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Bayr. Postscheine und Co.

  • Altsax
  • 2. Juni 2008 um 09:51
  • bayern klassisch
    Gast
    • 28. Juni 2008 um 13:59
    • #41

    Hallo soaha,

    1 Kr. war nicht so besonders viel, aber es gab Postler, die dafür einen Postbetrug begingen ... insofern war es schon ein Schuss ins Knie.

    Geh mal davon aus, dass er 35 Gulden brutto im Monat mit allen Emolumenten usw. bekam. Das sind 2100 Kreuzer für etwa 260 Wochenstunden.

    Für 1 Kr. konnte er - im Sonderangebot - 80 - 100g reines Rindfleisch kaufen. Damals die Tagesration einer Familie. Also gab es einmal kein Fleisch in der Suppe! Wenn es das an den anderen Tagen überhaupt gab ...

    Nur weil es mein bayerischer Lieblingsstempel ist zeige ich mal einen Schein von München, datiert 14.2.1868, über eine Postanweisung.

    Der Stempel ist beliebt bei Alt und Jung, aber eigentlich nicht sehr selten.
    Auf Briefen gibt es ihn hunderte mal. Nur auf einer Postanweisung bzw. dem Schein muss man lange suchen ... Im eBay, aller Unkenrufe zum Trotz, kann man manchmal für 5 Euro Sachen kaufen, dass man sich nur wundern kann.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

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  • Luitpold
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    878
    • 29. Juni 2008 um 12:23
    • #42

    Hallo bayern klassisch,

    es gibt ja keine blöden Fragen: :jaok:
    Warum wurden auf den Postanweisungs-Quittungen der Tagesstempel abgeschlagen und nicht auch auf den Aufgabescheinen ?(

    Erst ab den Formularen von 1881 ist ein Kreis zu finden, wo der Poststempel drauf sollte. Ab 1890 ist dann der Stempelabdruck immer vorhanden.

    Viele Grüße
    Luitpold

  • bayern klassisch
    Gast
    • 29. Juni 2008 um 18:34
    • #43

    Lieber Luitpold,

    als die Postanweisungen eingeführt wurden (1866), war der vorherrschende Stempeltyp der Halbkreisstempel. Dieser wurde erst im Lauf der siebziger Jahre von den modernen Einkreisstempeln abgelöst.

    Daher machte es schon Sinn, später einen Einkreisstempel anzudeuten.

    Ungeachtet dessen waren ja Geldeinzahlungen zur Fahrpost zu zählen, während Einschreibebriefe zur Briefpost gehörten, und von daher auch andere Stempel zum Einsatz kamen.

    Je nach Amtsgrösse kamen auch die gleichen Stempel bei beiden Postdiensten vor. Leider kümmern sich nur wenige Heimatsammler um die Postscheine bzw. die auf ihnen vorkommenden Stempel, so dass pauschale Aussagen über eine allgemeingültige Vorgehensweise problematisch sind.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • bayern klassisch
    Gast
    • 8. Juli 2008 um 12:46
    • #44

    Auch wenn es natürlich keine Postscheine sind, die ich hier vorstellen möchte, so handelte es sich doch betriebliche Vordrucke, die im Zusammenspiel von Post, Bahndienst und Telegraphenverwaltung zu sehen sind.

    Versetzen wir uns zurück in die Zeit der Emser Depesche und des Krieges von 1870/71 gegen Frankreich.

    Die bayerische Pfalz war Hauptaufzugsgebiet der Armeen, die aus Deutschen verschiedener Länder zusammengesetzt waren. Hierbei war es erforderlich, schnell die Truppen an die Schlachtfelder zu transportieren, und gleichzeitig auch Proviant, Waffen und Munition auf den Zügen mitzuführen. Auf der Retourfahrt wurden dann Verwundete und Tote "fortgeschafft", um Platz für neues Material an Menschen (und Tieren) an die Front zu werfen.

