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Anschriften auf Belegen

  • uposta
  • 25. Februar 2013 um 14:17
  • uposta
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    924
    • 25. Februar 2013 um 14:17
    • #1

    Hallo!

    Wo finde ich Infos dazu ob Belege, auf denen Namen/Anschriften deutlich lesbar sind, ein bestimmtes Alter haben müssen? In Archiven wird da eine 70-Jahre-Grenze diskutiert.

    Müssen bei einem Beleg (Briefvorderansicht) aus dem Jahre 1947 alle Namen abgedeckt sein, wenn man den Scan ins Forum hochladen will?

    Vielen Dank.

    uposta

  • wolleauslauf
    Gast
    • 25. Februar 2013 um 16:24
    • #2

    Hallo uposta.

    die genaue gesetzliche Regelung kenne ich nicht, ob der Empfänger
    "Urheberrechte" auf seine Adresse hat :D
    Der Zustellbeamte kann sie ja auch lesen und die Verteiler auch.

    Vorsichtiger wäre ich da bei den Absendern, denn wenn meine Adresse abgebildet ist, stört mich das nicht, die steht im Telefonbuch !,wenn aber als Absender noch der Obergerichtsvollzieher mit abgebildet ist, vermuten die Wenigsten, dass da meine Geburtstagskarte drin war und er ein alter Freund von mir ist :D :P Eher schlechter !

    Wenn Du Dir nicht sicher bist, vor dem Einstellen des Bildes mit dem Bildbearbeitungsprogramm einfach einen schwarzen Balken über den Namen machen und fertig ist die Laube ;)

    Siehe Belege vorher und nachher

    Grüße von Wolle

    Bilder

    • 3 ct. EVW-BZ.jpg
      • 216,86 kB
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      • 1.696 × 912
      • 228
  • uposta
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    924
    • 25. Februar 2013 um 18:03
    • #3

    Hallo wolleauslauf!

    Vielen Dank für Deine Meinung und den Tipp.

    Wie wäre es mit einem Statement von den Administratoren?

    uposta

  • OlliFoolish
    Stamm Mitglied
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    Männlich
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    5. Februar 1979 (47)
    • 25. Februar 2013 um 18:32
    • #4

    Ganz eindeutig kann man das nicht beantworten, bzw ist da vieles Auslegungssache und in einem möglichen Streitfall im Einzelfall zu klären.

    Ich weiß, es ist nicht so sehr gern gesehen, Links zu anderen Foren zu posten, aber im Folgenden erläutert ein Rechtsanwalt ein paar Punkte zu dieser Fragestellung, für die es aber leider kein abschließendes Ja oder Nein bzw Falsch oder Richtig gibt:

    Gruß Olli

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  • uposta
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    924
    • 25. Februar 2013 um 18:54
    • #5

    Hallo OlliFoolish!

    Danke für den Link.

    Ein Streitfall soll nicht erst entstehen. Daher wäre es mir schon recht, wenn ich hier irgendwo etwas Verbindliches nachlesen könnte.

    Es geht um Ganzstücke/Briefe auf dem zuordnungsfähige Namen/Daten ins Netz gestellt werden.

    Man stelle sich vor irgendwer kann das eingestellte "Japanese Post" textlich verwerten und postet um wen es da geht. :D

    uposta

  • OlliFoolish
    Stamm Mitglied
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    5. Februar 1979 (47)
    • 25. Februar 2013 um 19:03
    • #6

    uposta:
    Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es keine und kann es keine verbindliche Aussage zu dem Thema geben.

    Mal so, wie nur ich persönlich es verstanden habe:
    zB:
    Ich poste hier im Forum aus heiterem Himmel eine Adresse:
    Frank Neubacher
    Am Seestücken 11
    21073 Hamburg

    ...dann kann ich das ohne weiteres machen. Frank Neubacher, dessen Adresse ich aus dem Telefonbuch habe, hat dadurch keinen Nachteil.
    Poste ich die gleiche Adresse jedoch in einem Thread, der heißt: "Welchen Menschen wollen wir kollektiv mit Drohbriefen und anonymen Anrufen in den Wahnsinn treiben", dann kann Frank Neubacher mich dafür verantwortlich machen, daß ich zur Straftat gegen ihn aufgerufen habe.

    Auf Brief bezogen: Poste ich einen Brief, auf dem Frank Neubachers oben genannte Adresse steht, jedoch keine Absenderangabe (zB weil diese auf der Rückseite steht), ist es kein Problem.
    Poste ich wiederum einen Brief vom Gerichtsvollzieher, an F.N. addressiert, kann er mich verklagen und ein Richter müsste entscheiden, ob es in seine Persönlichkeitsrechte eingriff oder nicht. Auch hier ist der Ausgang vom Prozess abhängig.

    As kann also keine eindeutige Aussage geben.

    Ich persönlich, mache bei "neueren" Briefen die Adressen unkenntlich, bei älteren nicht. Das Risiko, daß jemand sich ärgert, gehe ich dem Fall ein und halte es dabei aber für überschaubar, ohne eine klare zeitliche "Verjährungsgrenze" zu ziehen, da es keine gibt.

    Gruß Olli

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  • uposta
    erfahrenes Mitglied
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    924
    • 25. Februar 2013 um 19:38
    • #7

    Hallo OlliFoolish!

    Wo ziehst Du für Dich die Grenze, ob es sich um einen "neueren" Brief handelt, oder um einen "älteren"?

    uposta

  • OlliFoolish
    Stamm Mitglied
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    5. Februar 1979 (47)
    • 25. Februar 2013 um 19:50
    • #8

    uposta:
    Ganz diffus zwischen ca 1970 und 1990. Obwohl ich sicherlich schon ältere Belege unkenntlich gemacht habe und neuere nicht.

    Gruß Olli

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  • uposta
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    924
    • 25. Februar 2013 um 20:06
    • #9

    Hallo OlliFoolish!

    Danke, dann warte ich mal auf eine Admistratoräusserung. Irgendwann wird die Chefetage sicher Zeit haben sich dazu zu äussern.

    uposta

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