ZitatAlles anzeigenOriginal von Ron Alexander
Hallo zusammen,heute möchte ich einen unscheinbaren Brief zeigen.
Beschreibung:
Bedarfsbrief im Fernverkehr bis 20g. Aufgegeben am 26.10.1949 in Ebingen. Für diesen Brief hätte eine Zwangszuschlagsmarke (Wohnungsbaumarke) verwendet werden müssen, ohne hätte dieser Brief eigentlich nicht befördert werden dürfen.Ab dem 01.07.1949 bis zum 31.12.1949 musste auf Grund des Württemberger Gesetztes vom 24.06.1949 eine Wohnungsbauabgabe Marke verwendet werden. Hierbei waren entweder die Berliner Notopfer zu verwenden, die mit "Wohnungsbauabgabe" überstempelt waren oder die eigens hergestellten Zwangszuschlagsmarken.
Es gibt bei diesem Bedarfsbrief aber keinerlei Hinweise, dass dieser Misstand von der Post beanstandet wurde.
Briefmarke: Württemberg MiNr. 34;
Nach Berlin und SBZ war Wobau nicht zugelassen. Beim Fensterbrief leider nicht erkennbar wohin er ging..
Wobau mussten nur bis 28.12.49 verwendet werden, dann wieder Notopfer.