    Die erste Bahndepesche wurde in Bergzabern am 4.8.1870 (der Krieg war erst eine Woche alt) abgelassen. Hier ist die Transkription:

    "An Direction.
    Der hier die Aufsicht über die Verwundeten habende Stabsarzt bittet hohe Direction morgen Vormittag um 10 Uhr einen Zug von mehreren Packwagen und Personenwagen II Cls (Classe) zur Fortschaffung der Verwundeten nach Bretten (= Baden) von hier abgehen zu lassen.

    Rottmann, Ausgefertigt Klaas"

    Für historisch interessierte sei die Schlacht bei Weißenburg im Elsaß hier als Grundlage zu nennen, die an diesem Tage stattfand, und bei der es auf deutscher Seite gut 700 Tote, Verwundete und Gefangene gab, auf Seiten der Franzosen aber über 1.000.

    Die zweite Bahndepesche wurde in Schaidt am 5.8.1870, also einen Tag nach der Schlacht bei Weißenburg, abgesandt. Die Transkription des Textes lautet:

    "Ferner ist nach Weißenburg sofort ein Telegraphist und ein Stationsbeamter zu dirigieren, ebenso noch nach Weißenburg 3 Bahnwärter und 3 Weichensteller; bitte um Mittheilung des Abgangs. Der Chef der Feldeisenbahn der 3. Armee Wex."

    Man sieht, wie schnell gehandelt worden war. Gestern noch die große Schlacht mit höchst ungewissem Ausgang, heute schon, nachdem der Sieg vor ein paar Stunden erst eingefahren wurde, benötigte man Personal, um sich die Pulsader des Gegners, die französische Ostbahn, anzueignen.

    Kleiner Nebensatz zum Kriegsausgang selbst: Die Franzosen verloren (auch deshalb den Krieg), weil sie praktisch nur Kartenmaterial von Deutschland besaßen. Auf die Idee, ins eigene Land von den verhassten Deutschen zurück gedrängt zu werden, kam man nie und nimmer.

    Aber die zahlreichen Süd- und Nordfranzosen kannten sich im Elsaß und in Lothringen ohne Karten nicht sonderlich gut aus ...

    Beste Grüsse von bayern klassisch

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    2 Mal editiert, zuletzt von bayern klassisch (8. Juli 2008 um 12:49)

  • bayern klassisch
    Gast
    • 9. August 2008 um 14:47
    • #45

    Hallo Gemeinde,

    um auch der Vormarkenzeit (VMZ) ihren Respekt zu zollen, zeige ich mal einen Schein aus Burgwindheim vom 29.6.1848, auf dem man die Zustellgebühr in Höhe von 3 Kr. notiert hat.

    Viele Scheine mit dieser Variante kenne ich nicht.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

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  • soaha
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    Männlich
    • 10. August 2008 um 13:31
    • #46

    Hallo bk,

    so zusagen ein Charge- Express Nachweiß, ich weiß ja nicht ob es da schon express gab.

    Franko 3Kr.
    Schein 4Kr.
    Zustellgebühr! 3Kr.

    Interessanter Schein.

    Was steht da unten vor "ausgefertigt" vor der 3.

    Verstehen heißt verstehen wollen.

  • bayern klassisch
    Gast
    • 10. August 2008 um 18:27
    • #47

    Hallo soaha,

    da steht "Bothenlohn" - Expreß war es aber keiner, denn es gab ja Boten, die regelmäßig liefen. Expreß wäre es nur, wenn wegen dieses einen Briefes einer (oder eine) hätte loslaufen müssen. Dann war es aber wesentlich teurer als nur 3 Kr.!

    Nun will ich mal eine Ober - Rosine zeigen, von dir ich zuvor zwar wusste, aber nie geglaubt habe, mal ein Stück zu bekommen.

    Es ist ein Schein aus Landsberg am Lech vom 23. Octobris 1829. Ein dortiger Absender schickte an Herrn Dr. Meindl in München Post. Es war aber nicht nur ein Brief, sondern deren 3!!!

    Die Post schrieb "an Porto bezahlt 16 kr. für 3 Stück", also waren es 2 Briefe je 4 Kr. im 1. Gewicht, und ein Brief zu 8 Kr. im 3. Gewicht gewesen.

