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Einst lag es in der Wühlkiste

  • Luitpold
  • 2. April 2010 um 13:31
  • Luitpold
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    878
    • 2. April 2010 um 13:31
    • #1

    Wohl jeder von Euch kennt den Reiz von sogenannten Wühlkisten auf Börsen und Tauschtagen. Für 50 Ct. oder 1 Eur. Na dann wollen wir mal unsere Fingerchen durch die Briefbündel schicken.

    Huch, was ist denn das? (Nix besonderes, aber für 1 EUR mal mitgenommen.

    Heute das gute Stück genauer angesehen und die Postordnung von 1900 zu Rate gezogen. Da erfährt man folgendes:

    "Bei den Postanstalten können mit dem Werthstempel zu 3 Pf. versehene Streifbänder gegen Entrichtung des Stempel-Nennwerths und der für je 10 Stück 4 Pf. betragenden Herstellungskosten bezogen werden".

    Also ein Streifband - was ja ersichtlich ist.

    Diese amtlichen Streifbänder wurden angeboten, weil Drucksachen
    "offen, und zwar entweder unter Streif- und Kreuzband oder umschnürt oder in einem offenen Umschlag, oder aber in einfach Weiße zusammengefaltet eingeliefert werden, sodaß der Inhalt leicht geprüft werden kann."

    Rechts oben ist in blau handschriftlich eine Ziffer 2 notiert und unterstrichen.

    Also zweifaches Gewicht und damit reichten die 3 Pf. Frankatur nicht aus.

    In der Postordnung steht dazu: "Drucksachen müssen frankiert sein. Die Gebühr beträgt: Im Orts- und Nachbarortsverkehre .... im übrigen Verkehre bis 50 Gramm einschl. 3 Pf., über 50 bis 100 Gramm einschl. 5 Pf."

    Damit fehlen 2 Pf. in der Postkasse, was sofort "geahndet" wurde. Eine große Ziffer 5 über die sehr schön geschriebene Adresse!

    Dazu sagt diee Postordnung folgendes: "Für unzureichend frankierte Drucksachen wird dem Empfänger das Doppelte des Fehlbetrages angesetzt unter Abrundung auf eine durch 5 theilbare Pfennigsumme aufwärts".

    Also erst ab und dann aufwärts, weil eine durch 5 teilbare Summe nicht erreicht wurde: 2 - 4 - 5!

    Auch wenn der Aufgabestempel von Würzburg 3 nicht gut lesbar ist, was bei einer "weichen" Zeitungsbeilage erklärlich ist, so wurde das Streifband 1903 verwendet, was ein schöner Ankunftstempel von Jena bezeugt.

    Auch die kleinen (auch preislich gesehen) und unscheinbaren Poststücke können "Postgeschichte mitteilen". Man muss sie nur zu lesen wissen.

    Luitpold

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    • Streifband 3 Pf. - 1903-X.jpg
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  • bayern klassisch
    Gast
    • 2. April 2010 um 14:00
    • #2

    Lieber Luitpold,

    eine wunderbare kleine Postgeschichte zu Ostern - herrlich. :)

    Wo gibt es sonst noch AD für so kleine Münze zu kaufen, wenn nicht bei Bayern?

    Wir sind glückliche Menschen mit unserem Sammelgebiet. :) :)

    Liebe Ostergrüsse von bayern klassisch

  • Luitpold
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    878
    • 2. April 2010 um 18:20
    • #3
    Zitat

    Original von bayern klassisch
    Wir sind glückliche Menschen mit unserem Sammelgebiet. :) :)
    Liebe Ostergrüsse von bayern klassisch

    Ja, lieber bayern klassisch, wohl auch weil es bei mir so vielfältig ist, auch wenn es auf den ersten Blick nicht danach aussieht. Aber "Heimatsammlung" ist ein sehr dehnbarer Begriff. Zeitlich ist sowieso alles drin, theoretisch von der Steinzeit bis zum "Sankt Nimmerleinstag".

