Hallo Michael,
natürlich hast du Recht.
Die Preußische Post musste ja den Betrag in ihren Büchern beim Königlichen Stadtgericht notieren, da sie ja noch nicht wusste, woher sie das Porto erhielt.
Beste Grüsse Bernd
Beiträge von BaD
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Hallo Gernesammler,
da steht:
Sportelfreie Justiz u. Dienst Einrichtungssache,
Pa?l?dorf zu notieren
Mit besten Grüssen Bernd -
Hallo,
anbei Feldpostwertbrief von Liegnitz nach Görlitz. Die 5 Reichstaler waren wohl die Höchstgrenze für den portofreien Versand als " Eigene Angelegenheit des Empfängers". Leider undadiert, kann man an den Stempeln erkennen, ob der Brief aus der preußischen Zeit stammt oder aus späterer Zeit.
Mit besten Grüssen Bernd -
Hallo Luitpold,
in Sachsen gab es wie wohl auch in Preußen keine Tax-Quadrat-Nummern auf den Zetteln der Paketbegleitbriefe.
Ab dem 1.7.1953 meist siegelseitig verklebt nur Nummer ohne Ort, ab 1860 mit Nummer und Ort auf der Vorderseite des Begleitbriefes.Beste Grüsse Bernd
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Hallo,
ich möchte eine Paketkarte vorstellen, die von Foche bei Solingen nach ? in Finnland als Paketbegleitung befördert wurde. Die vom Engelswerk benutzte Vordruck hat eine Besonderheit, die Reklame auf dem Abschnitt der Rückseite.
Nach meiner Meinung war dies verboten, oder??
Hat jemand ähnliche Paketkarten schon gesehen?Beste Grüsse Bernd
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Hallo Luitpold,
am 31.1.1806 wurden die Postbeamten aus dem Eid von Bayern entlassen.
Ab dem 1.2. war Kurfürst Ferdinand Souverän von Würzburg, aber die Beamten blieben als Provisorium bei der Kaiserlich-Taxischen Reichspost, sie wurden nicht auf den neuen Kurfürsten vereidigt. Am 1.8.1906 trat Würzburg aus dem Heiligen Römischen Reich aus und die Kurfürstenwürde war erloschen.Am 25.9.1906 trat Würzburg dem Rheinbund bei, wurde Großherzogtum, und am 17.November wurde der Fürst von Thurn und Taxis Erbland-Postmeister und übernahm die Post.Beste Grüsse von Bernd
der nur abgeschrieben hat. -
Hallo Felix,
bei
unter Europa R-Z; Vatikan.
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Aber hier könnte vielleicht????? etwas zu finden sein, sehr preiswert 10 und 12 Euro!!!!
Die Briefmarken und Postwerte des Vatikanstaates, 1983, offizieller Katalog, Farbe, darin die Marken 1981-85 sowie sämtliche Ganzsachen ab 1929 (!), 128 S., ohne Bewertungen
C.E.I. Milano, (Hrsg.), Citta del Vaticano, Repubblica di San Marino, Farbkatalog mit Briefbewertung und Ganzsachen 1996/97, S. 451
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Hallo Felix,
leider kann ich nicht helfen und dieses Werk kostet 250 Euro!!!!!Micheli, Le Tariffe postali Italiani 1862-2000, 2000/2001, 6-bändige Ausgabe der italienischen Posttarife, gesamt ca 2250 S., kartoniert,
Beste Grüsse Bernd -
Hallo Michael,
dieser Stempel ist bestimmt anderer Art, als wie bei der Postgebührenablösung erwähnt.
Als Preußen-Laie verstehe ich den Brief nicht. denn ein Ortsbrief wie dieser kostete bei Abholung am Postamt nur 1/2 Silbergroschen als Ausnahme und bei Freimachung mit einem Silbergroschen war die Bestellung doch mit bezahlt.
Beste Grüsse Bernd -
Hallo Michael,
die Briefe mit dem Stempel " Für Bestellung Nichts " um 1850 sind sind wohl ein Vorläufer der Gebührenablösung für Gemeindedienstpost und deren Landbriefbestellung, die nur an Empfänger im Ortbestellbezirk der Oberpostdirektion Düsseldorf und an Empfänger in benachbarten Gemeinden gingen.