    Bei dieser Besonderheit sparte sich der Absender je 3malige Einschreibung, die ja jedes mal 4 Kr. gekostet hätte. Der Nachteil war, dass er im Falle des Verlustes auch nur 25 Gulden für den einen, versicherten Brief ersetzt bekam. Dieses geringe Risiko nahm er gerne in Kauf.

    Da kaum jemand einmal mehrere Einschreiben am selben Tag an den selben Empfänger versandte, kann man sich vorstellen, wie häufig solche Scheine sind ...

    Liebe Grüsse von bayern klassisch, der auch sein Passwort geändert hat ...

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  • Luitpold
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    • 10. August 2008 um 20:09
    • #48

    Lieber Bayern Klassisch,

    Du bist schneller als die Post erlaubt. Bevor meine Antwort auf Deinen ersten Schein fertig ist, kommt schon das nächste Superstück. Wie viel Zentner von dem Altpapier lagert eigentlich bei Dir?

    Also erst die Antwort auf 1:

    Ergänzende Notizen auf den Postscheinen kann ich oft wegen der “schönen” Handschrift des Expidenten nicht (ganz) lesen. Vielleicht ist der Vermerk unten auch so eine Bestellgeld-Quittung?


    Aber nicht die für mich heutige Unleserlichkeit der Schrift war das Problem der Post. Sondern offensichtlich schlampige Ausfertigung der Postscheine.

    So sind die Anweisungen der General-Administration der kgl. Posten bzw. später der Direktion der kgl. Verkehrsanstalten in München ... zum Thema “Die Ausfertigung der Aufgabescheine für Fahrpoststücke betr.” unter 6 Punkten ausführlichst aufgelistet.

    Darin steht z.B. unter Punkt

    2. In diesem Schein muss vor Allem eingetragen werden:
    - e: der angegebene Werth der Sendung, dieser jedoch nicht in Zahlen, sondern mit Worten, deutlich ausgeschrieben , endlich
    - f) das Gewicht der Sendung, und zwar auf das Genaueste.

    3. Als Fertigung ist dem Scheine der Aufgabeort mit dem Datum der geschehenen Aufgabe und die Unterschrift des übernehmenden Beamten vollständig und leserlich beizusetzen

    Offensichtlich war das ein größeres Problem. Denn seit 1844 (vielleicht findet sich noch eine frühere Verordnung - suche noch) wird mehrmals “Die häufige Ausserachtlassung der Vorschriften über die Ausfertigung der Postaufgabescheine ...” in Erinnerung gebracht. Schließlich wird 1867 mit einer Ordnungsstrafe von 30 Kr. gedroht, falls die General-Direktion oder ein k. Oberamt Kenntnis hiervon erhielte. Ob’s genützt hat?

    Zu Deinem 3-fachen. War das im Sinne der Post (also erlaubt, in der Verordnung finde ich darüber leider keinen Hinweis)- des Expeditenten? Der bekam doch die Scheingebühr jetzt nur 1x? Zudem, so eine Schlamperei steht oben deutlich "Ein Brief" und nicht DREI.

    Es grüßt herzlich
    Luitpold

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    2 Mal editiert, zuletzt von Luitpold (10. August 2008 um 20:15)

  • bayern klassisch
    Gast
    • 11. August 2008 um 08:05
    • #49

    Luitpold

    Na ja, soviel Altpapier habe ich leider nicht, dass ich es in Zentnern bemessen müsste - aber ein paar Kilogramm dürften es schon sein ...

    Zu meinem 3er Schein: "Ein" war ja vorgedruckt, das hat man einfach so gelassen. Man darf das nicht zu kritisch sehen, diese Scheine standen ja immer in Verbindung zu den Poststücken, für die sie ausgefertigt waren. Das war ganz schön arbeitsintensiv, und oft kam die Kundschaft kurz vor Schalterschluß um ihre Briefe und Pakete abzuschicken. Das war dann oft Streß pur.

