Schönes Teil !
näheres siehe
Augentraining
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BDPh-Fälschungsbekämpfung -
3. Juni 2007 um 18:14
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Guter Anfang, m.M. nach aber nur die halbe Miete, mich würde jetzt die Portoerklärung interessieren (gerne auch von woermi).
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Ich komme nur auf 2 1/2 Silbergroschen wenn mich mein Postgebühren-Handbuch nicht anlügt. 1 SG. für einen Brief bis 15 g. (Mehr dürfte das Formular plus Brief nicht gewogen haben) und 1 1/2 SG. für einen eingeschriebenen Brief.
Was ist mit dem !/2 SG ?? (Überfrankiert ?) -
Mich macht die folgende Passage bei "Wikipedia" stutzig:
"Der Postauftragsbrief war wie ein Einschreibbrief zu frankieren. Hinzu kam die Postanweisungsgebühr zur Überweisung des eingezogenen Betrags."
Das wären m.W. 1 Sgr. für den Brief + 2 Sgr. für das Einschreiben. Hätte jetzt nicht noch die Postanweisungsgebühr verklebt werden müssen?
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Ähhh ... ?(Da kam ja noch die Postanweisungsgebühr dazu. Ist diese der fehlende halbe SG? (Keine Ahnung)

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@ gakrakacka
Der eingeschriebene Brief kostete 1 !/2 SG. -
der Postauftrag ist eine eigene Verwendungsform für die eine Gebühr von 30 Pfennig bzw. 3 Groschen zu entrichten war.
Das "Einschreiben" ist Pflicht und in der Gebühr enthalten.
Die Postanweisungsgebühr wurde vom Empfänger des eingezogenen Betrages eingezogen und wurde daher auch nicht verklebt.
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Für den am 15. Oktober 1871 eingeführten Postmandatsdienst, (später Postauftrag zur Geldeinziehung) änderte sich am 1. Januar 1874 die Gebühr für die Einziehung von Geldern durch Postmandat von 5 Silbergroschen auf 3 Sgr. (11 Kr.). Hinzu kam, wie bisher, die Postanweisungsgebühr für die Rücksendung des Geldes. Bei Nichteinlösung war die Rücksendung des Briefes kostenfrei.
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@ asmodeus
ZitatFür den am 15. Oktober 1871 eingeführten Postmandatsdienst, (später Postauftrag zur Geldeinziehung) änderte sich am 1. Januar 1874 die Gebühr für die Einziehung von Geldern durch Postmandat von 5 Silbergroschen auf 3 Sgr. (11 Kr.). Hinzu kam, wie bisher, die Postanweisungsgebühr für die Rücksendung des Geldes. Bei Nichteinlösung war die Rücksendung des Briefes kostenfrei
Genau ! Der Brief ist aber schon 1873 entwertet.Hätten also doch 5 Silbergroschen sein müssen. Oder bin ich jetzt total falsch ?
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ich weis nicht welche Quelle asmodeus für seine Angabe hat?
Zitatänderte sich am 1. Januar 1874 die Gebühr für die Einziehung von Geldern durch Postmandat von 5 Silbergroschen auf 3 Sgr. (11 Kr.).
Die Gebühr für Postmandate wurde auf Vorschlag des Büros für Poststatistik durch das
Amtsblatt Nr.37 vom 3.3.1873 von 5 auf 3 Sgr herabgesetzt.Also alles im grünen Bereich

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@ Postschild
Schau mal hier. -
Vielen Dank für die Info! Ich bin durch den Wiki-Eintrag mit 1875 auch ins Schleudern geraten. Oder anders gesagt, die Originalunterlagen sind immer noch die sicherste Quelle.
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Fazit : Nicht alles was da veröffentlicht wird hält einer Nachforschung stand.

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Nun auch mal wieder etwas das auch nicht Germania-Spezialisten lösen können. Fällt Euch unter den gezeigten Marken etwas auf ? Was versteckt sich da ?
Wer lesen kann ......

Also liebe Spezialisten bitte noch etwas zurückhalten.
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..sie sind alle rot!!!
mehr fällt mir nicht auf.... -
Gut erkannt!!
Aber das wars nicht was ich hören wollte. -
Waren Marken des Deutschen Reiches 1902 in Württemberg gültig?
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Knowing nothing about Germania:
Two of them are "Reichspost", the rest "Deutsches Reich" - why is that?
(taking the opportunity to learn something definitely new
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es sind sogar 3 Marken mit "Reichspost"....
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Ooops!

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