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AD - Thurn und Taxis

  • Magdeburger
  • 11. August 2009 um 21:27
  • Michael D
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    5. August
    • 7. April 2010 um 09:47
    • #21

    Hallo VorphilaBayern,

    gehört dieser Brief denn zur Fahrpost ?
    Oben auf dem Brief ist notiert Anhängend 1 Paq. ...

    In Preußen konnten so leichte, anhängende Päckchen mit der Briefpost befördert werden, wenn sie keine Wertdeklaration hatten.
    Wenn dies bei T&T auch möglich war, wäre dies eine Erklärung für die Frankatur.

    Viele Grüße
    Michael

    Preußen und Transite

  • VorphilaBayern
    Stamm Mitglied
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    7. August 1955 (70)
    • 7. April 2010 um 10:02
    • #22

    Hallo Michael D,

    vielen Dank für Ihre Anmerkung.
    Laut Sem Spezialkatalog Thurn und Taxis
    steht hier folgendes:
    "..übernahm die Fahrpost die Beförderung
    von Paketen. Sie mußten, ebenso wie
    Briefe, am Schalter aufgegeben werden.
    Ein sogenannter "Paketbegleitbrief"
    konnte der Sendung beigegeben werden.
    Seine Beförderung war kostenfrei, sofern
    er weniger als ein Loth Gewicht hatte.
    Schwerere Begleitbriefe unterlagen den
    Brief- bzw. Fahrposttarifen. Eine Frankierung
    der Begleitbriefe war bis 31.10.1866 verboten
    (ab 1.11.1866 gestattet)."
    Dieser Paketbegleitbrief hatte knapp 2 Loth
    ( Ein 9/10 Loth) Gewicht und mußte daher
    bar frankiert werden. Eine Frankierung mit
    Freimarken war erst ab 1.11.1866 gestattet.

    Beste Grüße,
    VorphilaBayern

    Einmal editiert, zuletzt von VorphilaBayern (7. April 2010 um 10:03)

  • Magdeburger
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    5. Februar 1961 (64)
    • 7. April 2010 um 11:23
    • #23

    Hallo Vorphilabayern

    dieser Brief unterliegt den Bestimmungen des DÖPV. Zum Zeitpunkt der Versendung wäre es der 2. Postvertrag gültig ab 01.01.1861.

    Wie Michael D schon schrieb steht auf Ihren Brief "Anhängend 1 Paquet H.S. 1". Ich würde das Gesamtgewicht von 1 9/10 Loth sowohl des Briefes und anhängenden Paket sehen.

    Im Artikel 19 des PV steht:
    "Portopflichtige Briefschaften ohne Wertangabe unterliegen bis zum Gewichte von 4 Loth ausschliesslich und ohne Unterschied des Formates durchweg der Behandlung als Briefsendung; schwere aber bis zum Gewicht von 1/2 Pfund ausschliesslich nur dann, wenn es von dem Aufgeber durch einen Beisatz auf der Adresse oder durch Frankierung mittels Marken verlangt wird. ....."

    Damit würde ich Ihr Stück zur Briefpost gehörend ansehen.

    Mit freundlichen Sammlergruss

    Ulf

    Suche Belege von Magdeburg bis 31.12.1867 sowie Belege mit Packkammerstempel

    Einmal editiert, zuletzt von Magdeburger (7. April 2010 um 11:24)

  • Magdeburger
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    5. Februar 1961 (64)
    • 2. Mai 2010 um 17:31
    • #24

    Hallo mtcyrus

    ich war mal so frei und habe den Brief Münster - Camburg nochmals hier eingestellt, da alle Deine Fragen, auch per PN, nicht beantwortet waren.
    Links oben stehen die beiden Gewichtsangaben einmal 1 3/4, darunter 1 11/20 Loth, letzte sieht (typisch) preussisch aus. Nur warum 2 Angaben, stellt sich hier die Frage.

    Der Brief lief von Münster nach Camburg. Die Entfernung dürfte 42 Meilen sein. Die Rahmenstempel dürften etwa ab 1850 vorkommen.

    Unten links ist die Wertangabe: "Hierin 634 Thaler Sechshundert Vier und Dreißig Thaler in Kassen-Anweisungen"

    Prinzipell gäbe es die Möglichkeit, dass der Brief aus der Zeit vor dem Beitritt TuT zum DÖPV ist, jedoch auch nach dem Beitritt (01.05.1851) bis 31.12.1857.

    Wäre er vor dem DÖPV hilft nur ein PV Preussen - TuT.

    Da die Wertangabe in Worten erfolgte, denke ich das der Brief zeitlich dem DÖPV zuzuordnen ist.
    Laut DÖPV konnten bei "länderüberschreitender" Fahrpost, dazu zählt dieser Beleg, Gränzpunkte vereinbart werden. Die Taxierung ist dann immer Ausgangspunkt - Gränzpunkt - Zielort.
    Bei der Strecke ist es relativ leicht zu sagen, dass dies hier möglich wäre, da sich zwei Teilstrecken beschreiben lassen.

    Die erste Teilstrecken wäre über 10 Meilen bis 20 Meilen und die zweite über 20 Meilen.
    Der Mindestfahrtposttarif für den ersten Teil beträgt 2 Sgr für den zweiten Teil 3 Sgr. Jeweils wäre die Werttaxe von 7 Sgr (je 1 Sgr für 100 Thaler oder Teilen von 100 Thaler) hinzuzurechnen.
    Damit läßt sich auch der Gebührenbaum 9 Sgr / 10 Sgr erklären. Beide Werte wurden gestrichen und zu 19 Sgr zusammengefaßt und unter dem Bruchstrich das Bestellgeld von 1/2 Sgr noch notiert.

    Gegen diese Erklärung würde jedoch die "rote" Taxierung sprechen. Da ein "Franko-Vermerk" fehlt ist es (für mich) ein Portobrief, d.h. vom Empfänger zu zahlen. Vielleicht hat der Beamte einfach die Farbe verwechselt?

    Könntest Du auch die Rückseite einstellen, wenn vorhanden.

    Vielleicht jemand noch eine Idee?

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Suche Belege von Magdeburg bis 31.12.1867 sowie Belege mit Packkammerstempel

    Einmal editiert, zuletzt von Magdeburger (2. Mai 2010 um 17:32)

  • mtcyrus
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    Geburtstag
    29. Juli 1980 (45)
    • 2. Mai 2010 um 20:45
    • #25

    danke schon malfür deine Ansätze und evtl. hat noch jemand Ideen

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  • Magdeburger
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    5. Februar 1961 (64)
    • 2. Mai 2010 um 21:33
    • #26

    Hallo mtcyrus

    um Deine Frage auch per PN zu beantworten.
    Mir persönlich gefällt dieser Lösungsansatz besser. Der Gewichtsunterschied könnte alleine schon damit begründet werden, dass die Versiegelung der Briefes nicht ausreichend war.
    Innerhalb der DÖPV war ein Wertbrief mit 5 Siegeln zu versehen. Der Beamte könnte es beanstandet haben und die Versiegelung musste entsprechend korrigiert werden.

    Fahrpost ist für mich ein "Buch mit sieben Siegeln". Ich versuche hinter die Geheimnisse zu kommen . Mal klappte es schon ganz gut, mal weniger, oder ich liege komplett daneben. Nur bin ich hier um zu lernen.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

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