte er nicht gekonnt und nicht gedurft.

    Ein Expressbote musste vom Absender bestellt werden. Diese Anweisung war auf der Adress - Seite auszudrücken. Dieses fehlt hier. Auch gibt es keine Gebühren- oder andere Vermerke, die das Austragen durch einen Expressen belegen könnten (auch innen nicht als Quittung für bezahlte Gebühren).

    Die Portofreiheit von Taxis tangierte nicht eventuelle Zustellgebühren, sondern Posttransportgebühren. Bayern hatte sicher zu stellen, dass Poststücke an die Fürsten (und mit ihnen die individuell befreiten Personen und fürstlichen Dienststellen) ohne eigenen Portoansatz zu lassen waren.

    Der Transport von A nach B hatte aber nichts mir der Zustellung zu tun, wenn der Ort derselben außerhalb lag (Bayerns Postkasse zahlte ja keinen Expressboten).

    Die einzige Möglichkeit war es daher für die Fürstin, einen ihrer zahlreichen Diener täglich nach Erlangen zu schicken und dort anfragen zu lassen, ob Poststücke eingegangen waren.

    Da man als Fürstin von Thurn und Taxis sicher wußte, wann die Post in Erlangen abging und ankam, war es ein leichtes, zu diesem Zeitpunkt einen Lakaien abzustellen, der vor Ort zu sein hatte.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Bayern-Nils
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    • 5. Juni 2009 um 13:25
    • #63

    Hallo bayern klassisch

    Besten Dank für deine Antwort. Hir sollte eine kompetente Folgefrage kommen, aber mir fählt etwas Wissen. Ich wage doch eine Frage.

    Ist es nicht so dass ein Vermerk von Botenlohn zur dieser Zeit abgehört hat (Ausnahme Pfalz)? Ab wann gibt es in Erlangen Landbriefträgern (es gibt in der Markenzeit, wenn ich mich nicht irre, einige Landbriefträgerstempeln)?

    Viele Grüsse
    Nils

    NEH

  • VorphilaBayern
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    7. August 1955 (70)
    • 5. Juni 2009 um 15:25
    • #64

    Lieber bayern klassisch,

    herzlichen Dank für das Zeigen und Beschreiben
    dieses sehr schönen und sehr seltenen Briefes.

    Liebe Sammlerfreunde,

    möchte zwei Briefe im Nahbereich
    von Hof (Bayern) nach Plauen (Sachsen) zeigen:

    Unfrankierter Brief von Hof nach Plauen
    vom 7.Januar 1849 mit Porto "7",
    wahrscheinlich 7 Pfennig = 0,7 Neugroschen.

    Unfrankierter Brief von Hof nach Plauen
    vom 19. Juni 1849 mit Porto "7",
    wahrscheinlich 7 Pfennig = 0,7 Neugroschen.
    Rechts daneben ist ein Rötel ? , sowie "9".
    Was dies bedeutet, kann ich nicht sagen.

    Beste Grüße,
    VorphilaBayern

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    Einmal editiert, zuletzt von VorphilaBayern (5. Juni 2009 um 15:27)

  • bayern klassisch
    Gast
    • 5. Juni 2009 um 16:46
    • #65

    Hallo Nils,

    im rechtsrheinischen Bayern wurden die Landpostboten erst zum 1.10.1860 eingeführt; da hatte Weisendorf längst eine eigene Postexpedition.

    Prinzipiell mussten Expreßgebühren nicht auf den Brief geschrieben werden.
    Man hat es nur oft auf sie schreiben lassen, weil der Brief eine Art Quittung war und der Zusammenhang, wofür wieviel bezahlt wurde, ja nur über den Brief(-inhalt) geführt werden konnte.

    Wenn deine Fragen dumm sind, bin ich es auch. ;)

    Lieber VorphilaBayern,

    danke für die netten Worte. :ups:

    Das Porto betrug nur 7 Pfennige, weil das bayerische Grenzpostamt Hof auch gleichzeitig ein preußisches und sächsisches Amt darstellte. Daher gab es keine Brüche, also kein bayerisches und sächsisches Porto, sondern nur eines für die Stecke von Hof bis Plauen.