Ab dem 1.4.1854 übernahm die Preußische Post die Zustellung im Fürstentum Waldeck für eine Summe von 350 Talern jährlich, dann mit dem Stempel "Bestellgeld Frei".
Allgemein war solch ein Aversum erst ab dem 1.5.1856 erlaubt, aber es wurde wohl nur noch in Hohenzollern-Sigmaringen angewendet.
Aus Band 171 Poststempelgilde: Postgebührenablösung
Beste Grüsse Bernd -
Hallo baphomet,
57 Postämter allein in Berlin (3), 186 Ämter waren es in der OPD Erfurt(16)!
Leider habe ich nur die Zahlen und Ämter von 5 der OPD, die Gesamtzahl dürfte 1000 Ämter erreichen.
Beste Grüsse Bad -
Halo,
absolut nicht mein Gebiet, aber habe etwas gefunden.
Das fehlende Zahnloch bei der 12 Pf. zeigt, das von links nach rechts gezähnt wurde.
Beste Grüsse Bernd -
Hallo Oisch,
du hast natürlich Recht, der Brief war portofrei zu belassen.
Depp war ein hartes Wort, aber der Unterzeichnete ( kann leider dessen Amtsbezeichnung nicht lesen) benannte den Schuldigen. Nach dem allgemein klugen Himweis, erst durch das Schreiben von dem Umstand erfahren zu haben,schrieb er: Nach ?? Befragen ergab sich, das mein Adjunkt in Ermangelung der Kenntnisse ...........( leider für mich unlesbar).
Der Graf sollte das Couvert einschicken, aber schon am nächsten morgen die 40 Pf. erhalten.
40 Pfennige waren für den Grafen bestimmt nicht viel, aber Ordnung musste sein.Beste Grüsse Bernd
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Nach soviel Theorie ein Schreiben des Grafen Pückler-Limburg an das Postamt Burgfarrnbach, mit einer Beschwerde. Die Post hatte seiner Gemahlin für einen unfrankierten eingeschriebenen Brief der Königin von Sachsen 40 Pfennige abgenommen. War es berechtigt, wenn nicht wer war der Depp?
Erbitte Meinungen.
Beste Grüsse Bernd -
Zur Portoablösung für Behörden in Bayern 1.1.1908 - 31.07.1916, Kennzeichnung der Sendungen Frei durch Ablösung
Grundlage waren 4 Verzeichnisse.
Verzeichnis I: Aufgeführt waren die unmittelbaren Staatsbehörden
wie: Kammer des Innern, Hydrotechn. Büro München, Hauptbank Nürnberg,Forstämter,Forstassesoren, Statist. Büro München,Amtsgerichte,Oberversicherungsämter u.s.w. alle mit dem königlich davor.
Diese Mitglieder der Liste 1 konnten alle Dienstsendungen innerhalb Deutschlands ohne Rücksicht auf dem Empfänger aufgeben.
Verzeichnis II:
enhält die mittelbaren Behörden( Gemeinden; Kirchenbehörden) wie:
Förster, Forstwarte,Bürgermeisterämter, Generalvicariat,Gemeindewaisenräte u.s.w.
für diese galt die Ablösung nur innerhalb Bayerns wie folgt:
Schreiben an Stellen des Verzeichnisses I waren abgelöst.
Jetzt kommen die Listen III und IV ins Spiel, denn dort waren die für die einzelnen Ämter der Liste II in Frage kommenden Empfänger aufgeführt, für die das Ablöseverfahren galt. Schrieb ein Bürgermeister an seine Stadtmagistrate( waren in Liste III), war die Sendung abgelöst. Schrieb ein Bürgermeisteramt( Liste II) an ein anderes( Liste II), musste frankiert werden! Wunderbar das Beispiel von Oisch. Ein Schreiben von einem Armenpflegschaftrat an einen anderen Armenpflegschaftsrat war nicht im Ablöseverfahren erfasst. Auch alle Schreiben der Ämter der Liste II an Privat
mussten frankiert werden.
Beste Grüsse Bernd -
Hallo Oisch,
ab dem 1.1.1908 war es in Bayern mit der Dienstpost sehr verwirrend, gelinde ausgedrückt. Da hilft das Buch von Lothar und Jan Thieme nicht immer, deshalb auch von mir einige Gedanken dazu. Der Wegfall der Portofreiheiten für unzählige Versendungen ( Armensache u.s.w.) war einschneidend.
