Hi,
ich habe mal eine Frage zu Ebay Recht.
Wenn jemand eine Briefmarke anbietet und bei Erhaltung "Echt" reinschreibt jedoch bei Echtheitsgarantie "Nicht bestimmt", ist er dann dazu verpflichtet die Marke bei Herausstellung, dass sie falsch ist, zurückzunehmen gegen den Kaufpreis oder ist er das nur, wenn er Echtheitsgarantie dazu noch gibt?
Weil es gibt ja viele Auktionen, bei denen der Anbieter schreibt Erhaltung "Echt" , keine Echtheitsgarantie und im Text unten meint er noch, er denkt dass die Marke echt ist, da sie aus einer alten vererbten Sammlung stammt etc.
Gruß
Tawwa