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E-Bay Käufer Warnung

  • zackenhirsch
  • 20. Februar 2007 um 15:45
  • Lacplesis
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    14. Oktober 1967 (58)
    • 20. Februar 2007 um 21:14
    • #21

    Vielleicht ein Käufer aus dem Rheinland?

    Nein, 14 Tage finde ich auch völlig angemessen. Nach 8 Tagen so auf jemanden loszugehen ist ein wenig überzogen.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.

    Voltaire

  • zackenhirsch
    aktives Mitglied
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    27. April 1970 (55)
    • 4. März 2007 um 15:41
    • #22

    So, bis heute noch keine Reaktion.

    Aber vielleicht ist ja noch Karneval in Bayern !

    Übrigens hat er heute von einem anderen Mitglied die Bewertung erhalten:
    Hat gekauft-sich nicht gemeldet-nicht bezahlt- vorsicht "Scheinadresse".

    Sammelgebiet: Bund, Berlin, DDR, San Marino, Aland, GG, DR, B & M

  • shqip
    Stamm Mitglied
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    23. Juni 1952 (73)
    • 5. März 2007 um 01:39
    • #23

    zackenhirsch

    Vielleicht ist es ja auch ein Käufer, der nur an Deine Anschrift gelangen möchte, um Dich abmahnen zu können, aus welchem Grund auch immer.
    Auch die bei Deinem Käufer aktuell angelandete Negativ - Bewertung lässt mich dergleichen Böses erahnen...
    Jedenfalls ist es mir 2005 so ergangen und nach dem Scheinkäufer kam dann nach ca. 1 Monat Abmahnpost vom RA.

    Ich hatte unter Deinem Ebay - Nick nachgeschaut, um den von Dir beschriebenen Vorgang nachvollziehen zu können, aber nichts gefunden.
    Daraus schliesse ich, dass Du offenbar noch mit einem anderen Nick aktiv bist.

    Gruss Shqip :rolleyes:

  • Philactica
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    30. März 1946 (79)
    • 5. März 2007 um 07:11
    • #24
    Zitat

    Original von zackenhirsch
    So, bis heute noch keine Reaktion.

    Ich hatte mal gleichzeitig Zwei bei einer Auktion die sich nicht zur Zahlung Melden wollten, und das nach knapp 4 Wochen.

    Meine Lösung war sie beide zu Melden (per Mitglied Namem), in soetwas wie bei ebay Treffpunkt - Gemeinschaft - Melden und Schlauer werden zu Mahnen daß ich gerne die Verhandlung fertig machen möchte.

    In drei Tagen habe sich beide gemeldet und (mit Ausreden) wurde es alles zur Befriedigung alle, abgeschlossen.

    Eine ander Lösung wäre nach der Fristzeit und zeitliche korrekte Mahnung Solche, einen nicht guten aber wiedermal ein korrekten Feedback zu geben.

    MfG
    Erich

    'Hier bin ich Mensch, hier darf ich's sein!' - JWvG :bier:
    Afrika, Motive und noch mehrr bei http://www.philactica.co.nz

  • Denis Kosak
    neues Mitglied
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    6. April 1986 (39)
    • 26. März 2007 um 01:00
    • #25

    Hallo,

    ich selber handle und Verkaufe und kaufe bei ebay ein. Und als Verkäufer gebe ich meist 14 Tage zeit die Ware zu bezahlen oder sich bei mir zu melden.

    Wnen die 14 Tage vorbei sind schiecke ich eine Mail an die. wenn er nicht drauf rejagiert so bekommt der keine schlechte Bewertung und ich rege mich auch nicht auf den ich genies lieber mein Leben als mit den Leuten zu Streiten, da gibt es was besser zu tun.

    Jedem kann es mal passieren das man was kauft obwohl es doch nicht die Marken sind die man haben wollte oder hat man plözlich doppelt gekauft.

    Und bei ebay ist es nie sicher ob die Leute ernst kaufen oder nicht.....

    so das ist meine Einstellung zu ebay

    Gruß

    Denis

    Kämpfe und du kanst Gewinnen!

  • shqip
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    23. Juni 1952 (73)
    • 26. März 2007 um 01:56
    • #26
    Zitat

    Wnen die 14 Tage vorbei sind schiecke ich eine Mail an die. wenn er nicht drauf rejagiert so bekommt der keine schlechte Bewertung und ich rege mich auch nicht auf den ich genies lieber mein Leben als mit den Leuten zu Streiten, da gibt es was besser zu tun.

    Hallo Denis Kosack !

    Wenngleich ich etwas anders mit saumseligen Käufern umgehe ( ich schreibe sie mehrfach höflich an , da sie nach meiner Meinung auch zu Ihrem Gebot stehen sollten) gebe ich Dir im Grunde recht.

