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Erhaltung: Echt

  • Tawwa
  • 1. Februar 2009 um 16:14
  • Tawwa
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    948
    Geschlecht
    Männlich
    Geburtstag
    13. Oktober 1985 (40)
    • 1. Februar 2009 um 16:14
    • #1

    Hi,

    ich habe mal eine Frage zu Ebay Recht.
    Wenn jemand eine Briefmarke anbietet und bei Erhaltung "Echt" reinschreibt jedoch bei Echtheitsgarantie "Nicht bestimmt", ist er dann dazu verpflichtet die Marke bei Herausstellung, dass sie falsch ist, zurückzunehmen gegen den Kaufpreis oder ist er das nur, wenn er Echtheitsgarantie dazu noch gibt?

    Weil es gibt ja viele Auktionen, bei denen der Anbieter schreibt Erhaltung "Echt" , keine Echtheitsgarantie und im Text unten meint er noch, er denkt dass die Marke echt ist, da sie aus einer alten vererbten Sammlung stammt etc.

    Gruß
    Tawwa

  • doktorstamp
    Stamm Mitglied
    Beiträge
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    Männlich
    Geburtstag
    30. September 1955 (70)
    • 2. Februar 2009 um 03:32
    • #2

    In diesem Sinne ist "nicht bestimmt" so wie "die Marke ist keinem Prüfer vorgelegt worden, der Verkäufer dagegen hat sie also für "Echt" erklärt, was für ihn teuer Zustande werden kann, sollte der Käufer auf rechtliche Erfüllung bestehen, denn er hat eine echte Marke zu liefern.

    Sollte noch in der Beschreibung auf die Echtheit verwiesen, egal wie lapidär oder flüchtig geschrieben besteht der Verdacht um eventuellen Betrug.

    Entweder vor der Gebotsabgabe mit dem Verkäufer etwas vereinbaren, oder um Unannehmlichkeiten sich zu ersparen, laß die Finger davon.

    Wer auch eine Rechtschutzversicherung hat, möge doch zur Kenntnis nehmen, daß es nicht immer so glimpflich abläuft wie geplant.

    Da in Deutschland das Fallrecht herrscht, und nicht wie in England, Wales, Nord Irland (In Schottland läuft das Gesetz anders) und in weiten Teilen des Commonwealths weil hier herrscht der Präzedenzfall. Da ist man dann einigermassen vorgesichert. Bei uns auf höherer Instanz dann wieder auch nicht, da hier das Gesetz nicht mehr wortwörtlich angewandt wird, es darf auch interpretiert werden, so kommen die neuen Präzedenzen Zustande. Durch Berufung können diese dann rückgängig gemacht werden oder doch für rechtskräftig erkärt werden.

    Die eigentlichen Gewinner dabei sind immer die Anwälte.

    Wie gesagt, wenns sein muß, eine Vereinbarung treffen, oder noch besser die Finger davon lassen.

    mfG

    Nigel

    Sammeln wie es einem Spaß macht

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