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  1. PHILAFORUM.COM Briefmarkenforum
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Briefmarkenbilderverbot

  • Denis
  • 1. April 2008 um 09:06
  • kauli
    Stamm Mitglied
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    1.469
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    14. November 1942 (83)
    • 1. April 2008 um 19:30
    • #21

    Schöner Aprilscherz

    Bei mir ist erst bei dem Absatz mit den Katalogen der Groschen gefallen.
    Wie man so rausliest ist es anderen auch so gegangen.
    Und das sollte schon zu denken geben.

    In unserer tollen Republik ist alles möglich, darum schien der Artikeauf den ersten Blick garnicht so abwegig

    Hoffentlich liest das keiner von der Post....

    Suche immer Berlinstempel auf Marken und Belegen, Bitte alles anbieten

  • HartAmLimes
    neues Mitglied
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    11. November 1967 (58)
    • 1. April 2008 um 21:34
    • #22
    Zitat

    Original von Goldangel
    Achtung!!!

    Ab heute ist es Strafbar Briefmarken abzulösen da dadurch die Post geschädigt wird. Zur Strafe muss man 1000 Briefmarken anlecken :D ;)
    :]

    Guter Artikel :D

    ...und wenn man eine postfrische Marke ableckt, ist das dann Mundraub zum Schaden der Post ?????????

  • Goldangel
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    25. Juni 1987 (38)
    • 1. April 2008 um 21:49
    • #23
    Zitat

    Original von HartAmLimes

    ...und wenn man eine postfrische Marke ableckt, ist das dann Mundraub zum Schaden der Post ?????????


    Ne das wäre sexuelle Belästigung :D ;) :wow: :lachen2:
    Vorallem bei Marken mit Aktgemälden *g*

    Sammle Schweiz: gestempelt, FDC, Blöcke, dazugehörige Ämter
    UNO Genf: gestempelt, postfrisch, FDC, Blöcke
    Im Aufbau gestempelt: Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien
    und natürlich besonderheiten und schönes aus der ganzen Welt :schweiz:

  • shqip
    Stamm Mitglied
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    1.016
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    Weiblich
    Geburtstag
    23. Juni 1952 (73)
    • 2. April 2008 um 03:03
    • #24

    Hallo Denis !

    Zum Glück hatte ich vor dem Hochfahren des PC´s schon eine Berliner Zeitung gelesen und wurde dort bereits kräftigst verschaukelt [Blockierte Grafik: http://www.smilietv.philaforum.com/upload/29/1166268386.gif]

    ( eine Chinesische Milliardärin will laut ganzseitigem Zeitungsbericht auf dem Flughafen Tempelhof ein Hotel einrichten - nur für Chinesen - und aus der Abfertigungshalle des historischen Ortes ein Spielkasino machen - auch nur für Chinesen ... [Blockierte Grafik: http://www.smilietv.philaforum.com/upload/44/1166557143.gif]) .

    Von daher konnte ich Deine Post - Abmahn - Geschichte wirklich nicht mehr ernst nehmen, denn wir dürften hier im Forum dann kaum noch irgendwelche Briefmarkenscans zeigen, wenn jeder Urheber sein copyright in diesem Bereich geltend machen würde.

    [Blockierte Grafik: http://www.smilietv.philaforum.com/upload/8/1150485045.gif]

    Dann würden gewiss schnell die Briefmarken - Sammler aussterben und dafür Bierdeckel o.ä. sammeln.....


    Es ist aber immer wieder spannend, welche Blüten ( Enten ) der 1. April hervorbringt....

    Gruss Shqip [Blockierte Grafik: http://www.smilietv.philaforum.com/upload/52/1152216205.gif]

  • Thaynger
    Gast
    • 3. April 2009 um 11:48
    • #25

    hachja der 1. April 2008 - das warn Gaudi ^^

  • DrMoeller_Neuss
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    805
    • 3. April 2009 um 19:28
    • #26
    Zitat

    Original von Denis
    Hi @ll!


    Es tut mir leid, es euch mitteilen zu müssen, aber die deutsche Post hat uns abgemahnt. Ab sofort dürfen wir aus lizenzrechtlichen Gründen keine Bilder von Briefmarken mehr ins Philaforum einstellen. Die deutsche Post besitzt das Copyright aller Briefmarkenabbildungen und erlaubt uns nicht mehr, diese zu verwenden.


    Auch andere Briefmarkenforen und Internetseiten, die Briefmarken zeigen, sollen abgemahnt werden, da die Deutsche Post in der nächsten Zeit ein Forum erstellen will, in dem alle an Philatelie interessierten Leute die einzige Möglichkeit haben, Abbildungen von Marken zu zeigen.


    Sogar allen Briefmarkenkatalogen soll verboten werden, Abbildungen zu verwenden, die Rechte liegen bei der deutschen Post. Demnächst soll ein eigener Briefmarkenkatalog von der Deutschen Post herausgegeben werden mit dem Titel:
    "Die Postwertzeichen".


