Hallo,
weiß zwar immer noch nicht wie mein "test" funktionierte, aber ich versuch es noch einmal.
Darf ich auf den Michel Spezial verweisen, da mir weitere Unterlagen leider nicht mehr zur Verfügung stehen:
"Bis zur Aufhebung der Portofreiheit für amtliche Sendungen ab 1.1.1908 (Eisenbahn-Dienstsendungen) bzw. ab 1.8.1916 (alle anderen Dienstsendungen) erhielt die Post von den einzelnen Ministerien Pauschalvergütungen............."
Bei dem gezeigten Brief handelt es sich nicht um einen Einsenbahn-Dienstbrief sondern um einen des Amtsgerichtes, für den das zuständige Ministerium bis 1916 im Rahmen einer Pauschale zahlte.
Der Hinweis (steht auch noch im aktuellen Michel Spezial), daß ab 1.1.1908 Dienstsendungen mit Dienstmarken freizumachen seien trifft nur auf Eisenbahn-Dienstsendungen zu, und ist etwas irreführend
Für andere Dienstbriefe standen ja erst ab 1916 Marken zur Verfügung.
Beste Ostergrüße
nachporto (ehemaliger Dienstmarkensammler)