    Also hier eine 5 Pf. Postkarte, wo mir als erstes der blaue Kastenstempel auffiel. Ein interner Poststempel - Eingangsstempel vom Postamt 1 Münster in Westfalen. Der Text auf der Rückseite war nicht gleich lesbar, aber mitgenommen habe ich das Kärtchen, auch wenn "gelocht" (wohl von einer Klammer, womit die Karte an einem Aktenstück befestigt war.

    Denn der liebe Herr Cand. jur. Lintner teilt der Post in Münster folgendes mit - und diese Karte wurde dann sicherlich archiviert:

    "Bitte eine verehrliche Postdirektion veranlassen zu wollen, daß alle unter der Adresse "cand. jur. Lintner Würzubrg, Kaiserstr. 9 III nachgesandt Münster ((hier kann ich das Wort nicht lesen - frei?)) postlagernd ((hier hat der Student etwas eingefügt, was ebenfalls nicht lesbar scheint?)) nach Würzburg Kaiserstr. 9 III zurückgeleitet werden".

    In der Postordnung von 1900 ist unter § 37 Postlagernde Sendungen zu lesen: "Postsendungen werden bei der Postanstalt des Bestimmungsortes zur Abholung der zu II bezeichneten Fristen hinterlegt, wenn der Absender in der Aufschrift der Sendung den Vermerk "postlagernd" angebracht hat ((nicht ganz vollständig, reicht aber hier aus))".

    In § 44 "Hat der Empfänger seinen Aufenthalts- oder Wohnort verändert und ist sein neuer Aufenthalts- oder Wohnort bekannt, so werden gewöhnliche und eingeschriebene Briefpostgegenstände nachgesandt, wenn nicht er oder der Absender eine andere Bestimmung getroffen hat".
    So darf ich vermuten, dass die Adresse des Studenten bei der Post in Würzburg noch nicht bekannt war und alle Postsendungen an ihn nach Münster postlagernd gesandt wurde. Evtl. hatte er einen Nachsendeantrag bei der Würzburger Post aufgegeben. Diese wird er sicherlich ebenfalls von seiner neuen Anschrift unterrichtet haben.

    Also ein Nachsendeantrag für nachgesandte Postsendungen. Was man so alles finden kann!

    Luitpold


    PS
    Warum so viele Briefe/Postkarten an Studenten in Würzburg geschickt wurden (und noch existieren) ist auch Nichtbayern bekannt. Denn Würzburg ist Universitätsstadt

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    Einmal editiert, zuletzt von Luitpold (2. April 2010 um 18:21)

  • bayern klassisch
    Gast
    • 2. April 2010 um 18:47
    • #4

    Lieber Luitpold,

    der Ton macht die Musik, oder wie man hier sagen müsste: Der Text macht die Karte. :)

    "Bitte eine verehrliche Postdirektion veranlassen zu wollen, daß alle unter der Adresse "cand. jur. Lintner Würzubrg, Kaiserstr. 9 III nachgesandt Münster hauptpostlagernd eingelaufen per Postadresse nach Würzburg Kaiserstr. 9 III zurückgeleitet werden".

    Schönes Stück - so etwas lässt man nicht liegen. :)

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Luitpold
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    878
    • 2. April 2010 um 19:03
    • #5

    Lieber bayern klassisch,

    dann mal vielen Dank für Deine Blumen.

    Morgen zeige ich ein Dienstbriefchen - ohne Marken - und kein R.S - von 1908!

    Das gute Stück gehört in die weiteste Ecke einer Heimatsammlung - sozusagen Vergleichsstück!

    Jeder der das sah, lies es in der Kiste. Warum? Ohne Marke = uninteressant.

