Hallo Gernesammler,
noch eine Erläuterung zum Brief.
Sportelfrei ist eine Preußische Besonderheit.
Wenn jemand ein Verfahren bei Gericht verlor, mußte er die Gerichtskosten zahlen, wozu auch das Porto der zum Prozeßverlauf nötigen Korrespondenz gehörte. Da aber noch niemand wusste, ob der Verlierer bezahlt oder zahlen konnte, notierte die Preuß. Post bei Sportelfreien Briefen das Porto, und versuchte später das Geld vom Gericht zu bekommen. Konnte der Verlierer die Verfahrenskosten nicht an das Gericht überweisen, galt das Porto mit den
Aversional-Zahlungen vom Preuß. Staat an die Post für Dienstsachen als abgegolten.
Beste Grüsse Bernd