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Bayern - Besonderheit auf Brief

  • bayern klassisch
  • 1. Juni 2009 um 20:07
  • bayern klassisch
    Gast
    • 4. Juni 2009 um 13:39
    • #21

    Hallo mikrokern und Luitpold,

    wie ich bereits schrieb war zu unterscheiden, ob es sich um einen Dienstbrief oder einen Privatbrief handelte.

    1862 hätte ein privater Expreßbrief tatsächlich den Vermerk "per Expreß" tragen müssen.

    Bei Dienstbriefen blieb es bei dem Reglement von 1847 - "dringend", "cito" oder "Citissime".

    Der Postvertrag von 1868, den Luitpold genannt hat, betraf nicht die innerbayerischen Regelungen, das muss hier klar unterschieden werden.

    Die frühen Expreßbriefe trugen i. d. R. keine Gebührenvermerke, weder vorne noch hinten. Sie mussten auch nicht eingeschrieben werden, wie es erst später Vorschrift wurde.

    Daher ist die Beurteilung, ob ein Brief tatsächlich mit einem besonderen Boten befördert wurde, eher erfahrenen Postgeschichtlern vorbehalten, weil es echt aussehende Falsche gibt, harmlos aussehende Echte, voll frankierte Echte, unfrankierte, teilfrankierte mit barem Weiterfranko und und und ...

    Liebe Grüsse von bayern klassisch, der vor langer Zeit mal hier im Forum etwas über diesen interessanten Postdienst geschrieben hat ...

  • Luitpold
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    879
    • 4. Juni 2009 um 13:47
    • #22
    Zitat

    Original von bayern klassisch

    Der Postvertrag von 1868, den Luitpold genannt hat, betraf nicht die innerbayerischen Regelungen, das muss hier klar unterschieden werden.
    Liebe Grüsse von bayern klassisch, der vor langer Zeit mal hier im Forum etwas über diesen interessanten Postdienst geschrieben hat ...

    Ja, stimmt schon lieber bayern klassisch. Es steht aber dort auch u.a. Anmerkung § 20 - "Dasselbe gilt für den innern Verkehr von Bayern".

    Grüße von
    Luitpold


    PS

    Weil wir am Sonntag Europa-Wahl haben ( :D).
    Die europäische Gesetzgebung beeinflusst und bestimmt doch die deutsche Gesetzgebung. Das war doch sicherlich auch bei den Postverträgen von 1867 so ähnlich, wo sich Bayern an den Norddeutschen Bund usw. anpassen musste.

    2 Mal editiert, zuletzt von Luitpold (4. Juni 2009 um 13:51)

  • bayern klassisch
    Gast
    • 4. Juni 2009 um 13:50
    • #23

    Lieber Luitpold,

    ja sicher, das betraf aber die Expressbriefe der Privaten.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • bayern klassisch
    Gast
    • 4. Juni 2009 um 14:04
    • #24

    Hallo Luitpold,

    weil ich es eben erst sehe (wegen der Seitenumschaltung): Du hast einen Dienst - Expreßbrief aus Würzburg vom 9.8.1853, weil er alle Anforderungen an Dienst - Expreßbriefe erfüllt.

    Weil mikrokern es zuvor angeschnitten hatte: der "schnöde" Vermerk "dringend" oder "cito" war nicht ganz sooo schönde; zuvor war vom jeweiligen Beamten der Inhalt des Briefes als sehr wichtig und eilig angesehen worden sein.

    Die expresse Versendung musste vom Dienststellenleiter der Behörde genehmigt werden. Im Postauflieferungsbuch war er ebenfalls mit dem Vermerk "dringend" farblich unterschiedlich zu bezeichnen.

    Daher empfehle ich immer bei einem Brief mit dienstlichem dringend - Vermerk den Inhalt zu lesen, wenn dieser noch vorhanden ist.

    Ihr werdet in 100 von 100 Fällen sehen, dass es sehr wohl gute Gründe gab, gerade diesen Brief sofort seinem Empfänger zuzustellen. Eine Ausnahme von dieser Regel habe ich jedenfalls bisher noch nicht entdecken können, und ich habe schon mehr gesehen als nur 100 ...

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • mikrokern
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    887
    Geschlecht
    Männlich
    Geburtstag
    13. Juli 1962 (63)
    • 4. Juni 2009 um 14:36
    • #25

    Hallo Luitpold und bayern klassisch,

    also nochmals meine Sicht der Dinge, und zu meinem Verständnis:
    - es gab frankierte oder unfrankierte Privatbriefe, die den Vermerk "per Expressen zu bestellen" o.ä. aufzuweisen hatten
    - es gab portopflichtige oder portofreie Dienstbriefe, für die der einfache Vermerk "cito", "eiligst" o.ä. genügte, um per Express befördert zu werden
    - auf per Express versandten Privat- wie auch Dienstbriefen muss nicht notwendigerweise von darauf angebrachten Gebührenvermerken (Expressgebühr, Botenlohn) ausgegangen werden, d.h. derartige können vollständig fehlen
    - geht man in unserem Fall von einem wirklich per Express versandten Brief aus, so würde es sich zwangsläufig um einen portopflichtigen, mit 6 Kr frankierten Dienstbrief handeln, der aber keinen derartigen Vermerk (wie z.B. "K.S." oder "R.S") trägt??

    Gruss

    µkern

  • bayern klassisch
    Gast
    • 4. Juni 2009 um 15:01
    • #26

    Hallo mikrokern,

    du hast es vollumfänglich erfaßt! :) :) :)

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • soaha
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    909
    Geschlecht
    Männlich
    • 4. Juni 2009 um 20:00
    • #27

    Hallo,

    hatte das "Geschriebene" vom "Meister" gelesen über die Express Sendungen, so wie ich auch fast alle Berichte hier im Forum lese. ;)

    Luitpold ich meine es war sicherlich nicht rentabel für den Versender wenn die Express gebhr für die Katz war so wie in Deinem bsp. einfach schön wenn man das als info hat und kennt. :)

    Schaue mir gerade die Express RS. an, Gratuliere, und danke für das zeigen diesem Schmankerls.

    MfG
    soaha

    Verstehen heißt verstehen wollen.

  • Wolffi 13. September 2021 um 11:56

    Hat den Titel des Themas von „Besonderheit auf Brief“ zu „Bayern - Besonderheit auf Brief“ geändert.

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