    Erlaubt war das explizit (auch wenn ich vom Büro aus nicht die Vorschrift zitieren kann). Dem Expeditor hat es ja auch Arbeit gespart, denn er musste ja nur einen Schein ausstellen. Man dachte bei dieser Vorschrift aber eher an den Postkunden, der sich mit dieser Maßnahme Geld sparte.

    Es stand aber jedem frei, für seine 3 Briefe auch 3 separate Scheine zu fordern. Dann gab es halt Standard, und keinen Schein für 3 Briefe.

    Dein Schein ist sehr schön - man sieht, dass man sich bei dem Franko zuerst mit 3 Kr. verrechnet hatte, denn er hat es geschickt mit 6 Kr. überzeichnet. War auch nicht erlaubt, denn es musste waagrecht gestrichen werden und der korrekte Betrag darüber notiert werden.

    Die ersten beiden Worte lese ich als "Nicht zur Auf?? oder Aus???".
    Geschrieben hat die aber der Absender, nicht die Post.

    Absender haben ihre Scheine oft im Nachhinein beschrieben, um darauf entsprechende Notizen anzubringen, was weiters in der betr. Angelegenheit passierte. Mit der Post hat es i. d. R. nichts zu tun.

    woodcraft

    Schönes Stück und sehr früh (aus dem 16. Jahrhundert kenne ich überhaupt keine Recepisse).

    "Recepisse von Baden Durlach 7 May 1675" ... da dürfte so mancher Baden - Sammler feuchte Augen bekommen, oder?

    Ich könnte dir den Inhalt transkripieren, aber das hülfe dir nur hier und jetzt. Ich glaube @carolinus (Uwe) hat mal ein paar anfängerverwertbare Tipps zu Erlangung entsprechender Kenntnisse in einem Thread gegeben. Vielleicht fragst du ihn mal. Das kann man sogar im Internet lernen.

    Wenn du dann nicht klar kommen solltest, kannst du mir Bescheid sagen. Aber selbst lernen ist immer besser als geholfen zu bekommen.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Einmal editiert, zuletzt von bayern klassisch (11. August 2008 um 08:06)

  • Luitpold
    erfahrenes Mitglied
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    • 11. August 2008 um 08:20
    • #50

    [quote]Original von bayern klassisch
    Erlaubt war das explizit ...

    Einspruch Euer Ehren!

    In den Verordnungen ist immer nur von einem Stück die Rede, nie Mehrzahl.

    Eigentlich müsste immer die Einschreib-Nr. auf dem Schein vermerkt sein, also die Nr. die auch in der Karte eingetragen wurde:

    Zitat aus dem Verordnungsblatt Nr. 9362:
    > In diesem Schein muss vor allem eingetragen werden
    a) bei dem Zeichen "Nro" die Zahl, welche das Stück in der abgendenden Karte erhält", sodann
    b) die Bezeichnung des Stücks nach Beschaffenheit seiner Verpackungsart z.B. ein Brief .... <

    Natürlich, Papier - Verordnungen - sind geduldig und wenn's keiner beantandet - der k.Post meldet- merkt das keiner. Klar doch!

    Aber wie Du schon sagtest, bei Verlust - welcher der Dreien wäre dann wohl weg - wie soll das nachvollzogen werden? Die 3 Briefe müssten zumindest in die Karte einzeln eingeschrieben worden sein.


    Es gibt aber ordentlich ausgefüllte Postscheine. Vielleicht sollte man die mal exemplarisch vorstellen? Oder schläft das geneigte Publikum bei diesem "aufregenden" Thema schon ein oder alle im Urlaub?

    Einen guten Start in die 4 Tage Arbeitswoche wünscht
    Luitpold

  • bayern klassisch
    Gast
    • 11. August 2008 um 09:41
    • #51

    Hallo Luitpold,

    ich glaube doch, dass es eine VO darüber in der Kreuzerzeit gibt; ich werde mal versuchen, sie heraus zu kramen. Garantieren kann ich es aber nicht, dass ich sie auch finde.

