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Brief an einen König = ? Bochum 1865

  • aufZacke
  • 2. Juli 2012 um 20:01
  • aufZacke
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    • 2. Juli 2012 um 20:01
    • #1

    Hallo Sammlerfreunde,

    könnt Ihr mir beim entziffern helfen ?

    der Vorbesitzer dieses Briefes meinte er habe Ihn nicht weggeschmissen weil er wohl an einen König geschrieben worden sein soll.

    Ich kann es beim besten willlen nicht lesen. vllt einzelne Wörter aber denke mal ich reime mir dabei mehr einen zusammen als ich wirklich lese was dort steht.

    Ist er an einen König geschrieben und könnt Ihr mir sagen worum es da geht ?

    Nette Grüße

    aufZacke

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  • HoomySimpson
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    24. Oktober 1970 (55)
    • 2. Juli 2012 um 20:27
    • #2

    Hallo,
    nein, geht leider nicht an einen König, sondern an das "königliche kreisgericht, II. Abtheilung"
    trotzdem aufbewahren, sind immer interessant, auch wenn es nicht immer geld bringt...


    gruß
    hoomy

  • aufZacke
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    7. Juni 1980 (45)
    • 2. Juli 2012 um 20:55
    • #3

    ne nee der soll kein geld bringen.
    ist mein erster brief mit siegel auf der (rück)seite.

    der bleibt schön bei mir :)

    aber besten dank schon einmal für die Unterstützung bei der Adresse.

    jetzt intessiert mich noch mehr was darin steht ?(

    Schönen Abend

    Einmal editiert, zuletzt von aufZacke (2. Juli 2012 um 20:56)

  • am1937a
    Gast
    • 3. Juli 2012 um 07:38
    • #4

    Es folgt ein Versuch, den Text abzuschreiben. wenige Worte konte ich nicht lesen und bitte die Nachleser, evtl. zu ergänzen oder zu berichtigen.

    Über meine Einnahmen und Ausgaben habe ich der Frau Wittwe Gierlich als Universalerbin ihres Mannes spezifizirte Rechnung mitgetheilt und bin bereit, die Angaben zu belegen, zu welchem Zwecke Frau Gierlich auf meinen Vorschlag ihre ... beauftragen will, die Rechnung bei mir mit den Belegen zu vergleichen.
    Den Anspruch auf die liquidirten Ver-gütungen für Verwaltung und für Besorgung von Kapitalien lasse ich fallen, nicht etwa, weilmir ein solcher rechtmäßig nicht zustände, sondern weil es nie meine Absicht gewesen, mir meine vielen Mühewaltungen in dieser Sache vergüten zu lassen, und ich auch nur dann diese rechtlich begrünbare Ansprüche zur Geltung zu bringen gedachte, wenn Frau Gierlich resp. der Vormundschaft unverdiente Schwierigkeiten und ich zu Schaden gebracht werden sollte.
    Übrigens dürfte die seit dem Tode des ... Gierlich geführte Verwaltung in Betreff der ... ... Immobilien unbedingt nur die Wittwe als Erbin allein angehen; diese wird in die Richtigkeit meiner Rechnung ... ...
    keine Zweifel setzen, und indem ich noch bemerke, daß die Kaution von 800 Thlr ihre Erledigung gefunden,
    stelle ich ergebenst anheim, von einer zwecklosen Diffamationsklage zu .......
    Ich bitte die verspätete Einreichung dieser Auslassung zu entschuldigen, weil ich vorab eine Verständigung mit der Frau Gierlich erzielen wollte.
    Bochum, den 3. Mai 1865 Karl Keller

  • aufZacke
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    7. Juni 1980 (45)
    • 9. Juli 2012 um 06:51
    • #5

    Vielen Dank @ am1937a
    Das haben wir es mal wieder mal .
    Es ist nicht seit neuestem alles kompliziert was mit Verwaltung und Geld zu tun hat. war vor 150 Jahren wie dieser Brief zeigt nicht anders :)
    aber trotzdem sehr interessant .

    DANKE !

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