    Dir als Postgeschichtler wird die "Geschichte" sicherlich nicht langweilig sein, auch wenn sie nicht zu Deinem Sammelbereich gehört. Aber Bayern hörte 1875 (noch) nicht auf eine eigene Post zu haben. Und ich darf da munter weiter sammeln ;)

    Bis morgen, beste Grüße
    Luitpold


    PS
    Was sagst Du zu der Karte, die ich gefunden habe und Dir Deine Frage im ARGE-Rundbrief beantworten könnte. Suche nach dem Thread hier und zeige dann dort die Karte.

  • Luitpold
    erfahrenes Mitglied
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    878
    • 3. April 2010 um 16:30
    • #6

    Über das hier gezeigte Dienstschreiben (aus der Wühlkiste mit den besseren Sachen - ab 3 EUR) müsste eigentlich ein Beitrag im ARGE-Rundbrief erfolgen. Denn es "erzählt" zwei Geschichten und führt in das Jahr der Ausgabe der Dienstmarken der kgl. bayer. Staatseisenbahnverwaltung. Eigentlich zu viel für hier. Dennoch in Kürze: Ich habe einen alten Michel-Katalog (2001), wo unter Altdeutschland (Bayern) - Dienstmarken - doch tatsächlich steht, dass ab 1.1.1908 Dienstsendungen mit Dienstmarken... freigemacht werden mussten.
    Mein Brief widerlegt das und zeigt, dass der Fehlerteufel manchmal ganz kräftig zuschlug. Das wird aber in der aktuellen Ausgabe sicherlich berichtigt sein.

    Was fällt euch bei diesem Brief auf? Mich interessierte der Kastenstempel "Frei durch Ablösung" (so schön noch nicht gesehen.

    Doch zunächst, was ist das für eine besondere "Zusatzleistung der Post". Bei "Briefe mit Postzustellungsurkunde" wurde auf Verlangen des Absenders die Zustellung an den Empfänger beurkundet und die aufgenommene Postzustellungsurkunde dem Absender zugeschickt.
    Absender ist die Gerichtsschreiberei aus (Bad) Kissingen. Es ist ein Schreiben, das mit Zustellungsurkunde (Formular) an den kgl. Staatsanwalt beim Landgericht Schweinfurt zugestellt wurde (vom Postboten, der auch den Vermerk "zugestellt ..." notierte). Ohne jetzt den genauen Wortlaut des § 21 der Postverordnung widerzugeben, das war bei einer vereinfachten Zustellung erforderlich. Auch der Vermerk links unten "Hierbei ein Formular ..." inkl. Absenderstempel und rückseitigen Siegel (leider nicht mehr vorhanden).

    Die Postgebühren betrugen
    1. das gewöhnliche Briefporto
    2. eine Zustellungsgebühr von 20 Pf.
    3. das Porto für die Rücksendung der Zustellungsurkunde nach dem Satze für den einfachen frankierten Brief

    Portofreie Sendungen wären wie vom Porto so auch von der Zustellungsgebühr befreit gewesen.

    Wäre da nicht Ende 1907 das Portofreiheitswesen in Bayern neu geregelt worden. Der Postverkehr der bayer. Öffentlichen Stellen, Behörden und Organe waren ab 1.1.1908 grundsätzlich portopflichtig (mit natürlich vielen Ausnahmen, wie Mitglieder d. kgl. Hauses, der Regierung, Militär und Post. Nur die kgl. bayer. Staatseisenbahnverwaltung war ausgenommen von der "Portoablösung", weshalb es dann auch die Dienstmarken gab. Die Portoablösung sollte das Abfertigungsgeschäft erleichtern. Denn es musste nicht für jede Postsendung die Gebühren einzeln erhoben werden.

    Bevor das jetzt zu langatmig wird ( :zZz: ) hier noch kurz die Erklärung des schönen Kastenstempel "Frei durch Ablösung". Er entspricht genau jenem Muster, das in der Postordnung abgebildet wurde. Darin ist nicht nur der vorgeschriebene Ablösungsvermerk, sondern auch die Amtsbezeichnung enthalten.