    Ein anonymer Sprecher eines Briefmarkenkatalogverlags namens Markus F. über diese Lage: Ein grober Unfug, den sich die Post da erlaubt, sie entzieht uns die Lebensgrundlage. Solche Aktionen sollten vorher besser durchdacht sein!


    Darüber hinaus muss ab sofort jeder Briefmarkensammler eine Lizenz der Deutschen Post haben, die bestätigt, dass er zu Recht im Besitz der copyrightgeschützten Ware ist. Für Tauschtage wird eine Extra-Lizenz benötigt, die den Lizenzinhaber zur Weitergabe der copyrightgeschützten Ware berechtigt.


    Die Monopolisierung der Post geht leider weiter... und wir können nichts dagegen tun.

    Gruss
    Denis

    [SIZE=7]April, April !!![/SIZE]

    Alles anzeigen

    Vorsicht, mit solchen Artikeln spielt ihr mit dem Feuer. Natürlich wird nie das Sammeln oder Vertauschen von Briefmarken lizenspflichtig werden, mit der Verwendung von Briefmarkenabbildungen sieht es schon anders aus. Hier haben auch bereits Markenkünstler - bislang erfolglos - gegen die kostenlose Verwendung ihrer Entwürfe geklagt, zum Beispiel in Briefmarkenkalendern.

    Hier aus Wikipedia das entsprechende Zitat (Stichwort "Amtliche Briefmarke" (Deutschland) ):

    „Die von dem Kläger entworfene Briefmarke hat den urheberrechtlichen Schutz, den sie zunächst als bloßer Entwurf besaß (§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Urheberrechtsgesetz), durch die Aufnahme im Amtsblatt des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen gemäß § 5 Abs. 1 UrhG verloren.“ Entsprechend diesem Urteil sind deutsche Briefmarken als amtliche Werke gemeinfrei, also ohne urheberrechtlichen Schutz und können von jedermann beliebig genutzt werden, soweit dem nicht die einschlägigen Vorschriften des Strafrechts (§§ 148, 149 StGB) entgegenstehen (so auch von Ungern-Sternberg, GRUR 1977, 768). Die (juristische *) Kommentarliteratur sieht das freilich anders.

    Nicht unter die Gemeinfreiheit fallen:
    - ausländische Briefmarken (einige Staaten wie z.B. FärÖer haben aber eine "Generalabsolution" für die Verwendung ihrer Marken erteilt)
    - Briefmarkenentwürfe, die nicht umgesetzt wurden - hier liegen die Rechte beim Künstler oder der Postverwaltung - problematisch z.B. bei Sportmarkenheftchen
    - andere postalische Artikel, die keine amtliche Werke sind (z.B. Numisbriefe)
    - Marken von Privatpostanbietern (keine amtlichen Werke)

    Demnach ist die Abbildung von deutschen Briefmarken (inklusive DDR, da die Rechte auf die Deutsche Post AG übergegangen sind) unproblematisch (wie lange noch - siehe juristische Kommentarliteratur). Ebenso unproblematisch können alte Marken abgebildet werden, deren Urheberrecht erloschen ist (70 Jahre nach dem Tod des Künstlers).

    Da die Deutsche Post AG selbst Briefmarkenalben herausgibt, könnte sie versuchen, Konkurrenten die Verwendung von Briefmarkenbildern zu verbieten oder gegen eine kleine Gebühr zu gestatten - genauso wie es der Michel-Katalog erfolgreich sein Monopol auf die Nummerierung verteidigt.

    Privatpostmarken fallen nicht unter diese Regelung. Hier hat der Privatpostbetreiber das Monopol auf "seine" Marken und kann damit machen, was er will. Ich will es nicht ausschliessen, dass da ein Anbieter plötzlich das Abmahngeschäft als lukrativen Nebenverdienst entdeckt, und Forenbetreiber bzw. Autoren, Ebayverkäufer etc. auf horrente Lizenskosten verklagt, weil die Marken ungefragt abgebildet wurden.
    Es gibt genügend Fälle von Webseitenbetreibern, die es nur auf das Abmahngeschäft ausgelegt haben, und aktiv nach "Bilderklauern" suchen, um von denen horrente Lizensgebühren zu kassieren.

    Ich kann nur hoffen, dass dieses Szenario auch zukünftig ein Aprilscherz bleibt und nicht bittere Wahrheit wird.

    (*) Zitat ergänzt von drmoeller_neuss

  • PW0001
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    600
    Geschlecht
    Männlich
    Geburtstag
    13. Juni 1950 (75)
    • 3. April 2009 um 23:41
    • #27

    Der Herausgeber von Briefmarken, korrekt gesagt Postwertzeichen, ist nicht die DPAG sondern die Bundesrepublik Deutschland. Die DPAG ist sozusagen nur der privilegierte Monopolgroßhändler. Daraus lassen sich sicher keine diesbezüglichen Rechte ableiten.

    Gruß Peter
    Ich will den alten Kaiser Wilhelm wiederhamm !

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