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Auslagen und Postvorschuss

  • mx5schmidt
  • 22. Mai 2008 um 17:10
  • Magdeburger
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    • 11. September 2010 um 20:30
    • #641

    Hallo mx5schmidt

    zu dem Brief

    hätte ich folgende Korrektur:

    Der Postvorschuß betrug 15 Sgr
    Die Procuragebühr war 1 Sgr, wobei der aufgebende Post 75 Prozent zustanden. Somit erhält man die Summe von 15 3/4 Sgr. (Dies stand der aufgebenden Post insgesamt zu.)
    Der restliche Wert von 25 Prozent, hier 1/4 Sgr, stand der ausgebenden Post zu. Für den Brief von 1 Loth war hier die 1 1/2 fach Brieftaxe zu zahlen.

    Die Taxausstellung:
    15 Sgr Postvorschuß
    1 Sgr Procura
    2 1/2 Sgr Postvorschußgebühr (hier die einfache Brieftaxe)
    3 3/4 Sgr Beförderungsgebühr für den Brief

    Summe somit 22 1/4 Sgr wie taxiert

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Suche Belege von Magdeburg bis 31.12.1867 sowie Belege mit Packkammerstempel

  • Magdeburger
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    • 11. September 2010 um 21:25
    • #642

    Hallo Zusammen

    diesen Brief würde ich doch gern nochmal zur Diskussion stellen:

    http://www.philaforum.com/forum/thread.p…8962#post108962

    Beschreiben läßt er sich mit den Verordnungen des Circulars 209 vom 27.03.1851 von Hannover.
    Danach müßte der Brief über Münden - Cassel, weiter Richtung Aschaffenburg nach Würzburg befördert sein.
    Das Paket wog 6 Pfund und der Adressbrief 1 1/4 Loth. Danach war für das Paket laut DÖPV genau 1 Sgr je Entfernungsstufe (5 Meilen) zu zahlen.
    Desweiteren kam jeweils der Mindestfahrposttarif für den Begleitbrief zur Anwendung.

    Allerdings war die Situation so, dass nicht über Cassel befördert worden sein kann, da Kurhessen noch nicht dem DÖPV beigetreten ist. Somit kommt Preussen ins Spiel.

    Damit würde sich folgender Weg ergeben:
    Marburg - Wunstorf (1) / Minden + 5 Meilen für Braunschweig (2) - Herford/Salzuffeln (3) - durch TuT (4) - Bayern (5)

    Damit würden sich 5 Teilstrecken ergeben,, welche ich in Klammern angegeben habe.

    (1) sind 15 Meilen = 3 . Entfernungsstufe und somit für das Paket 3 Sgr + 2 Sgr für den Brief - Summe 5 Sgr

    (2) laut Vertrag waren 5 Meilen noch zusätzlich für Braunschweig!!! auf den Transit durch Preussen anzurechnen.
    Paket 1 Sgr + 1 Sgr für den Brief - Summe 2 Sgr

    (3) 5 Meilen sind laut Vertrag Hannover - Preussen
    Paket 1 Sgr + Brief jedoch doppelte Brieftaxe von 2 Sgr - Summe 3 Sgr

    (4) Transit TuT (19 Meilen = 4. Entfernungsstufe)
    Paket 4 Sgr + 2 Sgr für den Brief - Summe 6 Sgr

    (5) Bayern
    Paket 1 Sgr + 1 Sgr für den Brief - Summe 2 Sgr

    Preussen verlangte von Hannover 13 Sgr, welche in der Auslage vermerkt wurden, wovon nur die Positionen (2) für Braunschweig, (4) für TuT und (5) Bayern bezahlt werden mussten.

    Zwar bin damit noch nicht ganz zufrieden, was sich aus der Anmerkung ergib, da sich auch dort die gleiche GesamtSumme von 18 Sgr ergeben würde.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf


    Anmerkung 1 So sollte die Taxierung nach Vertrag sein:

    Von Harburg nach Münden sind es etwas über 30 Meilen - 7. Entfernungsstufe.
    Für das Paket gegeben sich somit 7 Sgr und für dem Brief 3 Sgr in Summe somit 10 Sgr.

    Für TuT (4) + Bayern (5) ergeben sich die oben genannten Werte.

    Suche Belege von Magdeburg bis 31.12.1867 sowie Belege mit Packkammerstempel

    Einmal editiert, zuletzt von Magdeburger (11. September 2010 um 21:42)

  • mx5schmidt
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    • 11. September 2010 um 21:37
    • #643

    Hallo Ulf,

    vielen Dank für die Korrektur der Beschreibung meines Briefes


    die ich entsprechend angepasst habe!