    Das war’s - es grüßt
    Luitpold

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    2 Mal editiert, zuletzt von Luitpold (3. April 2010 um 16:31)

  • Luitpold
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    • 3. April 2010 um 16:46
    • #7
    Zitat

    Original von Luitpold
    Es ist ein Schreiben, das mit Zustellungsurkunde (Formular)Luitpold


    Das zeige ich hier von 1900 mit dem Unterschied, dass damals noch R.S. bei Dienstschreiben die Regel war. Deshalb war die Zusendung der vollzogenen Postzustllungsurkunde an die Gerichtschreiberei des kgl. Langerichts Würzburg auch gebührenfrei.

    Luitpold

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  • nachporto
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    • 3. April 2010 um 18:50
    • #8

    test

  • nachporto
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    • 3. April 2010 um 19:09
    • #9

    Hallo,
    weiß zwar immer noch nicht wie mein "test" funktionierte, aber ich versuch es noch einmal.
    Darf ich auf den Michel Spezial verweisen, da mir weitere Unterlagen leider nicht mehr zur Verfügung stehen:
    "Bis zur Aufhebung der Portofreiheit für amtliche Sendungen ab 1.1.1908 (Eisenbahn-Dienstsendungen) bzw. ab 1.8.1916 (alle anderen Dienstsendungen) erhielt die Post von den einzelnen Ministerien Pauschalvergütungen............."
    Bei dem gezeigten Brief handelt es sich nicht um einen Einsenbahn-Dienstbrief sondern um einen des Amtsgerichtes, für den das zuständige Ministerium bis 1916 im Rahmen einer Pauschale zahlte.
    Der Hinweis (steht auch noch im aktuellen Michel Spezial), daß ab 1.1.1908 Dienstsendungen mit Dienstmarken freizumachen seien trifft nur auf Eisenbahn-Dienstsendungen zu, und ist etwas irreführend
    Für andere Dienstbriefe standen ja erst ab 1916 Marken zur Verfügung.
    Beste Ostergrüße
    nachporto (ehemaliger Dienstmarkensammler)

  • oisch
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    • 8. April 2010 um 20:08
    • #10

    Hallo Nachporto und Luitpold,

    nach all dem Voranstehenden über das Ende der Portofreiheit ist mir am zeitlichen Ablauf vor allem hinsichtlich der Pauschalvergütungen und den "Frei durch Ablösung"s-Vermerken noch Einiges unklar.

    Mit "RS", "KS" .... gekennzeichnete Dienstbriefe staatlicher Stellen, des Militärs der Kirchenbehörden usw. .... waren zunächst portofrei. Diese Portofreiheit endete für die Eisenbahnbehörden am 01.01.1908 und für die übrigen Dienstellen am 01.08.1916. Ab diesen Zeitpunkten waren die Briefe mit den entsprechenden Dienstmarken zu frankieren. Soweit klar.

    In dem zitierten Mi.-Spezial (was anderes habe ich leider zu dieser Thematik auch nicht zur Hand) steht nun auch der Hinweis:

    "Um Grundlagen über die Höhe der Vergütungen zu erhalten, wurden vom 01.03. - 30.06.1907 alle Dienstbriefe gezählt und mit einer Abstempelung ("G" = gezählt) versehen .... " (Vielleicht kann jemand mal einen solchen Beleg hier zeigen)

    Daraus konstruiere ich folgenden zeitlichen Verlauf:

    1.) Portofreiheit für die Dienstbriefe der genannten Stellen ohne Gegenleistung (?) bzw. gegen Pauschalvergütung (ab wann ?) der übergeordneten Ministerien an die Postverwaltung.

    2.) Zur Ermittlung der Pauschalvergütung (über deren Höhe man trefflich streiten konnte und sicherlich auch getan hat) wurde in 1907 über 4 Monate lang die Dienstpost gezählt und im folgenden durch "Frei durch Ablösung"s-Vermerke gekennzeichnet.

