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  4. Philatelie-News

eBay: Bei Briefmarken ganz besonders wachsam sein

  • Newsbot
  • 4. Mai 2008 um 20:27
  • Newsbot
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    647
    • 4. Mai 2008 um 20:27
    • #1

    Ersteigert ein Briefmarkensammler bei eBay Briefmarken, so handelt er "grob fahrlässig", wenn er sich nur auf die Angaben des Verkäufers verlässt, der sich seinerseits auf den Michel-Katalog beruft (in diesem Katalog sind in 40 Bänden auf mehr als 30.000 Seiten alle Briefmarken abgebildet und beschrieben, die seit 1840 erschienen sind).


    weiterlesen >>

  • Rabaul
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    624
    • 4. Mai 2008 um 20:53
    • #2

    ...es gab Inserate in Fachzeitschriften, wo Händler Marken anboten "Stempel ohne Obligo" !

    Mit freundlichen Grüßen,
    Rabaul

    http://www.the-papuan-villager.de

  • SammlerBernd
    Gast
    • 4. Mai 2008 um 20:58
    • #3

    ...diese Weisheit kann man noch weiter verallgemeinern- man sollte bei jeglicher Art von Geschäften vorsichtig sein & einen gewissen Wissensvorsprung haben. Sonst kann man im Zivilprozeß bis vors OLG zitiert werden und eine Menge Geld lassen..

  • rabege
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    679
    • 4. Mai 2008 um 21:33
    • #4

    Hier noch einmal ein link auf das Urteil, da stehen einige nachdenkenswerte Sätze drin
    Gruß rabege

  • doktorstamp
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    2.597
    Geschlecht
    Männlich
    Geburtstag
    30. September 1955 (70)
    • 4. Mai 2008 um 23:32
    • #5

    Geiz ist geil. Ausgerechnet um diese Marken Mi 909, 910.

    Bemerkenswert ist der Fall Schlegel erst garnicht erwähnt. Der Käufer erwirbt die Marken zu 1% Michel und verlangt dieselben als Echt zu empfangen. Da hat er auch nach meinem Wissen fahrlässig gehandelt. Und bemitleidet sollten welche schon gar nicht. Wenn er von vornherrein dessen unbewüßt war, ist er es doch heute.

    Sein €22 samt Streitkosten haben ihm jede Menge Erfahrung eingebracht. Das Geld hätte er lieber für Literatur ausgegeben.

    Den Begebenheiten nach können diese Marken erst garnicht echt verwendet vorkommen. Das welche Gefälligkeitsabstempelungen tragen wird ja nicht bestritten. Bedarfsverwendung ist aber ausgeschlossen.

    Berufung wird abgelehnt, in meinen Augen mit Recht.

    mfG

    Nigel

    Sammeln wie es einem Spaß macht

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