    Bei Kleinbeträgen lohnt sich der ganze Ärger nicht...

    Als Verkäuferin habe ich recht gute Erfahrungen gemacht, bin auch auf einige sehr nette Sammler gestossen, woraus sich sogar Freundschaften oder Tauschpartnerschaften entwickelt haben ( sieht "...." nicht gern, lässt sich aber nicht vermeiden )

    Als Käuferin zahle ich, was ich gekauft habe, ob es nun Top oder Flop war. Es war ja mein eigenes Risiko, als ich das Gebot abgab. Auch hier habe ich zum Glück überwiegend gute Erfahrungen gemacht. Also nicht alles ist Nepp bei "...."

    Im Zweifelsfall enthalte ich mich dann irgendeiner Bewertung, es sei denn, es liege eine grobe ( und evtl. wiederholte ) Schädigung der Käufer vor, da würde ich mir dann einen Hinweis an den Auktionsbetreiber nicht verkneifen und mich auch stark machen, dass ein solcher "grober Schädiger" von der Bildfläche verschwindet.......

    Von Angeboten, welche hier im Forum mitunter und in anderen Threads zur Abschreckung und Warnung dargestellt werden, würde ich ohnehin mit 99 %er Sicherheit die Finger lassen.

    Gruss Shqip :rolleyes:

  • liedtke1965
    neues Mitglied
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    • 1. April 2007 um 14:20
    • #27

    Hallöchen alle miteinander!
    Hatte erst unlängst einen ähnlichen Fall:
    > Gebotsende 02.03.07
    > Zahlungsziel lt. Zahlungshinweisen 7 Tage
    > erste Erinnerung am 10.03. mit Hinweis, daß der Käufer seine Zahlung überprüfen möge. Es kann ja auch mal vorkommen, daß sich bei der Überweisung ein Zahlendreher einschleicht !!! Dann kann der Käufer wenigstens noch zurückbuchen, glaub ich.
    > zweite Erinnerung am 17.03. mit der Bitte um umgehende Antwort
    > nicht bezahlten Artikel bei eBay gemeldet am 21.03.
    > und siehe da: fast prompte Antwort des Käufers, er wäre vom 02.-21.03. in Urlaub gewesen. Hab ich ihm mal so geglaubt, wobei mir der Anstand gebietet, bei einem Gebot vorm Urlaub den Verkäufer rein provisorisch davon in Kenntnis zu setzen und VORHER nachzufragen, ob's in Ordnung geht ! Neues Zahlungsziel von 7 Tagen gestellt
    > man möchte fast weinen, oder lachen, je nachdem, am 29.03. hatte ich dann mein Geld.
    >>> Wem sowas zuviel ist, der sperre den Käufer bei eBay für seine zukünftigen Angebote !!!!

    Und immer schön auf's WZ achten, liedtke1965

  • carolinus
    Gast
    • 1. April 2007 um 14:30
    • #28

    Hallo liedtke1965
    Habe ähnliche Erfahrungen gemacht.
    Ebay scheint im Fall der Meldung eines unbezahlten Artikels wohl einen deftigen Brief an den Käufer zu schicken. Jedenfalls war das Geld in kürzester Zeit auf meinem Konto (mit ähnlichen Entschuldigungen...)

    Gruß carolinus

  • Concorde
    Gast
    • 1. April 2007 um 15:05
    • #29

    Glaubt ihr im Ernst,dass ein Briefchen von Ebay einen abgebrühten Nichtkäufer
    schrecken kann,wenn es sich nicht gerade um einen höheren Betrag handelt,der juristische Schritte für den Verkäufer lohnen würde?

    Erst 3 Abmahnungen von verschiedenen Verkäufern bedingen eine Sperrung durch Ebay-und schwupps-hat der Käufer eines neues account eröffnet....

    genauso im uimgekehrten Fall (beim unehrlichen Verkäufer!)

  • liedtke1965
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    Männlich
    • 1. April 2007 um 15:22
    • #30

    Nee, ich meine doch nicht die Sperrung des Mitgliedes bei eBay, sondern daß man das Mitglied von Gebotsversuchen auf seine Artikel sperren kann. Da gibt's doch nen extra Link, womit z.B. nur bestimmte Mitglieder, aber auch Bieter aus Ländern, in die man nicht versendet oder Bieter, welche mehrere Artikel nicht bezahlten etc. nur für die eigenen Angebote sperren kann. Als persona non grata sozusagen.
    Das bringt dann mehr, als diesen Bieter bei eBay anzuschwärzen. Da wundert der sich höchstens, warum er bei mir nicht mehr zum Zuge kommt, und wird sich nicht gleich nur wegen mir einen neuen Account zulegen.
    Die anderen o.g. Sperren sind sowieso höchst sinnlos, wer hat schon ein Bewertungsprofil von -3 oder mehr bei eBay, da lacht ja die ganze Vogelschar...

