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Ebay-Recht

  • Manowar
  • 26. Dezember 2008 um 20:23
  • Manowar
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    886
    Geschlecht
    Männlich
    Geburtstag
    7. Juli 1983 (42)
    • 26. Dezember 2008 um 20:23
    • #1

    Gerade habe ich folgenden Artikel gefunden

    http://www.focus.de/digital/intern…aid_318640.html

    Wir haben hier ja schon öfters über das Thema diskutiert. Wenn ich das richtig verstehe, ist das der Anfang einer Serie, denke, dass ist für viele, nicht nur beim Briefmarkenverkauf, interessant.

    Ich bin immer auf der Suche nach Tauschpartnern. Schaut euch doch mal meine Fehl- und Dublettenlisten an, vielleicht ist ja was dabei!

    Bei BRD: 90% von dem, was nicht in der Fehlliste auftaucht, habe ich mehrfach. Falls Interesse, einfach melden!

  • stampsx
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    507
    • 26. Dezember 2008 um 21:14
    • #2

    Erstens gibt es kein "Ebay-Recht", auch wenn Ebay das sicher ganz Recht wäre, zweitens sind Briefmarken von dem Geschwafel nicht betroffen. Briefmarken funktionieren nicht, sie existieren.

    Das Geseiere vom EU-Recht und von Ausschlüssen von Garantie und Gewährleistung wird von Amateurbetrügern im Bezug auf Briefmarken gerne verwendet, die glauben, ihre depperten Fälschungen so für immer los werden zu können.

    Wer etwas anderes als Briefmarken privat verkaufen möchte, egal wo, ist mit dem verlinkten Artikel gut beraten.

    Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Spanien - Mitglied BDPH,
    AIJP (Association Internationale des Journalistes Philatéliques)
    kontakt@stampsx.com - Stempeldatenbank

  • DrMoeller_Neuss
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    808
    • 27. Dezember 2008 um 00:02
    • #3

    Diese Textstelle greift im philatelistischen Bereich nur für Zubehör. Wenn der Verkäufer die Gewährleistung nicht ausschliesst, muss er zwei Jahre dafür gerade stehen, dass z.B. die Ringmechanik des Binders einwandfrei funktioniert, oder die Albenblätter keine Stoffe ausdünsten, die die darin enthaltenen Briefmarken schädigen können.

    Kurz: Bei Briefmarken greift § 434 BGB, wenn die gelieferten Briefmarken nicht die zugesicherten Eigenschaften aufweisen. Dem Käufer stehen die Mängelgewährleistungsrechte des § 437 BGB (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz) zu. Wichtig ist es, zunächst den Verkäufer unter Fristsetzung zur Nacherfüllung aufzufordern, d.h. zur Lieferung von Ware gemäß der Angebotsbeschreibung.
    Lehnt der Verkäufer die Nacherfüllung ab oder ist dies nicht möglich (z.B. bei Unikaten oder seltenen Belegen) kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten (§ 440 BGB).

    Vorsicht bei den "zugesicherten Eigenschaften": "Ich kann keinen Falz erkennen" oder "schöner Gummi" heisst eben nicht postfrisch, da auch Nachgummi diese Eigenschaften erfüllt. Ein Rundstempel ist eben kein Vollstempel, da auch ein Stempelfragment diese Eigenschaften erfüllt.
    Hier kann man versuchen den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) anfechten. Die erfolgreiche Anfechtung führt zur Unwirksamkeit des Vertrages (§§ 142ff. BGB).

    Hier ist aber ein erhebliches Risiko für den Käufer, dass er damit nicht durch kommt. Bei gewerblichen Ebay-Anbietern ist die einfachste Lösung für den Käufer, die Ware innerhalb eines Monates wieder an den Verkäufer zurückzuschicken, der in Folge den Kaufpreis zurückerstatten muss (ab 40 EUR Warenwert auch das Porto für die Rücksendung; siehe Fernabsatzgesetz). Der Käufer muss keine Gründe für die Rücksendung angeben, muss aber alles unterlassen, was zu einer Verschlechterung der Ware (z.B. unzureichende Verpackung) führt.

  • Manowar
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    886
    Geschlecht
    Männlich
    Geburtstag
    7. Juli 1983 (42)
    • 3. Januar 2009 um 09:06
    • #4

    Auch wenn die Reaktionen recht kritisch waren, hier ein Link auf weitere Themen die behandelt werden.

    Diesmal sind auch welche für Briefmarkenverkäufer interessant!

    http://www.focus.de/digital/internet/ebay/recht

    Ich bin immer auf der Suche nach Tauschpartnern. Schaut euch doch mal meine Fehl- und Dublettenlisten an, vielleicht ist ja was dabei!

    Bei BRD: 90% von dem, was nicht in der Fehlliste auftaucht, habe ich mehrfach. Falls Interesse, einfach melden!

  • forensucht
    aktives Mitglied
    Beiträge
    330
    Geschlecht
    Männlich
    • 3. Januar 2009 um 09:39
    • #5

    ich sag mal nix ;- ))

    Wenn man einem Menschen trauen kann, erübrigt sich ein Vertrag.
    Wenn man ihm nicht trauen kann, ist ein Vertrag nutzlos.
    Jean Paul Getty, 15.12.1892 - 05.06.1976

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