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artikelbeschreibung ebay

  • forensucht
  • 19. Februar 2008 um 05:56
  • tigo
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    • 19. Februar 2008 um 15:50
    • #21

    Lacplesis :
    Hallo und danke für die Mitteilung samt link !
    ich werde mich jetzt mal ernsthaft bei ebay informieren damit ich weiss was sache ist.
    Im prinzip habe ich im Durchschnitt seit 2002 alle 3 Tage eine Auktion gemacht. Wenn ich mal die bewertungen abziehe die von Käufen stammen.(Also etwa 10 prozent)
    Da fühle ich mich echt nicht als Händler.
    Aber vielen Dank für die Hinweise die mich vielleicht vor grösserem Ärger bewahren.
    Mit bestem Sammlergruss,
    tigo

    GRAMMATIK GELERNT BEI YODA ICH HABE ! [Blockierte Grafik: http://www.phemily.de/yoda.jpg]

  • dj_postmann
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    • 19. Februar 2008 um 16:37
    • #22

    tigo

    Ganz kurz die Richtwerte die man mir genannt hat, wie man als privater privat bleiben kann (letztendlich hängts aber vom jeweiligen Steuerfahnder ab...):

    - nicht mehr als 5 Auktionen gleichzeitig laufen lassen
    - maximal 200 bis 300 Euro Umsatz im Monat
    - keine Marken mit Ziel des Wiederverkaufs kaufen -> das ist auf jeden Fall gewerblich...

    Mir ist klar, dass man beim Verkauf seiner Dubletten und anderem Krimskrams rasch auf höhere Zahlen kommt (besonders wenn es dann beginnt Spaß zu machen), dann kann es aber richtig teuer werden...
    - Steuerhinterziehung
    - Wettbewerbsbetrug (Abmahnung kostet 189,- Euro) gegenüber "anderen" Händlern
    - Käufer können Ihre Rechte einklagen usw.

    Sei also lieber vorsichtig und informier dich mal. Von der Sache her ist eine Anmeldung als gewerblicher Verkäufer (auch beim Finanzamt ;) ) kein großes Problem und auch net sooo teuer (wenn du unter bestimmten Umsatzgrenzen bleibst (ca. 17.000 Euro im Jahr). Dafür bist du rechtlich auf der sicheren Seite. Zumindest was das Verkaufen angeht.

    Mach dich aber vorher kundig, was das für Auswirkungen auf etwaige Sozialleistungen bzw. dein Beschäftigungsverhältnis haben kann (Nebenverdienst!!! Schließlich bist du dann strenggenommen Existenzgründer...)

    Ansonsten lass es lieber langsam angehen mit den Ebay Verkäufen, so dass es einfach nicht gewerblich aussieht.

    Grüße
    Dominic

    Suche immer geschlossene Mühlradstempel auf den Quadraten von Bayern (Mi. 2-13), insbes. Nummern 1 bis 100. Wer was abzugeben hat, bitte melden! Tausch oder Kauf immer erwünscht!!
    Suche momentan eine Mi. 3 .. mit gMR "1". Zahle gut!!!

  • tigo
    Stamm Mitglied
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    11. April 1962 (63)
    • 19. Februar 2008 um 19:02
    • #23

    dj_postmann :
    Vielen Dank Dominic !
    Ich wäre nie auf die Idee gekommen dass das bisschen ebay-verkaufen so ein problem darstellen kann.
    Im Moment verkaufe ich für einen Onkel jede Menge Bierkrüge, Vasen und anderes zerbrechliches. da werde ich gleich mal kürzer treten.
    der käse lässt sich sowieso nicht so einfach versenden wie die Papiersachen.
    Danke an alle die mir da mal die Augen gewischt haben !

    gruss, tigo

    GRAMMATIK GELERNT BEI YODA ICH HABE ! [Blockierte Grafik: http://www.phemily.de/yoda.jpg]

  • forensucht
    aktives Mitglied
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    • 20. Februar 2008 um 09:45
    • #24

    Aufgrund dessen fülle ich diese Formulare nicht aus, wenn ich etwas anbiete, egal ob Briefmarken oder irgend etwas anderes.

