Stellt sich für mich die Frage, ob dies in Deutschland rechtlich möglich ist.
ebay stellt sich als Vermittlungsplattform dar. Durch die Verpflichtung zu paypal greift ebay aber aktiv in jede Aukion ein und wird unter Umständen selbst Vertragspartner. Auch wäre zu prüfen, ob hier ein Kopplungsgeschäft vorliegt. Kopplungsgeschäfte sind jedoch nicht zulässig, ob vereinbart oder nicht.
Irgend ein Bauchgefühl sagt mir, das ebay Schwierigkeiten bekommen könnte.
Ist hier ein Jurist ?
Klaus