    Die 3 Briefe bekamen alle dieselbe Rekonummer, weil sie ja (posttechnisch) eine Sendung waren. Wenn einer verloren ging, bekam der Absender 25 Gulden, wären mehr verloren gegangen, hätte er auch nicht mehr bekommen.

    Dieses Verfahren gab es auch noch zur Pfennigzeit, wenngleich es auch dann sehr selten war. In einem der älteren Rundbriefe der wurde (war ich das?) darüber mal berichtet.

    Ich versuche auch das mal zu finden und einen guten Scan einer schlechten Kopie hier einzustellen.

    Schöne, richtig behandelte Postscheine kann ich auch zeigen - das werden dann aber ein paar mehr, als die bisher eingestellten ... aber dem Auge schmeicheln sie auch!

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Luitpold
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    878
    • 11. August 2008 um 10:11
    • #52

    Hallo Bayern Klassisch,

    siehe z.B. unter 1844 - 4. Dezember, S. 143 / 1848 - 13. März.

    Beim Lesen der Vorschrift kam mir nur der Gedanke, einmal aufzuzeigen, wie ein Schein auszufüllen war - wäre sozusagen ein thematischer Ansatz, um dann aufzuzeigen, was nicht normal, außergewöhnlich usw. war. Wenn man weiß, was die Norm war ist es leichter das Besondere zu erkennen,

    meint
    Luitpold

  • bayern klassisch
    Gast
    • 11. August 2008 um 16:48
    • #53

    Hallo Luitpold,

    leider habe ich die passende Vorschrift nicht auf die Schnelle gefunden. Es gibt sie aber.

    Einen Schein B 149 a für mehrere Sendungen kann ich dir aber, ohne ihn zu besitzen, aus Bad Dürkheim zeigen. Man sieht hier, dass der Vordruck dafür vorgesehen war, aber nun durften die Empfänger verschiedene Personen (juristische und natürliche) sein.

    Morgen zeige ich dir mein Spitzenstück von bayer. Vordrucken - was Wunder, aus Würzburg! Lass dich mal überraschen.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

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  • Luitpold
    erfahrenes Mitglied
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    878
    • 11. August 2008 um 20:14
    • #54

    Guten Abend, Bayern klassisch,

    oben habe ich die Ausgaben benannt, wo die Vorschrift steht bzw. auf diese nochmals hingewiesen wird.

    Der Schein von 1910 (!) zeigt doch, dass solche Großeinlieferungen diese Scheine nötig machten (jeder Brief hat aber eine eigene Nr.) und dieses Verfahren gibt es noch heute. Er erinnert ein wenig an das Posteinlieferungsbuch.

    Mir geht es wirklich nicht darum, ob oder ob nicht mehre Briefe auf einem Schein mit gleicher Nr. eingeliefert werden konnten. Viel interessanter wäre, ob es noch die Begleitkarten gibt. Denn so wie heute musste doch der Empfänger quittieren oder? Also musste doch ein R-Stück 3x eingeschrieben werden (Einlieferungsakte der ausstellenden Post, die Begleitkarte und der Postschein für den Absender)? In dem Verordnungsblatt wird nur auf die Karte verwiesen
    "...als bis das Stück in die Karte selbst eingeschrieben ...ist".

    Durch die Postverordnung werden manchen Eintragungen auf den Scheinen (hier meine ich sowohl die Fahrpost wie Briefpost)besser verständlich. Das wäre für mich noch ein Ansatz, hier das Thema weiter zu vertiefen.

    Luitpold

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    Einmal editiert, zuletzt von Luitpold (12. August 2008 um 05:49)

  • bayern klassisch
    Gast
    • 12. August 2008 um 06:59
    • #55

    Hallo Luitpold,

    erstmal Danke für das Zeigen deiner schönen Scheine.

    Dieser hat ja den Vermerk des Absenders (nachträglich beigefügt)

    "Anfrage wegen Finderlohn für das Patrimonial Gericht", was sicher auch eine spannende Sache war.