    du musst aber
    sonst isses essig mit einstellen

    und ich habe diese art formular auch erst seit ein paar tagen

    Wenn man einem Menschen trauen kann, erübrigt sich ein Vertrag.
    Wenn man ihm nicht trauen kann, ist ein Vertrag nutzlos.
    Jean Paul Getty, 15.12.1892 - 05.06.1976

  • Phila_Tom
    Stamm Mitglied
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    • 20. Februar 2008 um 09:51
    • #25
    Zitat

    Original von forensucht
    Aufgrund dessen fülle ich diese Formulare nicht aus, wenn ich etwas anbiete, egal ob Briefmarken oder irgend etwas anderes.

    du musst aber
    sonst isses essig mit einstellen

    Ist das wirklich ein Pflichtformular? :O_O:

    Ich kenne solche Formulare bereits aus anderen Kategorien bei ebay. Dort war es bisher jedoch optional diese Formulare zu nutzen.

  • saschJohn
    Gast
    • 20. Februar 2008 um 10:11
    • #26

    Ja ist ein Pflichfeld seit dieser Woche

  • HEFO58
    Gast
    • 20. Februar 2008 um 10:48
    • #27

    Hallo


    Ebay sollte sich mal lieber darum kümmern dass in den Beschreibungen auch wirklich nur der Artikel abgebildet ist, der zum Verkauf angeboten wird bzw. im Titel des Artikels auch die Wahrheit steht und nicht irgendwelche irreführenden Angaben.

    Um mal einige Beispiele zu nennen:

    1. 675 Berlin postfrisch

    Erweckt den Eindruck, dass hier 675 postfrische Marken Berlin angeboten werden aber in Wirklichkeit wird nur eine Steckkarte angeboten und die Zahl 675 ist wahrscheinlich eine interne Artikelnummer und dass Ganze von einem "Privatverkäufer"

    2. Regal voller Alben in Überschrift und Galeriebild

    Angeboten wird aber dann nur ein Album aus diesem Regal und das geht nur bei genauestem lesen aus der Beschreibung hervor.

    3. Riesensammlung tausender Marken

    Aus der Beschreibung geht dann hervor dass es sich nur um 100 Marken daraus handelt und diese sind dann noch nicht einmal abgebildet sondern nur ein Beispielbild.

    Die Liste ließ sich noch beliebig weiterführen.


    Wirklich geändert wird also nichts sondern es dient nur dazu alle weiter zu verwirren.


    Gruß
    HEFO58

  • Zottelbock
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    • 20. Februar 2008 um 11:02
    • #28

    Hallo !

    Wenn ich mich mal in die Disskusion einmischen darf, würde ich gerne was zum Thema Finanzamt sagen....bin ja selbst bei diesem Verein tätig.

    Aus steuerlicher Sicht kommt es nicht auf die Anzahl der verkauften Artikel an, sondern auf die Gewinnerzielungsabsicht. Das ist ein schwamminger Begriff und immer im Einzelfall zu beurteilen. So hat z.B. der Bundesfinanzhof am 22.08.1984 entschieden dass jemand, der Einnahmen nur erzielt um seine Selbstkosten zu decken, keine Gewinnerzielungsabicht hat.

    Wenn es also wirklich nur so ist dass jemand z.B. bei ebay eine Sammlung kauft, die Marken für seine eigene Sammlung entnimmt und den Rest dann weiterverkauft oder nachhaltig daraus Gewinne zu erzielen, dann ist das im steuerlichen Sinn keine Gewinnerzielungsabsicht.

    Wenn man allerdings gezielt Objekte kauft um sie dann gewinnbringend weiterzuverkaufen sieht das anders aus.

    Und grad bei ebay wird momentan den "privaten" Verkäufern genau auf die Finger geschaut, da wird es noch einige böse Überraschungen geben.

    Allerdings kann auch ohne Gewinnerzielungsabsicht ein Gewerbebetrieb vorliegen (Hat dann nix mit dem Finanzamt zu tun). Ich hab mal gelesen dass u.U. ausreicht wenn man im Schnitt 5 Auktionen pro Monat laufen hat um im zivilrechtlichen Sinn als Gewerbetreibender zu gelten. Dazu gabs ein Urteil. wo eine Frau tatsächlich nur den Dachboden der versorbene Mutter ausgeräumt und nach und nach bei ebay versteigert hat.