    3.) Dieses Verfahren endete für die Eisenbahnbehörden am 01.01.1908 bzw. die übrigen Dienstellen am 01.08.1916 mit der Herausgabe entsprechender Dienstmarken.

    Soweit meine Interpretation auf Basis spärlicher Quellen und eigener Phantasie :)

    Gruß oisch

  • bayern klassisch
    Gast
    • 8. April 2010 um 20:18
    • #11

    Hallo Oisch,

    danke für die Auflistung. Ich kann nur für die Kreuzerzeit sprechen (sorry, Luitpold):

    Portofreie Dienstbriefe waren nicht kostenfrei.

    Sie wurden gezählt und dem Ministerium gemeldet.

    Dieses bekam dann für die geleistete Arbeit eine Staatsvergütung, denn viele Dienstbriefe machten eben auch viel Arbeit, und die war nur mit vielen Beschäftigten zu bewältigen.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • oisch
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    • 8. April 2010 um 20:59
    • #12

    Hallo Bayern Klassisch,

    danke für die Klarstellung hinsichtlich der Vergütung von Dienstbriefen in der Kreuzerzeit.

    Meine Auflistung hat leider "Lottocharakter", d.h. ohne Gewähr...

    aber vielleicht kommt ja noch ein Gewährsmann für Dienstbriefe der Pfennigzeit :)

    Bis dahin ... als Ergänzung der beiden von Luitpold zuletzt gezeigten Belege, eine vollzogene Postzustellungsurkunde von Forchheim nach Nürnberg
    vom 13.06.1910.
    Jetzt bereits mit "Frei dch. Ablsg." Vermerk (handschriftlich, denn im Vergleich zu den noblen Staatsbadbesitzern aus Kissingen waren die Forchheimer halt arme Schlucker und hatten keinen so schönen Stempel).

    Gruß oisch

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    Einmal editiert, zuletzt von oisch (8. April 2010 um 20:59)

  • Luitpold
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    • 9. April 2010 um 12:02
    • #13

    Hallo oisch,

    sehr schön, dass sich noch 1 Sammler im Forum mit diesem Thema beschäftigt. Deine vollzogene Postzustellungsurkunde zeigt doch, dass die Anwendung der Vorschrift nicht immer korrekt beachtet wurde. Deshalb ist ja mein Briefchen so etwas besonderes, weil darauf alles richtig gemacht wurde!

    Und es dokumentiert das Ende eines seit 1829 gebräuchlichen Verfahrens, das sicherlich aufgrund des ständig steigenden Postaufkommens (auch der Dienststellen) nicht mehr rationell genug war und deshalb "abgelöst" wurde. In einer thematischen Sammlung könnte das aufgezeigt werden. Deshalb ist eine Heimatsammlung durchaus auch immer eine thematische Sammlung (auch wenn diese nicht so angelegt wurde).

    Da doch wenigstens die "Altbayern" hier im Forum aktiv sind (@bayern klassisch - das ist besser als gar keine Experten :() stelle ich besser keine Frage sondern zeige nur auf, was so alles an NEUER BAYRISCHER POSTGESCHICHTE darauf wartet entdeckt zu werden! Mehr sollte dieses Thema nicht, und leider kam auch kein Leser darauf, eigene Beispiele zu präsentieren. :(

    Doch zurück zum Thema - Einführung der Eisenbahn-Dienstmarken (was mir bisher nicht bekannt war):
    Die Eisenbahnverwaltung erhielt ab 1.1.1908 für die Beförderung der Posten in den Zügen eine die Selbstkosten deckende Vergütung. Die Eisenbahn durfte nur ganz bestimmte Sendungen (z.B. wenn schwerer als 5 kg) als eigene Dienstsache durch das Zugpersonal befördern. Alle anderen Sendungen mussten mit der Post befördert werden. Dafür gab es dann die Dienstmarken. Über die Gründe einer nicht pauschalen Abrechnung kann ich leider nichts sagen. Die Abrechnung zwischen den Ämtern (Amtspersonen) und der Post mittels Dienstmarken setzte sich dann später (01.08.1916) durch.