    Liebe Grüße

    Rüdiger

    Einmal editiert, zuletzt von mx5schmidt (11. September 2010 um 21:39)

  • Baldersbrynd
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    • 8. November 2010 um 13:20
    • #644

    Hallo Alle

    Haben dieser Auslagen Brief bekommen. Sendet von Pinneberg in S&H am 3.1.18?? nach Kiel als Porto freie Justizsache und mit Behäqndigungsschein.
    Der Postvorschuß war 16 Sgr. und 1 Sgr. in Prokuragebühr. Gesammt erhoben 17 Sgr. bei der Empfänger.
    War das Gebühr für der Behändigungsschein auch Portofrei? Kann jemand mir ein Jahresangabe sagen? Der Stempel sind nur bekannt zwischen 28.10.1863 und 15.11.1867 und Sgr. war erst verwendet nach 1864(?) wenn S&H unter Preußen kam.
    Auf der Rückseite nur ein Dienstsiegel von Königlisches Amts Gericht Pinneberg.

    Viele Grüße
    Jørgen

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    • 8. November 2010 um 20:29
    • #645

    Hallo Jørgen

    zu den Gebühren hast Du schon alles richtig wiedergegeben. Portofrei war die Sendung selbst, also der Inhalt der Sendung.

    Zeitlich kann ich ihn leider nicht zuordnen...

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

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  • Baldersbrynd
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    • 11. November 2010 um 06:58
    • #646

    Hallo Ulf.
    Vielen Danke für Dein Antwort. Dann sind der Behändigungsschein auch Gebührenfrei. Ich hatte gedacht das zuschlags Gebühren nicht frei war.

    An Alle

    Schaue hier noch eine Vorschußbrief. Sendet von Dorsten nach Scherlebeck / Recklinghausen am 10.2.18??.
    Vorschuß Betrag 6 Th. 24 Sgr. unten steht 10½ mit rot geschrieben und in Mitte 214½ auch mit rot, soweit ich sehen kann ist dass das gleiche Tinte. Dieser Betrag sind Vorschuß und Prokuragebühr zusammen, oder?.
    Am links steht 219, sind dieser Betrag mit Porto? Dann war der Porto 4½ Sgr. Nach meine meinung stimmt es nichts.
    Auf der Rückseite steht: Porto incl. Vorschuß 7 Th 9 Sgr. und Botenlohn 1 (Sgr) zusammen 7 Th 10 Sgr. Dieser Betrag stimmt mit die 219 plus Botenlohn.

    Det Text Th. Sgr. Pf. / Postvorschuß / F. No. sind gedruckt oder Hektografiert, es ist nicht das gleiche Schrift wie die andere.

    Viele Grüße
    Jørgen

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  • Magdeburger
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    • 11. November 2010 um 08:09
    • #647

    Hallo Jørgen

    die Procuragebühr berechnet sich hier noch je angefangene 15 Sgr 1 Sgr. Bei einem Postvorschuß von 6 Thaler 24 Sgr wird somit auf 7 Thaler aufgerundet und damit ergibt sich insgesamt 14 Sgr Procura.
    75 % davon standen der aufgebenden und 25 % der ausgebenden Post zu. Bei 14 Sgr Procura ergibt sich somit 10 1/2 Sgr für die aufgebende und 3 1/2 Sgr für die ausgebende Post.

    Damit hast Du hier folgende Rechnung:
    6 Thaler 24 Sgr = 204 Sgr Postvorschuß
    75 % von 14 Sgr = 10 1/2 Procura für die aufgebende Post
    Zwischensumme 214 1/2 Sgr was nun insgesamt der aufgebenden Post zustanden

    25 % von 14 Sgr = 3 1/2 Sgr Procura für die ausgebende Post
    1 Sgr für die Beförderung unter 10 Meilen

    Gesamt somit 219 Sgr = 7 Thaler 9 Sgr

    Nach meinen Unterlagen wäre dies ab 01.07.1852 möglich, ob davor schon kann ich leider nicht sagen. Das sogenannte Postgeld für den Postvorschuß kam hier nicht mehr zu Anwendung. Leider weis ich nicht, ab wann genau dies so war :ups:


    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

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    Einmal editiert, zuletzt von Magdeburger (11. November 2010 um 09:07)

  • Baldersbrynd
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    • 11. November 2010 um 08:28
    • #648

    Hallo Ulf

    Sehr vielen Danke für Deine Antwort. Das mit 75% zu der abgebenden Post und 25% zu der ausgebenden Post war mir nicht bekannt. Jetzt seht es ganz einfach aus.

