Der Katalog bewertet den AFS 131.0 mit EUR 15,-- und den AFS 132.0 mit EUR 200,--.
Gegen eine Aptierung spricht die Tatsache, daß der Stempel AFS 131.0 bis zum 20.04.1940 in Gebrauch gewesen sein soll, der Stempel AFS 132.0 aber mit dem früherem Datum 10.03.1940 vorgelegt wurde. Ich schließe daraus, das beide AFS für einen begrenzten Zeitraum parallel verwendet wurden, wenn denn der Stempel AFS 132.0 überhaupt postalisch echt gebraucht wurde. Mich hat in dieser Angelegenheit irritiert, dass der von dir vorgelegte Stempel exakt das gleiche Datum und die gleiche Zählnummer wie der im Wolf Katalog abgebildete Stempel aufweist. Dies müßte ja bedeuten, dass dein Beleg der Katalogerfassung diente, da sich ja die Zählnummer mit jeder Frankierung nach meinem Verständnis verändert.
Gruß
L.