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Post und Zoll in der Schweiz

  • BaD
  • 25. September 2008 um 18:36
  • BaD
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
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    Männlich
    • 25. September 2008 um 18:36
    • #1

    @ Alle

    Kann mir jemand sagen, was der Stempel mit dem großen R auf dem Coupon vorderseitig b.z.w. der rückseitige grüne Stempel " REVISE " bedeutet.

    Mit besten Grüßen BaD

    Bilder

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  • bayern klassisch
    Gast
    • 25. September 2008 um 20:27
    • #2

    Hallo Bernd,

    hierunter versteht man revidiert, also beschaut.

    Die Beschau ist heute noch bei der Einfuhr von gewissen Waren üblich, weil man nicht umhin kann, die Zollanmeldungsdaten durch Inaugenscheinnahme zu überprüfen.

    Ob es in der CH kostenpflichtig war, kann ich nicht sicher sagen - heute kommt es mal so, mal so vor.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Thaynger
    Gast
    • 25. September 2008 um 21:10
    • #3

    das Paket hat n klein wenig was gekostet: siehe die rote Schrift im hellgrünen Gummistempel (Geneve-Poste). Zoll 2.50 Fr. und Zollbehandlung -.10 oder -.20 Fr.

    ich habe auch ein paar Zoll-Schweiz-Sachen beim folgenden Link gepostet:


    @bayern klassisch: eine Beschau kann auch beim Export oder Transit durch den Zoll angeordnet werden nicht nur beim Import

    die aktuellen Bestimmungen zu den Zollbehandlungen im Schweizer Postverkehr findet ihr hier:


    Liebe Grüsse

    Thaynger/Zöllner :jaok:

    Einmal editiert, zuletzt von Thaynger (25. September 2008 um 21:14)

  • bayern klassisch
    Gast
    • 25. September 2008 um 21:19
    • #4

    Hallo Thaynger,

    "@bayern klassisch: eine Beschau kann auch beim Export oder Transit durch den Zoll angeordnet werden nicht nur beim Import"

    Das ist völlig richtig, kommt aber heute nur in wenigen Ausnahmefällen vor. Damals dürfte es Waren betroffen haben, deren Export nicht gewünscht war, weil sie im eigenen Lande gut gebraucht werden konnten (Exportzollpflichtig) oder, wie bei Verbrauchssteuern, zu prüfen war, in welchem Maße die Ausfuhr zu Steuererstattungen führen würde.

    Beste Grüsse von bayern klassisch

  • northstar
    erfahrenes Mitglied
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    • 26. September 2008 um 21:26
    • #5

    Hallo bayern klassisch,

    bei Export-Postpaketen mag es heutzutage vielleicht selten eine Beschau geben. Bei größeren Sendungen (Pal., Cont.) habe ich eine zumindest stichprobenartige Beschau durch den deutschen Zoll mehrmals erlebt. Und der russische Zoll führt generell gerne eine Beschau durch.

    Libertatem quam peperere maiores digne studeat servare posteritas.

  • bayern klassisch
    Gast
    • 26. September 2008 um 21:36
    • #6

    Hallo northstar,

    danke für die Infos.

    Kann man denn, zumindest in der klassischen oder semiklassischen Periode, anhand der Paketkarten immer erkennen, ob die Sendungen beschaut wurden? Ich wage hier als Kreuzerzeitsammler keine Aussage zu machen.

    Ich kenne diesen modus operandi auch nur von den vielen Paketkarten Bayerns in die Schweiz - ansonsten aber nichts dergleichen. Liegt das an meiner verzerrten, bayernlastigen Wahrnehmung, oder hatten die deutschen Länder eine besondere Beziehung zu der Schweiz?

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • northstar
    erfahrenes Mitglied
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    • 6. Oktober 2008 um 15:13
    • #7

    Hallo bayern klassisch,

    ich denke, um eine prinzipielle Aussage zu treffen, müsste man entsprechendes Quellenstudium betreiben, denn ich gehe von der Annahme aus, daß das Anbringen von Vermerken bzgl. der Zollbehandlung bei den Zoillbehörden sowie zwischen Zoll und Post auch seinerzeit schon irgenwie geregelt war. Wenn nicht, wäre alternativ die Untersuchung eines ausreichendes Korpus sinnvoll (evtl. auch virtuell im Rahmen eines Threads).

    Neben der Paketkarte wurden/werden die Sendungen noch von Zollinhaltserklärungen begleitet, die für die jeweilig Zollstelle von primärer Bedeutung ist, und auf der die Zollbehandlung dokumentiert wird.

    Nicht vernachlässigen dürfen wir die Sendung selbst, die ebenfalls mit Vermerken versehen wurde/wird.

    Bedauerlicherweise hat letzte Woche die Zeit nicht gereicht, das wiedereröffnete Zollmuseum in Hamburg zu besuchen. Evtl. hätte man da Hinweise bekommen können. Vielleicht jkappt es bein nächsten mal. Die Frage bleibt interessant.

    Beste Grüße

    Libertatem quam peperere maiores digne studeat servare posteritas.

  • bayern klassisch
    Gast
    • 6. Oktober 2008 um 15:32
    • #8

    Hallo northstar,

    da du ja an der Quelle wohnst, wäre es sicher sinnvoll und möglich, dort nähere Informationen zu bekommen, die auch für andere Sammler von Interesse sein können, spielt und spielte doch das eine in das andere.

