ZitatOriginal von Phila_Tom
kartenhai:Eine Krähe ...
Wie meinst Du das Tom?
ZitatOriginal von Phila_Tom
motion:
Abhängig von den Bedingungen und Fristen im unterschriebenen Vertrag würde ich schriftlich eine Frist auf Herausgabe des bisher erzielten Erlöses und evtl. der nicht veräußerten Sammlungsteile setzen.
I.d.R. erfolgt die Abrechnung max. 1-2 Monate nach der Auktion, wobei eine Auktionshaus die eingelieferte Ware abhängig vom Vertrag in mehreren aufeinander folgenden Auktionen anbieten kann.
Sollte das Auktionshaus nicht reagieren, dann lass Dich von einem Anwalt beraten.Gruß
Phila_Tom
Naja habe heute mal angerufen beim BDB und leider ist das Problem bei diesem Auktionator schon bekannt, leider konnte ich aber bei vorheriger Suche bevor ich den Auktionator ausgewählt habe nichts negatives im Internet finden. Naja auf jeden Fall wird es darauf hinaus laufen, das ich eine Mahnung mit Termin setzen werde. Danach ein gerichtlichen Mahnbescheid und wenn ich will noch eine Strafanzeige wegen Unterschlagung. Naja morgen sind noch einige Anrufe beim Mahngericht + Amtsgericht fällig und dann werde ich mal schauen was weiter passiert und wie ich weiter verfahre. Bin über jede Hilfe/Tipp von Euch dankbar. Auch würde mich es interessieren ob es vergleichbare Urteil schon gibt. Wenn möglich mit AKZ.
Vielen Dank erstmal