Ersteigert ein Briefmarkensammler bei eBay Briefmarken, so handelt er "grob fahrlässig", wenn er sich nur auf die Angaben des Verkäufers verlässt, der sich seinerseits auf den Michel-Katalog beruft (in diesem Katalog sind in 40 Bänden auf mehr als 30.000 Seiten alle Briefmarken abgebildet und beschrieben, die seit 1840 erschienen sind).
eBay: Bei Briefmarken ganz besonders wachsam sein
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...es gab Inserate in Fachzeitschriften, wo Händler Marken anboten "Stempel ohne Obligo" !
Mit freundlichen Grüßen,
Rabaul -
...diese Weisheit kann man noch weiter verallgemeinern- man sollte bei jeglicher Art von Geschäften vorsichtig sein & einen gewissen Wissensvorsprung haben. Sonst kann man im Zivilprozeß bis vors OLG zitiert werden und eine Menge Geld lassen..
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Hier noch einmal ein link auf das Urteil, da stehen einige nachdenkenswerte Sätze drin
Gruß rabege -
Geiz ist geil. Ausgerechnet um diese Marken Mi 909, 910.
Bemerkenswert ist der Fall Schlegel erst garnicht erwähnt. Der Käufer erwirbt die Marken zu 1% Michel und verlangt dieselben als Echt zu empfangen. Da hat er auch nach meinem Wissen fahrlässig gehandelt. Und bemitleidet sollten welche schon gar nicht. Wenn er von vornherrein dessen unbewüßt war, ist er es doch heute.
Sein €22 samt Streitkosten haben ihm jede Menge Erfahrung eingebracht. Das Geld hätte er lieber für Literatur ausgegeben.
Den Begebenheiten nach können diese Marken erst garnicht echt verwendet vorkommen. Das welche Gefälligkeitsabstempelungen tragen wird ja nicht bestritten. Bedarfsverwendung ist aber ausgeschlossen.
Berufung wird abgelehnt, in meinen Augen mit Recht.
mfG
Nigel