ZitatOriginal von bayern klassisch
Nach der Vorschrift durfte die Post ... bayern klassisch
Weil ich zufällig in einem Werk von 1858 über die "Benutzung der kgl. Post in Bayern" lese, hier (kopiert) folgendes:
"In Briefkästen eingelegte Sendungen mit der Bezeichnung „frei" oder „franco", welche weder mit den zur Frankierung erforderlichen Marken versehen sind, noch nach Siegel oder Unterschrift erkennbar von einem zur portofreien Absendung berechtigten Aufgeber herrühren, werden, insoferne nicht ein Frankierungszwang besteht, unter Anrechnung der treffenden Taxe als unfrankiert abgesendet.Unfrankierte oder ungenügend frankierte Sendungen mit oder ohne die Bezeichnung „frei", welche gemäß §. 13 dem Frankierungszwange unterliegen, dürfen zwar im Innern von Bayern und nach dem Postvereinsgebiete versuchsweise unter Anrechnung der treffenden Taxe an ihren Bestimmungsort abgesendet, an die Adreßbehörde aber nur gegen Entrichtung der Taxe oder gegen Rückgabe des Couverts und amtliche Bestätigung des Namens und Wohnortes des Absenders abgegeben werden.
Bei der Bestimmung nach dem Postvereinsauslande dagegen ist deren Absendung unstatthaft."
Ich denke, dass es gerade in München einige Briefkästen gab und nicht jeder Bürger oder Reisende die Post aufsuchte, um den Brief am Schalter persönlich abzugeben. Möchte diese Bemerkung nur als Anregung verstanden wissen - denn Wissen tue ich es selbstverständlich nicht.
Luitpold