Das war ein sehr sachlicher Beitrag, danke.
Aber um Deine "Pupssammlung" musst Du Dir keine Sorgen machen.
Beiträge von antoninus1
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Hier ist ein schöner Artikel, der beschreibt, wie auch "kleine" Sammler vom geplanten Gesetz betroffen sind.
Vor allem, da auch dieser Punkt klar genannt wird:
"Denn beim Eintrag in ein "Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes" spielt auch die Beurteilung von "Sachgesamtheiten von Kulturgütern" eine Rolle. Es kommt also nicht auf die Beurteilung eines Einzelstückes in der Sammlung per se an, sondern auf deren Gesamtheit."
Das sollten alle Sammler bedenken, die denken, meine (einzelnen) Briefmarken, Münzen usw. sind ja nicht viel Wert oder haben keine besondere Bedeutung, dafür interessiert sich der Staat nicht.
Ich denke da z.B. an Münzen-Spezialsammler, aber auch an Briefmarken-Heimatbelegesammler, usw... -
Aber das ist leider genau "der Witz" des neuen Gesetzes:
die Münzen, Briefmarken, Gemälde, Bierkrüge usw. müssen nicht mehr in diesem Verzeichnis sein. Bei einem Verkauf ins Ausland muss bei Überschreiten der Alters- und Wertgrenze eine individuelle Genehmigung eingeholt werden! Und bei einem Verkauf innerhalb Deutschlands müssen die erwähnten rückwirkenden Nachweise erbracht werden (wo war das Kulturgut die letzten 20 Jahre?) und der Nachweis, dass das Kulturgut nicht aus einer illegalen Quelle stammt. Und das alles muss vom Händler dokumentiert und 30 Jahre aufgehoben werden!
Und da die Festlegung, ob etwas Kulturgut ist, sogar Ländersache sein soll, kann Bayern z.B. eine Vorphila-Stempelsammlung zu Kulturgut erklären und sogar den Verkauf in ein anderes Bundesland untersagen!
Und was machen Erben, die eine Spezialsammlung erben? Wie beweisen die das alles, was das geplante Gesetz fordert, wenn der Erblasser nicht den Erwerb jedes Stückes nachweisbar dokumentiert hat? -
Briefmarken mögen nicht im "Kunsthandel" gehandelt werden, aber das relevante ist, ob sie im Sinne des Gesetzes als "Kulturgut" angesehen werden können.
Und bisher ist es so offen formuliert, vorallem Sammlungen können betroffen sein. Die einzelnen Marken/Belege mögen für sich häufig sein, die Sammlung ist es aber nicht.Dazu kommt, dass Sammlungen, die Kulturgut sein könnten, nicht mehr auseinandergerissen werden dürfen. Beinhaltet also eine Sammlung neben vielen häufigen Belegen einige sehr seltene (die evtl. als Kulturgut angesehen werden können), ist die ganze Sammlung ein Kulturgut.
Und die Antwort von Grütters ist ja toll: wenn das Verfahren weiter so "offen" läuft, kann es leicht sein, dass wir kurz vor Schluss vor vollendete Tatsachen gestellt werden.
Und ein Gesetz zu beschließen, dessen Definitionen durch Rechtssprechung weiter präzisiert werden müssen, ist ja wohl ein Witz. Vor allem heißt das für die Sammler und den Handel, dass man mit Klagen vor Gericht rechnet.
Wäre es da nicht sinnvoller, vor Verabschiedung des Gesetzes einen Konsens zu finden (eine rhetorische Frage nicht an euch, sondern an Grütters :))? -
KuK: ich bin auch DNGler (BNGler).
Ich stimme Dir zu, aber die DNG vertritt halt die Interessen der Münzler.Die Philatelistenverbände müssten sich dringend auch mit dem Thema beschäftigen.
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Die endgültige Fassung des Gesetzes ist zwar noch nicht bekannt, aber man muss jetzt "Bohei" machen, da es sonst in der durchaus bekannten Fassung des Entwurfs Gesetz werden kann.
Und Bohei heißt einfach, dass die Betroffenen, das sind die Sammler, die Händler und die Wissenschaftler, auch Gehör finden und auch ihre Belange Berücksichtigung finden.Im Gegensatz zur Behauptung der Ministerin Fr. Grütters ist das bisher nicht geschehen. Deshalb ist ja sogar die Numismatische Kommission der Länder (= staatlich bezahlte Wissenschaftler) gegen den Entwurf in der jetzigen Form und bittet in einer Stellungnahme darum, angehört zu werden (sie wurden also noch nicht angehört!).
Wenn das Kind erst mal in den Brunnen gefallen ist, dauert es lange, bis man es wieder herausbekommt. In der Zeit wird viel zerstört werden.
Und das ist keine leere Behauptung:
bis vor ca. 2 Jahren wurden etwas 500 (!) Sammler antiker Münzen mit Hausdurchsuchungen überzogen. Die Münzen wurden eingezogen und die Sammler wegen Hehlerei angeklagt. Alle diese Anklagen wurden in Prozessen von den Richtern abgeschmettert. Es dauerte aber bis zu ca. 2 Jahren, bis die Sammler ihre Münzen wiederbekamen.Mit dem neuen Gesetz werden nun auch Sammler anderer Kulturgüter in diese Gefahr geraten.
