Ja , das deutsche (Beamten)-Recht. Hoffentlich halten sich auch alle Kriminellen daran. Erwischen tut es evtl. - wegen der Unkenntniss - dann den ahnungslosen Erben :-(.
Übrigens: Das Auto ist ebenfalls juristisch eine "Waffe/gefährlicher Gegenstand". Ich schließe es deshalb immer in der Garage ein.
Die Gesetze sind ja sinnvoll, obwohl man es den legalen, berechtigten Besitzer schwerer macht! Einem Kriminellen ist es egal! Man kann Gesetze und strengste Verbote einführen, aber wer illegal eine Waffe haben möchte, bekommt sie auch! Da nützen nicht einmal die strengsten Gesetze!
Man kann es dem Erben nicht anlasten- woher soll er es auch wissen, deshalb schreibe ich es ja! Nicht mit der Waffe zur Behörde, sondern die Behörde soll zu dem Erben kommen!
Der Transport ist ja einfach: Verschlossen, entladen und nicht zugriffsbereit und von der Munition getrennt transportieren. Man darf die Waffe nicht in 3 Sekunden oder mit 3 Handgriffen griffbereit haben- so habe ich es gelernt.