    Von daher würd ich zumindest auf den Satz "Dies ist ein Privatverkauf...." verzichten, das könnte böse enden.

    Viele Grüße
    Thomas

    Einmal editiert, zuletzt von Zottelbock (20. Februar 2008 um 11:05)

  • BDPh-Fälschungsbekämpfung
    Gast
    • 20. Februar 2008 um 11:07
    • #29

    @hefo58:

    Mir sind diese Berlin-Angebote gemeldet worden. Ich hätte das mit der Nummer nicht als Stücke interpretiert, vor allem weil da kein "St." dahinter steht. Du kannst aber diese Angebote an eBay melden.

    Beste Sammlergrüsse!

    Lars

  • Lacplesis
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    • 20. Februar 2008 um 12:10
    • #30
    Zitat

    Original von Zottelbock


    Von daher würd ich zumindest auf den Satz "Dies ist ein Privatverkauf...." verzichten, das könnte böse enden.

    Ganz genau... und ab dann ist man verpflichtet jedes Angebot mit Impressums- und Rücknahme-Angaben zu versehen, sonst kann man dafür abgemahnt werden. Da kann man den Abmahn-Schakalen locker mal 500-700 € zahlen.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.

    Voltaire

  • forensucht
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    • 20. Februar 2008 um 12:22
    • #31

    Da kann man den Abmahn-Schakalen locker mal 500-700 € zahlen

    deshalb steht auch bei mir "die ist ein verkauf von privat"

    egal wie man es dreht es ist schon leicht bescheuert

    Wenn man einem Menschen trauen kann, erübrigt sich ein Vertrag.
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  • Jan
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    • 20. Februar 2008 um 12:23
    • #32

    @ Zottelbock: genau, es ist deutlich zu sagen, dass die Entscheidung, ob jemand gewerblich handelt oder nicht, von objektiven (vielleicht ab und zu noch interpretierbaren) Begebenheiten abhängt, keinesfalls dvon, wie sich jemand fühlt (zitiere: "ich fühle mich wie ein Privatier...")

    @ HEFO58: ich glaub ich habe all diese Beschreibungen gesehen. Bei einer stand irgendwo unten "nun auf dem Scan ist die Kiste abgebildet, aus der ich die Lots dann entnehme... (Abzocke)

    Jan
    mit Grüßen aus Monte de la Croce (das ist ein bekannter Stadtteil in Berlin)
    Gebiete: GB / Tschechoslowakei / Kolonien (alles: eher älter)

  • wolleauslauf
    Gast
    • 20. Februar 2008 um 12:29
    • #33

    @ zottelbock

    Danke für Deine Ausführungen, sollten sich einige genau durchlesen ;)

    An alle anderen Forumsmitglieder auch ein Dankeschön für die Beiträge.
    Ich stell seit einiger Zeit nix mehr rein, weil es mich irgendwo nervt.
    Seit Monaten habe ich mir hier im Forum einen Freundes/Tauschkreis aufgebaut, wo all diese Sachen jemanden Freude machen und meine Fehlliste kleiner wird. Noch wichtiger : Beide Seiten sind zufrieden ! :D
    Eine Superlösung für mich ( und empfehlenswert für Andere ! ) Außer man hat wieder soviel, daß man in "Händlerverdacht " kommt ;)

    @ dj

    ( zottelbock darf mich gerne korrigieren )
    Steuerfahndung kommt normalerweise erst nach angemeldeter Steuerprüfung. Bei bestehenden Verdachtsmomenten, bzw. nachweislichen, vorsätzlichen Steuerhinterziegungsdelikten kommen die Freunde von Fahndung. Dann wird´s natürlich eng. Noch schlimmer, wenn Dein geerbtes Sparbuch von der Oma in Liechtenstein angelegt ist :P

    Grüße von Wolle

  • Zottelbock
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    • 20. Februar 2008 um 12:46
    • #34

    Es ist ja auch legitim diesen Satz zu verwenden wenn ab und zu mal Sachen aus dem privaten Bereich verkauft werden.