    Das sind seltene Briefe, auch wenn sie total unscheinbar sind. Ich z. B. habe keinen in dieser Art ... :oneien:

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • VorphilaBayern
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    • 5. Juni 2009 um 17:29
    • #66

    Lieber bayern klassisch,

    dann lege ich mal einen davon für Sie auf die Seite.

    Beste Grüße,
    VorphilaBayern

  • VorphilaBayern
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    • 25. Juni 2009 um 22:08
    • #67

    Liebe Sammlerfreunde,

    möchte zwei unfrankierte Briefe
    nach Großenhain zeigen:

    Brief von Deggendorf vom 27.10.1838.
    10 Kr Porto bis zur bayrischen Grenze
    wurden angeschrieben. In Sachsen
    durchgestrichen und darüber in 2 1/4
    Gute Groschen umgerechnet. Dazu
    kamen 3 Gute Groschen sächsisches
    Porto, so daß der Empfänger insgesamt
    5 1/4 Gute Groschen Porto zahlen mußte.

    Brief von Schweinfurt vom 3.8.1838.
    6 Kr Porto bis zur bayrischen Grenze
    wurden angeschrieben. In Sachsen
    durchgestrichen und darüber in 1 1/2
    Gute Groschen umgerechnet. Dazu
    kamen wiederum 3 Gute Groschen
    sächsisches Porto, so daß der
    Empfänger insgesamt 4 1/2 Gute
    Groschen Porto zahlen mußte.

    Beste Grüße,
    VorphilaBayern

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  • Bayern-Nils
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    • 26. September 2009 um 19:18
    • #68

    Hallo Freunde

    Bei Ebay habe ich mal dieser Brief gefunden. Die Marke ist oben nicht sehr schön, kräftiger Bug und ein Bisschen verschmutzt. Daher war der Brief auch sehr günstig.

    Der Brief ist ein seltener einfacher Brief bis 10 Meilen zwischen Sachsen und Bayern.
    Der Brief ist von Ölsnitz nach Hof in Bayern gelaufen im Jahr 1867.

    Viele Grüsse
    Nils

    NEH

  • bayern klassisch
    Gast
    • 26. September 2009 um 19:24
    • #69

    Hallo Nils,

    sicher wird der Brief keinen Schönheitspreis gewinnen, aber von 100 Briefen zwischen beiden Ländern ist maximal einer mit 1 Groschen bzw. 3 Kreuzern frankiert. Die anderen 99 hatten eine Wegstrecke von über 10 bzw. über 20 Meilen hinter sich. Von daher muss man den erst einmal besser finden ...

    Sonderbarerweise gibt es mehr Portobriefe im 1. Rayon als Frankobriefe, was ich so bei keinem anderen AD - Staat in Verbindung mit Bayern sagen könnte.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Bayern-Nils
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    • 26. September 2009 um 19:41
    • #70

    Hallo bayern klassisch

    Ich habe auch einen schöneren Brief zwischen Sachsen und Bayern, obwohl nicht so selten. Es ist ein 1 Neugroschen Ganzsache mit 2 Neugroschen Zusatzfrankatur.

    Gefällt meine Augen sehr.

    Viele Grüsse
    Nils

    NEH

  • bayern klassisch
    Gast
    • 26. September 2009 um 19:53
    • #71

    Hallo Nils,

    viel schöner als der 1. Brief, aber auch viel häufiger. So gleicht sich alles in der PO wieder aus. :)

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Bayern-Nils
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    • 27. September 2009 um 17:24
    • #72

    Hallo Freunde

    Ich habe hier eine Frage an die Sachsen Kennern. Im Gegenteil zum Bayern war es in Sachsen normal auch den Chargegebühr zu frankieren. Man legt also die 2 Neugroschen auf die normalen Frankobeitrage.
    Ab wann war es eigentlich möglich es zu tun?

