Hallo,
vermutlich ist vielen schon aufgefallen, dass der Anteil von 1 Kr-Marken (also MiNr 3, 8 und 14) mit Ortsstempel statt dem eigentlich bis zum 9.3.1869 zur Markenentwertung zu verwendenden Mühlradstempel im Vergleich zu den anderen Werten relativ hoch ist.
Gibt es eine Postverordnung, die diese Form der Entwertung gestattet hat? Welche Gründe könnte es für eine solche Zulässigkeit, bzw. für diese häufige Entwertung geben?
Falls das Thema schon mal in einem anderen thread behandelt worden sein sollte, möge man mir dies hier verzeihen...