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Brief Heeressache

  • Andrew
  • 28. Oktober 2009 um 12:12
  • Andrew
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    Geburtstag
    6. April 1967 (58)
    • 28. Oktober 2009 um 12:12
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich zeige hier einen Beleg, von dem ich nichts verstehe, da er nicht zu meinem Sammelgebiet gehört. Auf diesem Beleg steht Heeressache 3. bayr. Reichswehr-Inf.-Rgt. No 45 - 3. Batallion. Er wurde in Waigolshausen abgestempelt (1919?). Gehört ein solcher Beleg zum Gebiet Feldpost?

    Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

    Grüsse
    Andrew

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    • Feldpost 1.jpg
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  • Lacplesis
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    14. Oktober 1967 (58)
    • 28. Oktober 2009 um 12:24
    • #2

    Der Brief fällt in den Bereich Dienstpost (wie von Behörden, Gerichten, Kirchen usw.). Ist aber auch für Feldpostsammler von Interesse.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.

    Voltaire

  • bayern klassisch
    Gast
    • 28. Oktober 2009 um 13:03
    • #3

    Hallo,

    Heeressachen waren frankaturpflichtig, man hätte diesen Brief also mit einer Dienstmarke frankieren müssen. Hier hat man bei der Aufgabepost geschlafen, sonst hätte man den Fehler bemerkt und frankieren lassen bzw. taxiert.

    Wurde die Poststelle später von einem Revisor geprüft, fiel das auf und der Absender hatte das Geld für die Postkasse nachzuzahlen. Hierfür wurden dann Freimarken auf Quittungsbögen verklebt und mit dem Dienstsiegel entwertet.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • VorphilaBayern
    Stamm Mitglied
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    7. August 1955 (70)
    • 28. Oktober 2009 um 15:20
    • #4

    Lieber bayern klassisch,

    hier muß ich Sie widersprechen,
    denn Heeressachen waren im Fernverkehr gebührenfrei.
    Nur Heeressachen im Ortsverkehr waren portopflichtig.

    Beste Grüße,
    VorphilaBayern

  • bayern klassisch
    Gast
    • 28. Oktober 2009 um 16:48
    • #5

    Lieber VorphilaBayern,

    weil ich Heeressachen vor Jahrzehnten interessant fand, kaufte ich mal ein Konvolut von 30 frankierten Briefen an das Freicorps Würzburg (Luitpold möge mir verzeihen). Diese Briefe waren alle mit der Dienstabschliedsmarke 15 Pfg. bzw. 20 Pfg. frankiert worden. Die Korrespondenz erstreckte sich von März bis Juni 1920, von daher könnte es zu Änderungen gekommen sein.

    Ich sah mal das Protokoll eines Revisors in Franken, das Datum weiß ich nicht mehr genau, in dem aufgeschlüsselt worden war, wieviel Porto man sich durch die unrichtige Versendung von Heeressachen durch die Lappen gehen ließ. Ob das nun Fernbriefe, Lokalbriefe, Drucksachen o. ä. Poststücke waren, kann ich nicht mehr sagen, aber der Zeitraum war auch der nach dem 1. WK.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • VorphilaBayern
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    1.546
    Geburtstag
    7. August 1955 (70)
    • 28. Oktober 2009 um 21:32
    • #6

    Lieber bayern klassisch,

    ich denke, daß nach dem Versailler Vertrag (28. Juni 1919),
    das genaue Datum konnte ich noch nicht ermitteln, Heeres-
    sachen -, Feldpost - und Soldatensendungen portopflichtig
    wurden. Daher sind z.B. diese Belege als Heeressache an
    das Freicorps Würzburg immer frankiert.


    Beste Grüße,
    VorphilaBayern

  • bayern klassisch
    Gast
    • 29. Oktober 2009 um 05:35
    • #7

    Lieber VorphilaBayern,

    vielen Dank für die Aufklärung - ich weiß schon, wen ich zu fragen habe. :) :jaok:

    So wird es gewesen sein.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • BaD
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    805
    Geschlecht
    Männlich
    • 1. November 2009 um 07:49
    • #8

    §. 2.
    In reinen Bundesdienst-Angelegenheiten werden Postsendungen jeder Art innerhalb des Norddeutschen Postgebietes portofrei befördert, wenn die Sendungen von einer Bundesbehörde abgeschickt oder an eine Bundesbehörde gerichtet sind und die äußere Beschaffenheit, sowie das Gewicht der Sendungen den von der Bundes-Postverwaltung in dieser Beziehung zu erlassenden besonderen Bestimmungen entspricht.
    Alle in Bundesrathssachen, sowie in Militair- und Marine-Angelegenheiten, als reinen Bundesdienst-Angelegenheiten, im Norddeutschen Postgebiete bisher allgemein bestandenen Portofreiheiten werden aufrecht erhalten.
    Dieser Paragraph 2 des Gesetzes über Portofreiheiten des Norddeutschen Bundes, das am 1. Januar
    1870 in Kraft trat,wurde vom Reich übernommen ,und galt bis zum 30.6.1920. An diesen Tag endeten alle Portofreiheiten im deutschen Reich für mindestens 3 Jahre. Die Portofreiheiten in Landessachen endeten schon am 31.3.1920, deshalb die Dienstmarken ab diesem Tag. In Bayern endete die Portofreiheit im Verkehr mit dem Reich mit der Einführung der Reichsabgabe 1916,
    deshalb gab es dort Dienstmarken früher!!!
    Mit besten Grüßen BaD

    2 Mal editiert, zuletzt von BaD (1. November 2009 um 07:51)

  • BaD
    erfahrenes Mitglied
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    805
    Geschlecht
    Männlich
    • 1. November 2009 um 09:32
    • #9

    Hallo Andrew,
    zu deiner Ausgangsfrage:
    Natürlich beförderte die Feldpost in ihrer offiziellen Zeit vom 1.8.1914 bis zum 31.1.1919 ( dem Tag der Demobilmachung) die Heeressachen, wobei es auch spätere Teileinsätze der Feldpost gab, aber Heeressachen genossen eine Portofreiheit bei der Reichspost. Da deine Heeressache einen normalen Poststempel der Reichspost trägt umd nach dem 31.1.1919 datiert?, wäre eine Unterbringung in einer Feldpostsammlung falsch, eine Unterbringung in einer Sammlung Portofreiheiten oder Gebührenablösung bei der Dienstpost richtig. Und solche Belege in einer Heimatsammlung passen wunderbar.

    Mit besten Grüßen BaD

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