Die Bestätigung hat nichts mit dem Post- bzw. Paketschalter zu tun. Die Vorschrift sagt, daß Aushändigungsvermerke vom Ausgabebeamten abzugeben war. Das heißt nicht, daß dieser am Post- bzw. Paketschalter tätig sein mußte, es konnte auch der Paketzusteller sein. Einen Namenstempel wird sich nur der Ausgabebeamte verwendet haben, der ständig eine Vielzahl von Paketen aushändigte und vermutlich auch über das nötige Kleingeld für einen Stempel verfügte. Daß in der damaligen Zeit die OPDen Geld für Namenstempel der (einfachen) Beamten ausgaben, kann ich mir nicht vorstellen.
Gruß
Manfred