Moin, moin,
ich bin der Meinung, dass dieser Vorfall gerichtlich "gewürdigt" werden soll.
Das Gericht kann immer noch "mildernde Umstände" bei Ersttätern oder Jugendlichen gelten lassen.
Letzlich dient eine gerichtliche Ahndung auch der Abschreckung der Nachahmer.
Gruß
KEN