    Gerne warte ich auf diese und bedanke mich schonmal für deine zukünftige Mühewaltung.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • northstar
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    • 6. Oktober 2008 um 15:46
    • #9

    Hallo bayern klassisch,

    leider wohne ich nun nicht mehr an der Quelle, sondern ca. 1600 km Luftlinie entfernt. Aber beim nächsten Aufenthalt werde ich einen Besuch einplanen.

    Bis dahin

    Libertatem quam peperere maiores digne studeat servare posteritas.

  • northstar
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    • 6. Oktober 2008 um 15:49
    • #10

    Wollte sagen: Bis dahin wird es aber noch etwas dauernd. Insofern bitte ich um etwas Geduld.

    Beste Grüße

    Libertatem quam peperere maiores digne studeat servare posteritas.

  • bayern klassisch
    Gast
    • 6. Oktober 2008 um 15:51
    • #11

    Hallo northstar,

    dann wohnst du ja weiter vom schönen Hamburg entfernt als ich!

    Trotzdem: gut Ding will Weile haben.

    Bis dann und liebe Grüsse von bayern klassisch

  • BaD
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    • 6. Oktober 2008 um 15:58
    • #12

    Einige Firmen hatten anscheinend mit dem Zoll vereinbart, das deren Pakete beschaufrei bleiben. Mir liegen insgesamt 4 Paketkarten der Metallknopffabrik Josef Püschner aus Stolpen vor, alle an Gestle u. Co in Zürich mit verschiedenen Daten, wo immer ein kleiner Zettel aufgeklebt ist.

    Mit besten Grüßen BaD

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  • northstar
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    • 6. Oktober 2008 um 16:08
    • #13

    Hallo BaD,

    wahrscheinlich gab es auch im Paketversand die Möglichkeit, die Ausfuhr-Zollstelle mittels Voranmeldung vom Verpackungstermin, der einige Tage vor dem Versandtermin liegen musste, zu informieren. Der Zoll hat dann die Sendung bereits im Lager beschaut (oder eben auch nicht). Dann erübrigte sich eine Beschau beim Versand.

    Beste Grüße

    Libertatem quam peperere maiores digne studeat servare posteritas.

  • BaD
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    • 6. Oktober 2008 um 18:28
    • #14

    Hallo northstar,
    dies war auch eine Vermutung von mir, aber der Zettel mit Beschaufrei auf der Paketkarte vom 16.7.20 klebt über dem Leitzettel nach Lindau, also ist er erst auf dem Postamt in Stolpen verklebt worden.
    Der Stempel Plauen über der roten Schrift " zollamtlich geprüft " bestätigt das. Nur wofür der Zettel? Eine Erklärung wäre, es gab keinen Zollamtlich geprüft-Stempel in Stolpen, der sonst immer bei Paketkarten in die Schweiz vorhanden war. Sehr gewagte Vermutung meinerseits.
    Denn die Paketkarte aus Berlin 38 ist noch verwirrender.
    Diese Selbstbucher-Paketkarte trug einen bescheidenen Beschaufrei-Stempel, den ein deutscher Zollbeamter mit voller Stärke mit Zollamtlich geprüft überstempelte. Was sollte also das Beschaufrei?

    Mit besten Grüßen BaD

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  • BaD
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    • 6. Oktober 2008 um 18:54
    • #15

    edit

    Einmal editiert, zuletzt von BaD (30. August 2009 um 20:25)

  • northstar
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    • 6. Oktober 2008 um 19:55
    • #16

    Hallo BaD,

    wie Thaynger - er möge mich bei Bedarf ergänzen oder korrigieren - weiter oben bemerkte, kann eine Beschau sowohl beim Export, beim Transit als auch beim Import erfolgen; theoretisch kann also ein Paket dreimal - bei mehreren Transitländern ggf. noch öfter - geprüft und evtl. beschaut werden. U.U. durchläuft ein Paket bei direktem Versand und Aufgabe im Binnenland sowie Empfänger im Binnenland vier Zollstellen (das jeweils zuständige Zollamt am Sitz des Versenders bzw. des Empfängers sowie die Grenzzollstellen der beteligten Länder).

    Die Beschau ist nur ein Teil der Zollbehandlung.
    Eine Prüfung/Zollabfertigung (vulgo: Verzollung) kann auch nach Dokumentenlage und äußerem Erscheinungsbild der Sendung ohne Beschau des Inhalts erfolgen. D.h. schlüssige Dokumente, seriöse Absender/Empfänger, unversehrte Verpackung/unversehrter Packmittelverschluß (z.B. amtliche Plombe).
    Die Prüfung/Abfertigung wird durch einen Stempel oder Vermerk bestätigt.

    Insofern kann m.E. ein "geprüft"-Vermerk über einem "beschauffrei"-Stempel stehen. Und ein "beschauffrei"-Zettel über einem "geprüft"-Vermerk.

    Soweit meine Vermutungen, leider ohne konkrete Literatur oder zollhistorische Informationen für die jeweiligen Relationen.
    Zu klären wäre wohl generell, ob der "beschaufrei"-Vermerk sowohl mit antizipatorischer Wirkung (= braucht zur späteren Zollabfertigung nicht beschaut zu werden), als auch mit bestätigender Wirkung (= Abfertigung erfolgte ohne Beschau) aufgebracht wurde.

    Beste Grüße

    Libertatem quam peperere maiores digne studeat servare posteritas.

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