    Viele schöne Grüße
    Jørgen

  • Magdeburger
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    • 11. November 2010 um 09:18
    • #649

    Hallo Zusammen
    Hallo Jørgen

    in der preussischen Postverordnung gültig ab 01.01.1825 ist die Teilung der Procuragebühr enthalten. Ich habe oben nochmal korrigiert, da richtigerweise je angefangenen 1/2 Thaler 1 Sgr Procura anfielen. Dies galt bis 10 Thaler.
    Bei Summen über 10 Thaler kam je angefangenen halben Thaler 1/2 Sgr zur Anwendung. Diese Regelung galt bis 31.12.1860.

    Die Ausnahme hiervon war ab 01.07.1852 für Postvorschüsse unter 5 Sgr, da entfiel das Procura.

    Neben der Procuragebühr war die Beförderungsgebühr zu entrichten. Bei reinen Briefen die Brieftaxe, bei Paketen entsprechend danach.

    Auch gab es anfangs das sogenannte Postgeld. Dies ist nichts anderes, als wenn das Geld "bar" versendet worden wäre. Im übertragenden Sinne ist es also eine Werttaxe.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

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    Einmal editiert, zuletzt von Magdeburger (11. November 2010 um 09:20)

  • Baldersbrynd
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    • 11. November 2010 um 10:33
    • #650

    Hallo Ulf

    Nochmals Danke für ausführlich beschreibung.

    Schöne Grüße
    Jørgen

  • Magdeburger
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    • 24. November 2010 um 16:55
    • #651

    Hallo Zusammen

    heute ein interessanter Postvorschußbrief vom 01.03.1841 von Magdeburg in das knapp 30 Meilen entfernte Bielefeld.

    Unten links wurde vermerkt "12 Sgr sind von dem Königlichen wohllöblichen Ober=Post=Amt zu Magdeburg ....... .. Polizeiliche Sache"

    Leider ist der sicherlich siegelseitige wichtige Text nicht vollständig erhalten geblieben, eventuell warum der Brief retour lief...

    Zur Taxierung möchte ich mich erstmal nicht äußern, sondern einfach fragen, ob sich jemand dies zutraut.
    Nur Mut!

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

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    Einmal editiert, zuletzt von Magdeburger (24. November 2010 um 16:55)

  • Magdeburger
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    • 26. November 2010 um 14:23
    • #652

    Hallo Zusammen

    schade das es niemand versucht hat und deshalb möchte ich mal ausführlich darauf eingehen. Es wird ein wenig länger, deshalb bitte ich um Entschuldigung.

    Der Brief läßt sich nach dem Regulativ vom 18.12.1824 taxieren.

    Die zugrunde liegende Entfernung sind hier knapp 30 Meilen und der Brief wog 1 1/2 Loth. Der Postvorschuß betrug 12 Sgr.
    Folgende Taxierung ist in Reihenfolge zu sehen
    12 3/4 - 22 3/4 - 28 - 22 3/4 - jeweils notiert und bei nachfolgendem Wert gestrichen.

    Nach §68 war hierfür das Postgeld und das Procura zu zahlen.
    Das Procura beträgt hierfür 1 Sgr, wovon 9 Pfennige der aufgebenden Post zustanden und der Rest von 3 Pfennigen der ausgebenden Post.

    Notiert wurden erstmal 12 3/4, also der Postvorschuß + der Procuraanteil für die aufgebende Post.

    Das Postgeld wird nach § 31 bestimmt und besteht aus 2 Teilen:

    1. Dem Betrag nach der Entfernung und 2. dem Wertbetrages.

    Der 1. Teil ist bei einem Brief nach §§ 4 und 5 geregelt.
    Der einfache Brief bis 3/4 Loth kostet bei 20 bis 30 Meilen 5 Sgr. Für einen Brief von 1 bis 1 1/2 Loth die doppelte Taxe. Danach war für den Brief 10 Sgr an Porto anzuwenden.

    Die Summe aus 12 3/4 Sgr + 10 Sgr = 22 3/4 wurden ebenfalls nun notiert.

    Der zweite Teil aus § 31 ist im § 32 geregelt.
    Danach galt bis 1 Reichsthaler als Wertbetrag die einfache Brieftaxe, also der Betrag, als wenn der Brief nur 3/4 Loth wog.

    Zu den 22 3/4 kommen also nochmals 5 Sgr Werthtaxe + 1/4 Sgr Procura für die ausgebende Post hinzu, so dass nun die notierten 28 Sgr vom Empfänger zu zahlen war.

    Nun kam es jedoch zu einer Retoursendung.

    Dies ist im § 74 geregelt.
    Danach ist die Retoursendung für einen Brief bis 2 Loth portofrei.

    In den Anmerkungen wird nun im auf §68 Lit E auf folgendes hingewiesen:
    Dort heißt es, dass im Falle der Retoursendung die 25 % Procura für die ausgebende Post und das Porto für den Postvorschuß, also dem gedachten Werthporto entfällt.