    Nicht aus der Wühlkiste, aber zur Illustration ein portopflichtiger Dienstbrief der Eisenbahndirektion Würzubrg von 1910 frankiert als Drucksache mit 3 Pf.
    Auf dem Dienstumschlag fehlt richtigerweise jeder Vermerk "frei oder so was ähnliches - die gibt es auch!).

    Ach ja, die 1907 gekennzeichneten Dienstbriefe würden mich auch interessieren. Gesehen habe ich noch keinen.

    Luitpold

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  • BaD
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    • 9. April 2010 um 18:07
    • #14

    Hallo Oisch,

    ab 1908 endeten alle Portofreiheiten ( bis auf folgende Ausnahmen) in Bayern, die meist schon mit der allerhöchsten Verordnung vom 23.Juni 1829 festgelegt waren.
    Die Portofreiheit für ankommende und abgehende Sendungen ab 1.1.1908 genossen nur noch genau die, die auch im Wechselverkehr mit dem Deutschen Reich diese innehatten:
    die regierenden Fürsten, ihre Gemahlinnen und Witwen
    die Reichsbehörden in reinen Reichsdienst- Angelegenheiten
    die Militär-, die Reichs- und die unmittelbaren Staatsbehörden in reinen Militär- und Marineangelegenheiten
    die kgl. Bayrischen Postbehörden und Postanstalten in Post- und Telgraphendienstangelegenheiten
    ferner die laut Vertrag bis 1909 geltende Portofreiheit für Thurn und Taxis
    Alles andere war ab 1908 portopflichtig. Alle Portofreiheiten wurden wohl vor 1908 durch den Staatshaushalt ausgeglichen, nicht nach Aversum.
    Aber es gab Aversionalverträge.
    Viele Sendungen der Eisenbahnbehörden waren Portofrei ( R.S. oder E.D.S.),aber nicht alle. So enstand der Aversionalvertrag Nr 1. Die nicht Portofreien dienstlichen Sendungen der kgl. bay. Eisenbahnen nach Württemberg und dem Reich an Behörden waren ab 11.07.1872 unfrankiert mit dem Hinweis Frei lt. Avers. Nr. 1; Kgl.B.Staatsbahnen zu versenden. Dieser Vertrag wurde ab 1904 auf Sendungen der Eisenbahnbehörden innerbayrisch an Private oder Behörden und auf dienstliche Sendungen nach Österreich-Ungarn ausgeweitet. Nach einer Übergangszeit sollte der Vermerk Frei duch Ablösung Nr. 1 lauten.
    Dann noch folgende Ablösungen:
    1883-1907 Sendungen der K. Hauptbank in Nürnberg : als Versicherungssache P.a. zu kennzeichnen
    6.2.1890-1907: Sendungen der Forstbehörden an Gemeinden,Stiftungen und Körperschaften in Waldsachen
    ??-1907 Brief-und Paketsendungen des statistischen Bureaus in München

    Gefunden in Postgebührenablösung Band 171 Schriftenreihe Postempelgilde

  • BaD
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    • 9. April 2010 um 21:32
    • #15

    Ich habe noch ein Aversum vergessen. Vom 15.04.1902 bis 31.12.1907 galt der Aversionalvertrag Nr.3 für die Gemeindewaisenräte, abgelöst waren Schreiben der Waisenräte an Gerichte und retour.

    Sollte jemand fragen, wo ist der Vertrag 2 ? Diese Post sollte den Stempel Frei lt. Avers Nr.2 kgl.Bayer.Staatsbahnen , Bau-Abteilung tragen,
    es ist aber nie ein Beleg mit diesem Avers aufgetaucht.
    Beste Grüsse Bernd

  • oisch
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    • 9. April 2010 um 21:44
    • #16

    BaD

    erst einmal ein herzliches Dankeschön für Deinen Beitrag.