Was gab es:
1.oben erwähnte Portofreiheiten, die über den 1.8.1916 Bestand hatten.
2.erweiterte Reichs Ablösungen wie die Ablösung für Stadtpostsendungen der Militär- und Marinebehörden, die vom 1.4.1915 bis November 1918 auch Bayern einschloss.
3. Einführung der Dienstmarken bei den bayr. Eisenbahndienststellen
4. Das neue Portoablösungsverfahren (Details folgen), das am am 31.07.1916 durch die Einführung der außerordentlichen Reichsabgabe für augewählte Postsendungen endete. Was Preußen beim Vertrag 21 weiterführte, wollte sich Bayern wohl nicht antun, je eine Pauschalsumme an 2 Stellen ( Porto an bayr. Post und Reichsabgabe an Reichsfinanzministerium) abzugeben.
5. Alle Sendungen, die nicht zu den genannten gehörten, waren mit Freimarken zu frankieren.
wird fortgesetzt Bernd -
Ich habe noch ein Aversum vergessen. Vom 15.04.1902 bis 31.12.1907 galt der Aversionalvertrag Nr.3 für die Gemeindewaisenräte, abgelöst waren Schreiben der Waisenräte an Gerichte und retour.
Sollte jemand fragen, wo ist der Vertrag 2 ? Diese Post sollte den Stempel Frei lt. Avers Nr.2 kgl.Bayer.Staatsbahnen , Bau-Abteilung tragen,
es ist aber nie ein Beleg mit diesem Avers aufgetaucht.
Beste Grüsse Bernd -
Hallo Oisch,
ab 1908 endeten alle Portofreiheiten ( bis auf folgende Ausnahmen) in Bayern, die meist schon mit der allerhöchsten Verordnung vom 23.Juni 1829 festgelegt waren.
Die Portofreiheit für ankommende und abgehende Sendungen ab 1.1.1908 genossen nur noch genau die, die auch im Wechselverkehr mit dem Deutschen Reich diese innehatten:
die regierenden Fürsten, ihre Gemahlinnen und Witwen
die Reichsbehörden in reinen Reichsdienst- Angelegenheiten
die Militär-, die Reichs- und die unmittelbaren Staatsbehörden in reinen Militär- und Marineangelegenheiten
die kgl. Bayrischen Postbehörden und Postanstalten in Post- und Telgraphendienstangelegenheiten
ferner die laut Vertrag bis 1909 geltende Portofreiheit für Thurn und Taxis
Alles andere war ab 1908 portopflichtig. Alle Portofreiheiten wurden wohl vor 1908 durch den Staatshaushalt ausgeglichen, nicht nach Aversum.
Aber es gab Aversionalverträge.
Viele Sendungen der Eisenbahnbehörden waren Portofrei ( R.S. oder E.D.S.),aber nicht alle. So enstand der Aversionalvertrag Nr 1. Die nicht Portofreien dienstlichen Sendungen der kgl. bay. Eisenbahnen nach Württemberg und dem Reich an Behörden waren ab 11.07.1872 unfrankiert mit dem Hinweis Frei lt. Avers. Nr. 1; Kgl.B.Staatsbahnen zu versenden. Dieser Vertrag wurde ab 1904 auf Sendungen der Eisenbahnbehörden innerbayrisch an Private oder Behörden und auf dienstliche Sendungen nach Österreich-Ungarn ausgeweitet. Nach einer Übergangszeit sollte der Vermerk Frei duch Ablösung Nr. 1 lauten.
Dann noch folgende Ablösungen:
1883-1907 Sendungen der K. Hauptbank in Nürnberg : als Versicherungssache P.a. zu kennzeichnen
6.2.1890-1907: Sendungen der Forstbehörden an Gemeinden,Stiftungen und Körperschaften in Waldsachen
??-1907 Brief-und Paketsendungen des statistischen Bureaus in MünchenGefunden in Postgebührenablösung Band 171 Schriftenreihe Postempelgilde
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Ulf,
das würde natürlich zu weit führen.
Meine Fragen sind ja auch beantwortet.
Anbei noch die Rückseite des Paketbriefes, mit dem Aufkleber des Dresdner Hofpostamtes.
Nochmals Danke
Bernd