    ZB gibt es erst 1856 ein 5 Neugroschen Marke der für recomandierten Briefe über 20 Meilen ins Vereinsland passt. In mein Sem lese ich, dass es erst ab 1.1.1861 ein Frankierung der Chargegebühr möglich ist. Gab es dann bilaterale Bestimmungen, oder lese ich mein Sem hier falsch.

    Ich zeige hier ein Brief der von Leipzig nach Neustadt an der Haardt im Jahr 1858 gelaufen ist. Der Brief ist mit 5 Neugroschen frankiert = 3 Neugroschen für einfache Briefe über 20 Meilen + 2 Neugroschen Charge. Die Marke ist von Bühler als e geprüft. Ob es immer noch ein e ist, weiss ich nicht.

    Viele Grüsse
    Nils

    NEH

  • bayern klassisch
    Gast
    • 27. September 2009 um 17:33
    • #73

    Hallo Nils,

    ich bin sicher kein Sachsen - Experte, aber ich kenne keinen eingeschriebenen Postvereinsbrief Sachsens nach Bayern, bei dem die Chargégebühr bar bezahlt worden wäre. Bei allen ist die Rekogebühr von 2 Ngr. mit Marken frankiert worden.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • BaD
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    • 27. September 2009 um 17:57
    • #74

    Hallo Bayern-Nils,

    "Die alte Sachsenpost" von Milde und Schmidt sagt dazu:

    Die ab 1820 möglichen eingeschriebenen Sendungen mußten bis zum 13.8.1853 grundsätzlich freigemacht werden.
    Ab diesem Datum:
    Bei Briefen,die in Sachsen blieben, konnte der Empfänger zur Zahlung verpflichtet werden.
    In den Postverein: Reco-Gebühr mußte bezahlt sein, Briefe mit diesen Wunsch aus dem Briefkasten wurden als normale Post befördert.
    Ins weitere Ausland: Reco-Gebühr mußte bezahlt sein, Briefe mit diesen Wunsch aus dem Briefkasten wurden an den Absender zurückgegeben.
    Bis zum 28.6.1852 war eine Frankierung in das Ausland unzulässig. Ab da mußte, wenn der Brief Sachsen verließ, die Reco-Gebühr mit frankiert werden.
    Bei innersächsischen Briefen galt wohl immer, wenn frankiert, dann komplett mit der Reco-Gebühr.
    Mit besten Grüßen BaD

    Einmal editiert, zuletzt von BaD (27. September 2009 um 18:04)

  • bayern klassisch
    Gast
    • 27. September 2009 um 18:00
    • #75

    Hallo Bernd,

    danke für deine Ausführungen. Es ging Nils aber mehr um die Frage, ab wann die Chargegebühr mit Marken frankiert wurde.

    Das mit dem Postverein stimmt so nicht. Ab 1.1.1861 konnte auch unfrankiert per Einschreiben im Postverein versandt werden.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Bayern-Nils
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    • 27. September 2009 um 18:34
    • #76

    Hallo BaD und bayern klassisch

    Ich weiss nicht was ich jetzt richtig verstanden habe oder nicht.

    BaD schreibt: Zitat Milde und Schmidt:
    Bis zum 28.6.1852 war eine Frankierung in das Ausland unzulässig. Ab da mußte, wenn der Brief Sachsen verließ, die Reco-Gebühr mit frankiert werden.

    Sem schreibt unter "Portosätze im Postverein":
    Einschreiben 6 Kreuzer bei Einlieferung bar zu zahlen, ab 1.1.1861 ist Frankierung durch Marken möglich.

    Es deutet wohl, dass es möglich innerhalb die Vertrage einiges selbst zu bestimmen?

    bayern klassisch schreibt: Das mit dem Postverein stimmt so nicht.
    Was meinst du eigentlich hier?

    Es ist nicht einfach X( macht aber Spass :)

    Viele Grüsse
    Nils

    NEH

  • bayern klassisch
    Gast
    • 27. September 2009 um 19:22
    • #77

    Hallo Nils,

    Zitat

    Bis zum 28.6.1852 war eine Frankierung in das Ausland unzulässig. Ab da mußte, wenn der Brief Sachsen verließ, die Reco-Gebühr mit frankiert werden.

    das war AUSLAND, nicht Postverein!