    Wenn ich nach mehrmaligem Durchlesen alles halbwegs kapiert habe, hatten wir in Bayern ab dem 01.01.1908 folgende Situation.

    1.)
    Nach wie vor Portofreiheit für die von Dir aufgeführten Organe + die Royals.

    2.)
    Aversionalverträge ("Frei durch Ablösung") , siehe hierzu die beiden von Luitpold und mir gezeigten Belege aus 1908 bzw. 1910

    3.)
    Alles andere war portopflichtig, was im Fall der Eisenbahnbehörden ab 01.01.1908 durch Dienstmarken erfolgte (auch hierzu gibts einen schönen Beleg von Luitpold). Sonstige Behörden, für die Dienstmarken erst am 01.08.1916 verausgabt wurden, mussten also in der Zwischenzeit entweder Marken verkleben oder das Porto wurde bei den als portopflichtigen Dienstsachen gekennzeichneten Sendungen vom Empfänger eingezogen.

    Als Beispiel für diese Praxis 2 Belege.

    1.) Portopflichtige Dienstsache der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin an die Fa. Merkel in Neustadt vom 25.08.1908. Die fällige Gebühr von 10 Pf für einen Brief bis 20 g wurde bar vom Empfänger erhoben (ohne Strafporto da als portopflichtige Dienstsache gekennzeichnet)

    2.) Mit 5 Pf Luitpoldmarke frankierte Postkarte des Armenpflegschaftsrats Bamberg vom 20.04.1911 an die gleichnamige Behörde in Laumersheim wegen Erstattung von 50 Pf Zehrgeld, die an den aus Laumersheim stammenden Schlosser Jakob Zelt ausbezahlt wurden. Auf den 5 Pf Porto wollten die Bamberger allerdings nicht sitzen bleiben und stellten diesen Betrag daher den Kollegen zusätzlich in Rechnung (gab ja schließlich eine entsprechende Rubrik im Vordruck).

    Bin mal gespannt, ob das alles so seine Richtigkeit hat, aber durch die hier angeführten Beispiele und Belege lichtet sich das Dunkel doch allmählich.

    Gruß oisch

    PS: Eine ausführliche Rezension des von BaD zitierten Werks findet sich unter  
    Für 20.- € sicherlich eine lohnende Investition wenn man tiefer in die Materie einsteigen will

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    2 Mal editiert, zuletzt von oisch (9. April 2010 um 23:17)

  • BaD
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    • 10. April 2010 um 07:00
    • #17

    Hallo Oisch,

    ab dem 1.1.1908 war es in Bayern mit der Dienstpost sehr verwirrend, gelinde ausgedrückt. Da hilft das Buch von Lothar und Jan Thieme nicht immer, deshalb auch von mir einige Gedanken dazu. Der Wegfall der Portofreiheiten für unzählige Versendungen ( Armensache u.s.w.) war einschneidend.
    Was gab es:
    1.oben erwähnte Portofreiheiten, die über den 1.8.1916 Bestand hatten.
    2.erweiterte Reichs Ablösungen wie die Ablösung für Stadtpostsendungen der Militär- und Marinebehörden, die vom 1.4.1915 bis November 1918 auch Bayern einschloss.
    3. Einführung der Dienstmarken bei den bayr. Eisenbahndienststellen
    4. Das neue Portoablösungsverfahren (Details folgen), das am am 31.07.1916 durch die Einführung der außerordentlichen Reichsabgabe für augewählte Postsendungen endete. Was Preußen beim Vertrag 21 weiterführte, wollte sich Bayern wohl nicht antun, je eine Pauschalsumme an 2 Stellen ( Porto an bayr. Post und Reichsabgabe an Reichsfinanzministerium) abzugeben.
    5. Alle Sendungen, die nicht zu den genannten gehörten, waren mit Freimarken zu frankieren.
    wird fortgesetzt Bernd