    Zur Einschreibung:

    Der Postkunde brachte den Brief und erhielt die Recepisse, also den Postschein, hierfür kostenpflichtig ausgefertigt. Die laufende Rekonummer wurd eauf dem Schein und dem Brief notiert, der Brief mit dem Stempel Chargé oder Recommandirt versehen.

    Die chargierten Briefe wurden auf die Seite gelegt und vor Postabgang in das eigene Manual und in die Briefkarte mit der Attestkarte, die sie bis zur nächsten Kartierungspost begleiteten, unter der Nummer und dem Empfängernamen eingetragen.

    Bei der Bindung der Briefpakete kamen die Rekobriefe in eine eigene Verpackung (Öltuch oder Leder, jedenfalls wasserresistent), wurden mit einer Oblate verschlossen, welche mit dem Dienst- oder Amtssiegel bedruckt wurde und oben auf transportiert (im Felleisen oder dem Postsack).

    Beim Empfang des Briefpakets war von der Abgabepost die Anzahl der empfangenen Rekobriefe mit der Anzahl der in der Briefkarte / Attestkarte aufgeführten Einschreibesendungen zu vergleichen und den Befund in der Attestkarte zu vermerken.

    Diese Attestkarte wurde mit nächster Post der absendenden Post zurück gesandt, und wenn diese sie ohne Mängelbericht zurück erhielt, heftete man beide zusammen und war glücklich (ich glaube, man hat ab 1855 auf die Abspedition von Attestkarten verzichtet, wenn es ein Versand innerhalb Bayerns oder des Postvereins war).

    Bei festgestellten Mängeln (weniger oder mehr Briefe erhalten oder verzeichnet, je nachdem), galt immer als korrekt, was in der Attestkarte vermerkt worden war, nicht das, was die Absenderpost notiert hatte ("neu brach alt").

    Bei der Ankunft des Einschreibens wurde es dem Stadt- oder Landpostboten übergeben, der sich die Abgabe an den Empfänger in seinem Botenbuch per Unterschrift quittieren lassen musste (nie mit Bleistift, sondern immer mit "Dinte", also Tusche, so dass nicht später radiert werden konnte).

    War der Empfänger des Lesens und Schreibens unkundig (und so wenige waren das damals nicht), so musste eine ortsbekannte, honorige Person per eigener Unterschrift bestätigen, dass die drei Kreuze (XXX), welche die Unterschrift darstellen sollten, von dem Empfänger stammen.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Luitpold
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    878
    • 12. August 2008 um 08:22
    • #56

    Hallo Bayern Klassisch,

    wieder einmal bin ich gerne zum Dank verpflichtet für Deine ausführliche Schilderung des Einschreiben-Ablaufs. Wenn ich mir dazu die Verordnung ansehe möchte ich noch - wenn gestattet - bemerken, dass der Zusatz in rot "Anfrage wegen Finderlohn für das Patrimonial Gericht" eigentlich vom Expeditor eingetragen werden sollte. Vorschriftsmäßig war die Einschreib-Nr. rechts oben vermerkt, links daneben könnte es sich um eine Registriernummer der absendenen Behörde oder Rechtsanwalt handeln, was lt. Vorschrift ebenso vermerkt werden sollte. Daran und an den Empfänger kann man sehen, ob es sich um einen Behörden- oder Privatbrief handelte.

    Beste Grüße
    Luitpold

  • bayern klassisch
    Gast
    • 12. August 2008 um 16:55
    • #57

    Lieber Luitpold,

    da ich dich nun schon lange genug auf die Folter gespannt habe, kommt nun mein bester Vordruck, exklusiv aus dem Würzburg des Jahres 1823:

    Es ist eine Retour - Recepisse, die der Baron von Würzburg in Würzburg einem eingeschriebenen Ortsbrief an "Monsier le Baron Ferdinand de Schütz chanoine
    capitulare de Spire a Kamperg" (oder Komperg) mitgeben ließ.