    Für den Brief ist also der oben beschriebene 2. Teil des Postgeldes von 5 Sgr und 1/4 Sgr Procura zu streichen.
    In Magdeburg wieder angekommen also wieder 22 3/4 Sgr.

    Ich hoffe, es verständlich erklärt zu haben, ansonsten einfach fragen.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

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    Einmal editiert, zuletzt von Magdeburger (26. November 2010 um 14:25)

  • senziger
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    • 29. November 2010 um 21:23
    • #653

    Hallo,

    hier ein Postvorschuss-Brief (ohne Inhalt) vom hannoverschen Postamt in Hamburg, aufgegeben am 7.12.(1843, Bleistiftnotiz) nach Lüdingworth (bei Cuxhafen).

    An
    das königlich hannöversche
    hochlöbliche ?KirchspielsGericht

    Hierauf sind durch Postvorschuß Ct 7. 13? entnommen worden.

    Leider bin ich hier "währungsblind": 7?13?, in Rötel 3 ?Thaler 4 ? ??, insgesamt zu zahlen 78 1/2 ?Ggr.

    Gruss

    senziger

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  • mx5schmidt
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    • 29. November 2010 um 21:55
    • #654

    Hallo senziger,

    wirklich nicht einfach, aber ich versuchs mal und fange zumindest mit einer Deutung an:

    An
    das königlich hannöversche
    wohllöbliche KirchspielsGericht

    Die Angabe "Ct 7 13" bezieht sich auf die Hamburger Währung Hamburger Courant.

    1 Mark Hamburger Courant waren dabei 16 Schillinge.

    7 mal 16 plus die 13 ergeben 125 Schillinge.

    Diese wurden dann in Silbergroschen umgerechnet nach dem Faktor 1 1/3 Schilling = 1 Silbergroschen.

    Das ergibt rechnerisch 93 3/4 Silbergroschen.

    Diese wurden aufgerundet zu 94 Silbergroschen gleich 3 Thaler 4 Silbergroschen, wie in Rötel vermerkt!

    Liebe Grüße

    mx5schmidt

  • Magdeburger
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    • 30. November 2010 um 07:34
    • #655

    Hallo Ihr beiden

    ich würde die Notierung als 3 Thaler 11 GuteGroschen 6 gute Pfennige lesen.
    In Hannover galt bis 30.09.1858 noch der gute Groschen, erst danach der (neue) Groschen.
    Die Angabe des PV in Hamburger Währung halte auch ich plausibel. Der Rechnung bis zu den Sgr ist stimmig.
    Wenn die 93 3/4 Sgr in Gute Groschen umgerechnet werden, ergeben sich 75 gute Groschen = 3 Thaler 3 Gute Groschen. Umrechnung 30 Sgr = 24 gute Groschen - Faktor 0,8

    Nun wurde oben links 78 1/2 vermerkt (3 Thaler 6 gG 6 Pfennige) - eventuell + Procura. Der Brief selbst wog 2 Loth und die Beförderung kostete den Rest von weitere 5 Gute Groschen, so dass sich der Gesamtwert ergibt.
    Dies ist jedoch geraten, da ich die Taxierung für Hannover nicht kenne.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Suche Belege von Magdeburg bis 31.12.1867 sowie Belege mit Packkammerstempel

  • mx5schmidt
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    • 15. Januar 2015 um 22:18
    • #656

    Dieser "An das Herzogliche Braunschweigische Amt Gandersheim" adressierte Brief wurde an einem 07.09. in dem zum Königreich Hannover gehörigen Einbeck = "EIMBECK" aufgegeben.

    Als Aufgabestempel diente ein zweizeiliger Langstempel "EIMBECK 7 SEP :" in Schwarz, Feuser 837-6, der nach 1825 aus einem entsprechenden Rahmenstempel hergestellt wurde.

    Der als Dienstbrief gebührenfrei zu befördernde Brief wurde aufgegeben mit dem handschriftlichen Vermerk "Postvorschuß 16 ggr Amt Einbeck".

    Für die Auslage dieses Postvorschußbetrages erhielt der den Brief annehmende Beamte in Einbeck eine Procuragebühr von 1 ggr = 1 Guter Groschen, den er als "p.c. 1" in roter Tinte vermerkte.

    Somit war dieser Brief dann mit "17" ggr beschwert, was der entsprechende Vermerk links oben in roter Tinte dokumentiert.

    In Gandersheim angekommen erhielt der dortige Beamte eine Gebühr von 1 ggr 6 Pfennig, so daß der Empfänger die in Rötel vermerkten "18 ggr 6 Pfennig" zu zahlen hatte.

    Liebe Grüße
    Rüdiger

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