Moin Tom,
zum Thema "Abmahnfalle": Wie hoch schätzt Du die Anzahl der geplanten Auktionen?
Es gibt sicherlich Händler, die sich auf Privatleute mit größerem Angebotsumfang konzentrieren, aber auch erst ab einem gewissen Level.
Da schreibe ich leider aus Erfahrung, selbst wenn Du schriftlich nachweisen kannst, das die Stücke aus einer Erbschaft stammen und somit weder Unterlassungserklärung noch Honorar des gegnerischen, abmahnenden Anwaltes übernehmen mußt, bleibst Du ohne gerichtliche Schritte auf Deinen eigenen Anwaltskosten sitzen - bei mir waren das knapp 900 € berechnet am niedrigsten Streitwert, der hierfür möglich war... ![]()
Wenn Du aber keine Massenware in höherer Menge in einzelnen Auktionen einstellst und keinen Shop bei Ebay eröffnest, lebst Du recht sicher.... Auch die Gerichte urteilen da ja immer recht unterschiedlich...
Viele Grüße,
Kathe