    Nur wird dieser Satz mittlerweile von vielen verwendet, ohne dass sie sich über die Bedeutung Gedanken machen. Wenn jemand 20 oder 30 Auktionen im Monat laufen hat, ist es eben kein Privatverkauf mehr, da kann es 10 mal reinschreiben, der Satz allein bewirkt gar nichts.

    Teuer werden kann der Spaß dann so oder so, ob mit Satz oder ohne.

    Wichtig ist nur dass man diesen Satz dazuschreibt, wenn es tatsächlich ein Privatverkauf ist.

    Ansonsten muss man, wie Lacplesis schon geschrieben hat Rücknameklauseln, Impressum etc. angeben

    Man muss sich Gedanken machen ob man im rechtlichen Sinn noch Privatverkäufer ist oder nicht.

    Ich habe mittlerweile 2 ebay-accounts. Unter dem einen verkaufe ich als gewerblicher Verkäufer mit Rückgaberecht. Unter dem anderen kaufe ich für den privaten Gebrauch und verkaufe auch ab und zu mal was, als Privatverkäufer. (Ob das dann so 100% legitim ist, weiss ich allerdings auch nicht)

    Die meisten haben ja nur Angst davor dass der Käufer von seinem Rückgaberecht gebrauch macht und denken sich so schützen zu können. Bisher hat bei mir noch nie jemand was zurückgegeben. Bei den vielen fadenscheinigen und undurchsichtigen Angeboten die es gibt kann man natürlich davon ausgehen dass die Gefahr einer Rückgabe sehr groß ist, daher sind das auch mit Vorliebe alles "Privatverkäufer" die mit 10 oder nochmehr Accounts arbeiten, damit sie nicht als gewerblich enttarnt werden.

  • saschJohn
    Gast
    • 20. Februar 2008 um 12:57
    • #35

    nun waren andere schneller wollte sagen wer als Privatverkäufer privat was reinstellt braucht nichts zu fürchten und wer in derWoche 1000 Artikel einstellt und sich als Privat eintstuft ist selber Schuld wenn er verklagt wird da kann zig mal "DIES ist ein Privatverkauf" stehen

    4 Mal editiert, zuletzt von saschJohn (20. Februar 2008 um 13:04)

  • Jan
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    11. November
    • 20. Februar 2008 um 13:03
    • #36
    Zitat

    Original von Zottelbock

    ...Ich habe mittlerweile 2 ebay-accounts. Unter dem einen verkaufe ich als gewerblicher Verkäufer mit Rückgaberecht. ... (Ob das dann so 100% legitim ist, weiss ich allerdings auch nicht)

    Mit Sicherheit ja. Als selbständiger fahre ich mit meinem Auto zu Kunden und setze ich es ab. Am Wochende fahre ich Pilzesammel privat - nix mit absetzen.

    Analog dazu: mit einem Konto betreibe ich irgendeine Existenz und handele mit Bierkrügen. Daneben, mit anderem Konto, setze ich ab und zu ein paar Marken von Opas Album. (wie gesagt, ab und zu, nicht vorwiegend, ohne Absicht Gewinn zu machen und davon zu leben etc.)

    Jan
    mit Grüßen aus Monte de la Croce (das ist ein bekannter Stadtteil in Berlin)
    Gebiete: GB / Tschechoslowakei / Kolonien (alles: eher älter)

    Einmal editiert, zuletzt von Jan (20. Februar 2008 um 13:04)

  • HEFO58
    Gast
    • 20. Februar 2008 um 16:03
    • #37
    Zitat

    Original von BDPh-Fälschungsbekämpfung
    @hefo58:

    Mir sind diese Berlin-Angebote gemeldet worden. Ich hätte das mit der Nummer nicht als Stücke interpretiert, vor allem weil da kein "St." dahinter steht. Du kannst aber diese Angebote an eBay melden.

    Beste Sammlergrüsse!

    Lars

    Hallo
    Lars


    Das hatte ich Dir in einer PN mitgeteilt.

    Die irreführende Artikelbeschreibung hatte ich an ebay gemeldet aber es tut sich da nichts. Der VK stellt munter jede Woche zig Angebote ein. Für mich ist das sowieso mehr ein gewerblicher Anbieter als ein Privatverkäufer.


    Gruß
    HEFO58

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