Benachrichtigung für den Absender unbestellbarer Packete oder Werthbriefe
In bestimmten Fällen wurde bei Unbestellbarkeit einer Sendung diese nicht sofort zurückgeschickt, sondern beim Absender nach neuer oder ergänzender Order angefragt.
Hierfür wurde die Gebühr von 20 Pfennig erhoben, welche durch das verkleben von Freimarken verrechnet wurde.
Im Pfennig Handbuch der Arge steht daß diese Dienstleistung ab dem 1.4.1883 angeboten wurde, das ist falsch! Vekündet wurde diese Dienstleistung bereits im Amtsblatt vom 29.4.1882 und das Stück das ich hier zeige ist das früheste mir bekannte und datiert vom 9.7.1882
Gruß