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Wertung ungebraucht/ungestempelt

  • narnia2009
  • 8. August 2016 um 20:03
  • narnia2009
    Gast
    • 8. August 2016 um 20:03
    • #1

    Hallo Forum,

    für mich ist das bisjetzt immer noch so ein kleines Mysterium.

    die Notierung mit EINEM STERN im Katalog wertet Briefmarken MIT FALZ, richtig?

    Muss die Gummierung noch vollständig erhalten sein oder spielt das keine Rolle- und muss der Falzstreifen sichtbar sein?

    Und was ist der Unterschied zwischen ungestempelt und ungebraucht?

    Gruß

    Wolfgang

    2 Mal editiert, zuletzt von narnia2009 (8. August 2016 um 20:12)

  • Claude D.
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    1.325
    Geburtstag
    20. Februar 1963 (62)
    • 8. August 2016 um 20:49
    • #2

    Genau, ein Stern * bedeutet "mit Falz", ein Stern in Klammern (*) bedeutet "ohne Gummierung".

    Der Zustand der Gummierung und des Falzes spielt nur eine untergeordnete Rolle, d.h. es geht da mehr um Aesthetik als um den Wert. Man liest in Anzeigen ja des öfteren so Sachen wie "kaum sichtbarer Erstfalz" oder "sauber entfalzt" - bewertet werden diese Marken aber trotzdem einfach als "mit Falz".

    "Ungestempelt" und "ungebraucht" bedeuten das Gleiche. In Anzeigen werden beide Begriffe beschönigend verwendet für "ohne Gummierung".

    Liebe Grüsse,
    Claude D.

  • narnia2009
    Gast
    • 11. August 2016 um 16:26
    • #3

    Danke und liebe Grüße zurück

  • Pete
    aktives Mitglied
    Beiträge
    351
    Geschlecht
    Männlich
    Geburtstag
    20. September 1982 (43)
    • 12. August 2016 um 08:59
    • #4
    Zitat

    Original von Claude D.
    ...
    "Ungestempelt" und "ungebraucht" bedeuten das Gleiche. In Anzeigen werden beide Begriffe beschönigend verwendet für "ohne Gummierung".

    Liebe Grüsse,
    Claude D.

    M.E. ist der Begriff "ungebraucht" nicht pauschal mit "ohne Gummierung" gleichzusetzen. Das Wort ungebraucht verweist auf das, was es inhaltlich auch bedeutet - eine ungebrauchte (unbenutzte) Briefmarke. Ich kenne diese Begrifflichkeit vor allem für Falzware, also Erhaltungsstufe *.

    Das Wort "ungestempelt" kann inhaltlich alles Mögliche beinhalten: ungebraucht ohne Gummi (*), ungebraucht mit Falz * und postfrisch ** - in allen Fällen ist keine Entwertung der Briefmarke vorhanden.
    In Anzeigen - diesen Eindruck habe ich zwischendurch - kann (muss allerdings nicht) die Verwendung des Wortes "ungestempelt" inhaltlich Entfalzung bzw. Nach- und Neugummierung andeuten.

    Gruß
    Pete

  • saeckingen
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    1.403
    Geschlecht
    Männlich
    Geburtstag
    30. Juni 1970 (55)
    • 12. August 2016 um 12:24
    • #5

    Um das Rad nicht immer neu zu erfinden, empfielt es sich auf die entsprechenden Begriffsbestimmungen zu verweisen:


    Quelle:

    Zitat

    Ungestempelte Postwertzeichen

    Postwertzeichen, die keine postseitige Entwertung erfuhren, bezeichnet man in ihrer Gesamtheit als ungestempelt.

    Als postfrisch mit Originalgummierung (kurz "postfrisch" genannt) gelten ungestempelte Marken, deren Gummierung nicht verändert wurde und dem Originalzustand unter Berücksichtigung eines natürlichen Alterungsprozesses entspricht. Geringe Finger- oder Griffspuren beeinträchtigen in der Regel diesen Zustand nicht.
    Im Prüfwesen erfolgt die Signierung von Marken seit weit über hundert Jahren und wird auch in Zukunft bei der weitaus überwiegenden Anzahl der Marken unverzichtbar sein. Prüf- oder Eigentumszeichen gelten nicht als Veränderung des postfrischen Zustandes.

    Herstellungsbedingte Gummibeeinträchtigungen sind kein Mangel. Eine private Bleistiftsignatur auf postfrischen Marken stellt keinen Mangel dar. Sie wird nur bei der Beschreibung erwähnt.

    Ungebrauchte Marken sind ungestempelte Marken, die Originalgummierung mit Falz, Falzspur oder Haftspuren haben. Hierzu zählen auch entfalzte Marken.

    Marken ohne Gummierungen oder mit Teilgummierung werden als "ungestempelt" bezeichnet. Wertmäßig sind ihnen nachgummierte Marken gleichzustellen, auch wenn es sich hier um eine Verfälschung handelt.

    Postwertzeichen, die ohne Gummierung verausgabt wurden, sind in dieser Form vollwertig. Postwertzeichen, die mit Teilgummierung verausgabt wurden, gelten dann als postfrisch, wenn der gummierte Teil postfrisch und der ungummierte Teil in unbehandelter Erhaltung vorliegt.

    Alles anzeigen

    Meine Sammelgebiete:
    Deutsch Ostafrika, Britisch Ostafrika, Britisch Ostafrika & Uganda, Ostafrikanische Gemeinschaft, Kenia, Tanganjika, Tansania, Uganda, Kionga, Zanzibar, Deutsches Auslandspostamt Lamu

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