    Gruß, und beim WZ-Suchen die Marke richtigherum halten, liedtke1965

  • Samtpfoetchen
    neues Mitglied
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    9. Mai 1980 (45)
    • 1. April 2007 um 15:29
    • #31
    Zitat

    Original von Concorde
    Glaubt ihr im Ernst,dass ein Briefchen von Ebay einen abgebrühten Nichtkäufer
    schrecken kann,wenn es sich nicht gerade um einen höheren Betrag handelt,der juristische Schritte für den Verkäufer lohnen würde?

    Erst 3 Abmahnungen von verschiedenen Verkäufern bedingen eine Sperrung durch Ebay-und schwupps-hat der Käufer eines neues account eröffnet....

    genauso im uimgekehrten Fall (beim unehrlichen Verkäufer!)


    Stimmt leider.

    Aber vor allem ist es doch im Fall eines unehrlichen Käufers noch rel harmlos. OK, die Gebühren sind eventuell weg, wenn eBay sie nicht wieder erstattet. Aber das sind ja in der Regel Cent Beträge.

    Dann kommt eben noch der Aufwand. Sicher ist etwas ärgerlich aber mehr passiert ja nicht.

    Ärgern tut mich als VK eher wenn sich Leute wegen angeblicher Mängel total aufspielen und trotz Einigungsversuche negativ Bewerten obwohl es sich um 1,60 EUR gehandelt hat. Von denen ich sogar noch trotz Privatverkauf und ohne eigenes Verschulden aus Kulanz 1 EUR als Rücküberweisung anbieten wollte.

    Viel größer ist doch in der Regel der Schaden als Käufer wenn man leider mal wieder an einen unseriösen VK geraten ist. Ist mir leider gerade wieder passsiert. 100% Profil bis zu dem Tag des Auktionsendes. Ein paar Tage später trudelten dann plötzlich massenweise negative ein (bis es noch ein 40 % Profil war) von anderen Käufern die auch keine Ware mehr erhalten haben. Und noch ehe ich meine Negative nach mehreren Kontakversuchen und Wartezeit abgeben konnte, war der Account abgemeldet. eBay hat die gemeldete Unstimmigkeit darauf hin auch einfach verfallen lassen. :unfair:

    Und das ist etwas wo eBay meiner Meinung nach wirklich mal mehr unternehmen müsste. Die VKin wird sich sicher einfach wieder neu registrieren können und schwupps das gleiche spiel noch mal machen können.

    So ist Betrug jedenfalls zu einfach möglich. Man hat sich ja als Käufer schon fast daran gewöhnt / abgefunden bei eBay in einem gewissen Prozent der Fälle abgezockt zu werden.

    LG Netty

    =^..^= Motivsammler von schnurrigen Katzen-Briefmarken =^..^=
    :D Fehl- / Bestandsliste (Momentan für kaum mehr als Europa - der Rest folgt nach und nach) :ups:

    2 Mal editiert, zuletzt von Samtpfoetchen (1. April 2007 um 15:39)

  • carolinus
    Gast
    • 1. April 2007 um 15:33
    • #32

    Spontan fällt mir jemand ein, der -2 hat, er hat mehrfach Bayern Nr. 1 verkauft - ohne sie zu besitzen. (Diskussion im BdPh Forum vor ca. 2 Wo.) . Trotz dieser Bewertung gab es übrigens "Käufer" für seine nicht vorhandenen Artikel. Was daraus geworden ist, entzieht sich meiner Kenntnis, wobei ich durchaus an Infos interessiert wäre. Aber wahrscheinlich wird dieser Mensch weiterhin sein Unwesen treiben können - hauptsache Ebay kassiert Gebühren.

    An Concorde:
    Natürlich interessiert es solche Käufer wohl eher nicht. Noch schlimmer ist es, wenn man an solche Verkäufer gerät. Dann ist man m.E. oft nicht völlig schuldlos. Bevor ich bei jemanden etwas Teures kaufe, informiere ich mich - über die Qualität des Artikels und über den Verkäufer.
    Gruß carolinus

  • BDPh-Fälschungsbekämpfung
    Gast
    • 1. April 2007 um 16:51
    • #33

    Hallo Carolinus,

    nach -3 Bewertungen und mehrfacher Meldung erfolgte die Sperrung durch eBay. Für einige Käufer nicht früh genug. Onlinebetrug besteht nicht nur aus dem Ausspähen von Kreditkarten- oder Bankdaten, sondern auch in dem Anbieten von nichtvorhandenen Artikeln. Die Onlineplattformen machen es möglich...

    Beste Sammlergrüsse!

    Lars

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