Hier wurde auch geschrieben, dass einzelne Briefmarken kaum über 2500 € Wert seien. Mag sein, aber im Gesetzesentwurf (ich kenne den Text) ist auch von "Gesamtheiten" die Rede und das heißt von Sammlungen! Und die sind leicht mal über 2500 € Wert.
Ein Händler oder Auktionator, der eine Sammlung mit Belegen/Marken älter als hundert Jahre ankauft, muss in Zukunft einen lückenlosen Nachweis vom privaten Verkäufer verlangen, dass die Sammlung über 20 Jahre in seinem Besitz war und rechtlich einwandfrei erworben wurde.
Wie soll das z.B. bei einer ererbten Sammlung gehen, wenn keine Belege vorhanden sind? Bis jetzt ist man ja nicht verpflichtet, solche zu haben. Bis jetzt gilt der Rechtsgrundsatz, dass der Besitzer eines Gegenstandes aus sein Eigentümer ist, sofern nicht das Gegenteil bewiesen werden kann.
Jetzt muss man nachweisen, dass man rechtäßiger Eigentümer ist: das heißt Beweislastumkehr!Ich habe Vorphilabriefe auf Börsen von privat erworben, für 25 DM das Stück. Ich habe nur wenige, aber wenn ich da eine Sammlung von über 100 Stücken hätte und die dann verkaufen wollte, hätte ich Pech. Ich kann die Herkunft und den lückenlosen Besitz leider nicht nachweisen.
Bedenkt noch einmal, dass der Briefmarkenhändlerverband auch gegen den Gesetzesentwurf in der jetzigen Form ist. Waum wohl?
Wer Interesse hat, kann von mir den Artikel von Dr. Hartmut Kreutzer (ehemaliger Staatsanwalt und Richter) aus dem Numismatischen Nachrichtenblatt als PDF erhalten, in dem er den Gesetzesentwurf kritisch bespricht. Themen: Beweislastumkehr, Unmöglichkeit der nachträglichen Dokumentationspflicht,...
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Hallo zusammen,
ich habe mich neu im Forum angemeldet, obwohl ich seit längerem nur noch sporadisch Briefmarken sammle (Bayern) und die Münzen mein Hauptgebiet sind.
Bitte nehmt die Gefahr durch das geplante Gesetz ernst. Es trifft wirklich alle Sammler von Sachen, die als Kulturgut durch das Gesetz definiert werden.
Kulturgut ist im geplanten Gesetz so definiert:
Abschnitt 2.1.9 „Kulturgut“ jede bewegliche Sache oder Sachgesamtheiten aus Geschichte, Wissenschaft und Kunst, insbesondere aus Naturgeschichte, Paläontologie, Ur- und Frühgeschichte, Archäologie, Ethnologie, Musik, Literatur, Numismatik oder anderen Bereichen des kulturellen Erbes.
Die überwiegende Mehrheit der Händler und Sammler, die sich bis jetzt mit dem Entwurf beschäftigt haben, hat keinen Zweifel daran, dass unter diese schön weit gefasste Definition auch Briefmarken fallen. Entweder man sieht sie analog zu den Münzen oder niemand zweifelt an, dass alte Briefmarken zu unserem kulturellen Erbe gehören. Und auch wenn einzelne Marken selten über 2500 € kosten, so kann es doch eine Sachgesamtheit = Sammlung sein.
Nach diesem Gesetz kann eine schöne Briefesammlung oder Vorphilateliesammlung als nationales Kulturgut deklariert werden. Und das heißt nicht nur, dass eine eventuelle Ausfuhr genehmigt werden müsste oder untersagt werden dürfte, sondern dass prinzipiell beim Inverkehrbringen (auch innerhalb Deutschlands) erhöhte Anforderungen an die Sorgfaltspflicht gestellt werden, die gar nicht erfüllt werden können.Lest bitte mal die Diskussion im Numismatikforum und auch die Beiträge auf der Seite der Petition.
Ihr könnt sicher gerne die Initiatorin Ursula Kampmann anschreiben (also vielleicht einer von euch mit Hinweis auf dieses Forum) und konkret fragen, wie sie die Bedeutung des Gesetzes für die Briefmarkensammler sieht. Frau Kampmann ist in der Numismatik sehr bekannt und hat als Wissenschaftlerin, Händlerin und Publizistin gearbeitet und daher Kontakt zu allen mit dem Sammeln und Forschen/Bewahren beschäftigten Bereichen.
Sprecht auch mal die großem Briefmarkenversteigerer- und händler an, wie sie die Sache sehen.
Aber eigentlich ist das klar, denn der Bundesverband des Deutschen Briefmarkenhandels hat die Petition bereits unterschrieben!!!
(In der Unterschriftenliste unter Köln zu finden)Und auch, wenn ihr nicht persönlich betroffen seid, dann bitte zeigt euch solidarisch mit betroffenen Sammlern und unterstützt die Petition.
Gruß,
antoninus1