Es gibt Probleme im Alltag, da weiß man nur ungefähr, wie man sich richtig verhalten soll. Was macht man beispielsweise als Verbraucher, wenn auf einem Rücksendeumschlag an ein Unternehmen oder eine Behörde im Briefmarkenfeld steht: "Bitte freimachen, falls Marke zur Hand?" Bleibt es in diesem Fall die freie Entscheidung des Kunden, nur dann eine Briefmarke draufzukleben, wenn man tatsächlich eine zu Hause hat? Handelt es sich eher um eine Bitte oder um eine Voraussetzung für die Beförderung des Briefes? Wer übernimmt das Porto, wenn man den Brief ohne Briefmarke losschickt?
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Prinzipiell erreichen Verbraucher solche Briefe mit einer Rücksendeantwort, wenn es sich um Werbebriefe oder Schreiben von Behörden handelt. Beiden Stellen ist es wichtig, dass der angeschriebene Empfänger auch antwortet. Dafür bietet die Deutsche Post einen Service, der es dem Unternehmen/der Behörde erlaubt, die Portokosten selbst zu steuern. Gültig ist das Angebot für Postkarten, Standard-, Kompakt-, Groß– und Maxibriefe.