    Zu der Seltenheit ist zu sagen:

    Ortsbriefe in der VMZ sind sehr selten.
    Eingeschriebene Ortsbriefe in der VMZ kenne ich nicht (bei den Kosten auch kein Wunder).
    Einem eingeschriebenen Ortsbrief auch noch einen Rückschein mit zu geben, lässt das Stück stark zum Unikat tendieren.

    Kostenstruktur: 3 Kr. für den Ortsbrief, 4 Kr. für die Einschreibung, 12 Kr. für die Retourrecepisse = 19 Kreuzer!

    Für das Geld konnte man 1823 auch 4 mal gut essen gehen.

    Ich hoffe, dir gefällt, was du siehst ...

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    P.S. Wie du siehst, hat man es in Würzburg mit der Rekonummer nicht so genau genommen ... sie fehlt nämlich ganz! War aber bei Lokalretourrecepissen nicht wirklich ein Problem, da man ja immer wusste, wo das Stück gerade war ...

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    Einmal editiert, zuletzt von bayern klassisch (12. August 2008 um 16:56)

  • Luitpold
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    878
    • 13. August 2008 um 05:49
    • #58
    Zitat

    Original von bayern klassisch
    Eingeschriebene Ortsbriefe in der VMZ kenne ich nicht (bei den Kosten auch kein Wunder).Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Guten Morgen, lieber Bayern Klassisch,

    wie meinte der deutsche Springreiter zum Gewinn der Goldmedaille: "Das ist das i-Tüpfelchen auf dem i-Tüpfelchen ...zum Sahnehäubchen" oder so ähnlich. Ja solch einen Schein habe ich von WÜ noch nicht gesehen. Und Gold hat er allemal verdient! ;)

    Aber zum Orts-Recobrief (natürlich aus WÜ) hier ein Hinweis auf die Schnelle:

    RAUSS & FUCHS - BAYERN-VORPILA Spezial-Auktion
    22.11.2002
    Los 647 - Fototafel 3 (in Farbe :D!)
    1801, 9.4. WÜRZBURG schw. RECOMMANDIRT-St. in Schreibschrift und zus. Kennzeichnung durch zwei Rötelzeichen auf Kab.-Brief. Der Recommandirtstempel wurde nur von 1796 - 1802 verwendet.

    Einen schönen Tag
    wünscht
    Luitpold

  • bayern klassisch
    Gast
    • 13. August 2008 um 07:23
    • #59

    Lieber Luitpold,

    anbei die mir bestmögliche Kopie des von dir beschriebenen Briefes, der aber nach Castell lief, und kein Ortsbrief war (Archiv derer zu Castell - Castell und Castell - Rüdenhausen). Trotzdem sehr hübsch, aber wegen der Verwendung von 1801 nicht königlich bayrisch, und von daher ...

    [Blockierte Grafik: http://www.imgimg.de/uploads/IMG93dd3e33jpg.jpg]

    Ich will dein Nervenkostüm nicht scheinmäßig überstrapazieren, aber den folgenden aus Würzburg musste ich auch erst einmal verdauen, als ich ihn vorgelegt bekam.
    Er hat eine kleine, und eine große Besonderheit - daher konnte ich nicht widerstehen.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

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  • Erdinger
    aktives Mitglied
    Beiträge
    345
    • 13. August 2008 um 07:45
    • #60

    Lieber bayern klassisch,

    an dem Schein wundert mich
    a) die Aufgabe eines "Paquets" mit der Briefpost,
    b) die Angabe einer Uhrzeit.

    Aber vielleicht ist es etwas anderes?

    Um kurz auf die Orts-Retour-Recepisse zurückzukommen: Aus dem Schein geht nicht hervor, dass er innerhalb Würzburgs gelaufen ist, oder?
    Ich lese "Brief von Würzburg de dato 16ten Februari 1823, an den Herrn Baron Ferdinand von Schütz Kapitelkanoniker von Speyer in Kamperg", womit das hessische Bad Camberg gemeint sein könnte.
    Dann die Unterschrift des Adressaten.
    Aber wie ich dich einschätze, hast du auch noch den eingeschriebenen Brief dazu?

    Viele Grüße vom
    Erdinger

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