    Einmal editiert, zuletzt von BaD (10. April 2010 um 07:00)

  • BaD
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    • 10. April 2010 um 08:22
    • #18

    Zur Portoablösung für Behörden in Bayern 1.1.1908 - 31.07.1916, Kennzeichnung der Sendungen Frei durch Ablösung
    Grundlage waren 4 Verzeichnisse.
    Verzeichnis I: Aufgeführt waren die unmittelbaren Staatsbehörden
    wie: Kammer des Innern, Hydrotechn. Büro München, Hauptbank Nürnberg,Forstämter,Forstassesoren, Statist. Büro München,Amtsgerichte,Oberversicherungsämter u.s.w. alle mit dem königlich davor.
    Diese Mitglieder der Liste 1 konnten alle Dienstsendungen innerhalb Deutschlands ohne Rücksicht auf dem Empfänger aufgeben.
    Verzeichnis II:
    enhält die mittelbaren Behörden( Gemeinden; Kirchenbehörden) wie:
    Förster, Forstwarte,Bürgermeisterämter, Generalvicariat,Gemeindewaisenräte u.s.w.
    für diese galt die Ablösung nur innerhalb Bayerns wie folgt:
    Schreiben an Stellen des Verzeichnisses I waren abgelöst.
    Jetzt kommen die Listen III und IV ins Spiel, denn dort waren die für die einzelnen Ämter der Liste II in Frage kommenden Empfänger aufgeführt, für die das Ablöseverfahren galt. Schrieb ein Bürgermeister an seine Stadtmagistrate( waren in Liste III), war die Sendung abgelöst. Schrieb ein Bürgermeisteramt( Liste II) an ein anderes( Liste II), musste frankiert werden! Wunderbar das Beispiel von Oisch. Ein Schreiben von einem Armenpflegschaftrat an einen anderen Armenpflegschaftsrat war nicht im Ablöseverfahren erfasst. Auch alle Schreiben der Ämter der Liste II an Privat
    mussten frankiert werden.
    Beste Grüsse Bernd

    2 Mal editiert, zuletzt von BaD (10. April 2010 um 08:24)

  • BaD
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    • 10. April 2010 um 08:40
    • #19

    Nach soviel Theorie ein Schreiben des Grafen Pückler-Limburg an das Postamt Burgfarrnbach, mit einer Beschwerde. Die Post hatte seiner Gemahlin für einen unfrankierten eingeschriebenen Brief der Königin von Sachsen 40 Pfennige abgenommen. War es berechtigt, wenn nicht wer war der Depp?
    Erbitte Meinungen.
    Beste Grüsse Bernd

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  • oisch
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    • 10. April 2010 um 10:41
    • #20

    Hallo BaD

    nochmals vielen Dank für Deine fundierten Erläuterungen zu Bayer. Dienstbriefen ab 1908. Die Materie ist in der Tat weitaus verzwickter, als es die wenigen dürren Sätze im Mi.-Spezial vermuten lassen.

    Ich hoffe der gute Luitpold trägt es mit Fassung, dass der von ihm eröffnete Thread "einst lag es in der Wühlkiste" thematisch etwas aus dem Ruder gelaufen ist.

    Nun meine Meinung zu Deinem Brief:

    Als Angehörige eines regierenden Herrscherhauses war sowohl die ein- als auch die ausghehende Korrespondenz der Königin von Sachsen portofrei und ich nehme an, dies bezog sich auch auf Zusatzleistungen wie beispielsweise Einschreiben. Die Gebühr von 40 Pf hätte also meines Erachtens nicht erhoben werden dürfen. Der "Depp", der diese Suppe warscheinlich auslöffeln durfte, war somit der Postbote, der das Geld wieder herausrücken musste und vermutlich obendrein noch einen Rüffel erhielt.

    Gruß oisch

    Einmal editiert, zuletzt von oisch (10. April 2010 um 10:43)

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