    Ausland = Rußland, Japan und Ceylon.

    Zitat

    Einschreiben 6 Kreuzer bei Einlieferung bar zu zahlen, ab 1.1.1861 ist Frankierung durch Marken möglich.

    Vergiss den Satz. :)

    Zitat

    Es deutet wohl, dass es möglich innerhalb die Vertrage einiges selbst zu bestimmen?

    Jein - es galt immer der Vereinsvertrag. Was zwei Staaten miteinander abmachten, war etwas anderes. Aber Bayern und Sachsen hatten nichts miteinander ausgemacht, so dass hier immer die normalen Verträge galten.

    Zitat

    bayern klassisch schreibt: Das mit dem Postverein stimmt so nicht. Was meinst du eigentlich hier?

    Ab 1.1.1861 war im gesamten Postverein das Porto und die Chargégebühr immer gemeinsam zu zahlen; entweder alles vom Empfänger, wie es zuvor immer der Fall war, oder alles dem Empfänger überlassen, was es erst zum 1.1.1861 neu gab.

    Noch etwas zu Chargégebühr generell: Wurde sie vom Absender bezahlt, war das bei einem Postvereinsbrief den Transit- und Abgabeposten egal. Es interessierte sie gar nicht.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • regiduer
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    • 27. September 2009 um 19:32
    • #78

    Hallo,

    richtig ist das der "kleine Wertbrief" das Einchreiben in Sachsen 1820 eingeführt wurde.
    Bei Briefen die Sachsen als Einschreiben verließen galt zu allen Zeiten
    das diese Dienstleistung vom Abender bezahlt sein mußte.
    Für die Markenverwendung galt das das Empfängerland ( auch im PV ) diese anerkannt haben mußte !
    Leider hab ich keine Unterlagen wann Bayern die sächs. Marken und umgekehrt jeweils anerkannte ??

    mfg regiduer

    PS: meine frühesten R-Briefe ins " Ausland " sind von 1854

  • BaD
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    • 27. September 2009 um 19:42
    • #79

    Hallo bk und Niels,

    ich habe es vielleicht etwas umständlich geschrieben.

    Wann die Briefe mit Marken frankiert werden mußten, weiß ich nicht genau,aber ab wann es ging, habe ich wohl gefunden. Ab dem 1.8.1851
    konnte auch die Reco-Gebühr mit Briefmarken frankiert werden. Ab diesem Datum sollten Aufgeber von frankierten Sendungen, die am Schalter bevorzugt bedient werden mußten, die Sonderleistungen wie Reco oder Express mit einer gesonderten Marke in der Höhe dieser darstellen, um den Beamten eine schnellere Kontrolle zu ermöglichen. Diese Verordnung, das bei einem Einschreibebrief eine 2 Ngr. Marke dabei sein sollte, wurde erst mit der Ankündigung der 5 Ngr.-Marke 1856 aufgehoben, ab da konnte Briefgebühr und Zusatzleistung mit einer Marke dargestellt werden.
    Fazit. Ab 1.8.1951 konnte die Reco-Gebühr mit Marken frankiert werden, innersächsisch und( wohl auch in den Postverein?).
    Mit besten Grüßen BaD

    Einmal editiert, zuletzt von BaD (27. September 2009 um 19:43)

  • regiduer
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    • 27. September 2009 um 20:22
    • #80

    @ Bad

    klar vorher ging es garantiert nicht, da gab es noch keine Ngr- Marken ,
    nur die 3 Pfg Marken ( f. Kreuzbandsendungen )
    Es stimmt, in Sachsen gab es die Vorschrift das Porto in seinen Teilen ( z.B. Porto + Rec.-Gebühr ) durch eine jeweilige Marke darzustellen
    was aber meist umgangen wurde und deshslb sind solche Briefe auch relativ selten zu finden


    mfg

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