Hallo mikrokern und Luitpold,
wie ich bereits schrieb war zu unterscheiden, ob es sich um einen Dienstbrief oder einen Privatbrief handelte.
1862 hätte ein privater Expreßbrief tatsächlich den Vermerk "per Expreß" tragen müssen.
Bei Dienstbriefen blieb es bei dem Reglement von 1847 - "dringend", "cito" oder "Citissime".
Der Postvertrag von 1868, den Luitpold genannt hat, betraf nicht die innerbayerischen Regelungen, das muss hier klar unterschieden werden.
Die frühen Expreßbriefe trugen i. d. R. keine Gebührenvermerke, weder vorne noch hinten. Sie mussten auch nicht eingeschrieben werden, wie es erst später Vorschrift wurde.
Daher ist die Beurteilung, ob ein Brief tatsächlich mit einem besonderen Boten befördert wurde, eher erfahrenen Postgeschichtlern vorbehalten, weil es echt aussehende Falsche gibt, harmlos aussehende Echte, voll frankierte Echte, unfrankierte, teilfrankierte mit barem Weiterfranko und und und ...
Liebe Grüsse von bayern klassisch, der vor langer Zeit mal hier im Forum etwas über diesen interessanten Postdienst geschrieben hat ...