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Ist Sammlungsverkauf gewerblich?

  • kartenhai
  • 6. Mai 2015 um 08:46
  • Online
    kartenhai
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    • 6. Mai 2015 um 08:46
    • #1

    Ein interessanter Artikel um die Frage, ob Verkäufe einer größeren Sammlung durch den Besitzer selbst bei Ebay als gewerbliche Verkäufe angesehen werden können. Hier anhand des Verkaufs einer Bierdeckel-Sammlung und gilt wohl auch für Briefmarken und Münzen usw.:


    Das Urteil dazu:


    Auszüge aus dem Artikel:

    Das Urteil ist deshalb falsch, auch, weil die Veräußerung einer Privatsammlung weder planmäßig, noch auf Dauer, mithin nicht unternehmerisch (gewerblich) ist.

    Hausstände, private Sammlungen oder Erbe können umfangreich sein. Soll ich diese nun nicht mehr veräußern dürfen ?

    Wir leben in einer sehr, sehr komplizierten Welt!

    Gruß kartenhai

    4 Mal editiert, zuletzt von kartenhai (6. Mai 2015 um 09:18)

  • 22028
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    • 6. Mai 2015 um 09:19
    • #2

    Kartenhai,

    leider ist ein Urteil erst dann falsch wenn es vom Gericht wieder korrigiert wurde.

    Alles Andere sind persönliche Meiningen wenngleich ich der Aussage von Wortfilter zustimme.

    Veräußern darfst Du alles was Du hast, es kann halt nur sein dass Du dafür Steuern zahlen muss.

    Tibet, Nepal-Klassische Ausgaben, Irak-Eisenbahnmarken 1928-1942, Irak-Zwangszuschlagsmarken Hochwasser 1967, Overland Mail Baghdad-Haifa, SCADTA-Provisorische Einschreibmarken der Ausgabe 1921 & 1923, Kolumbien- Halbamtliche Ausgaben

    Einmal editiert, zuletzt von 22028 (6. Mai 2015 um 09:21)

  • thjohe
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    • 6. Mai 2015 um 09:41
    • #3

    Bei dem für mich zuständigen Amtsgericht Bad Kissingen gilt eine Grenze von 30 Veräusserungen, ab dann wird es gewerblich. Das heisst es müssen beim Verkauf die Regeln für gewerbliche Verkäufer eingehalten werden.

    Das bedeutet allerdings nicht, das dies auch für die Finanzverwaltung gilt.

    Die Finanzverwaltung unterscheidet aber u.a. zwischen Einkommensteuer, Umsatzsteuer.

    Etwas als Einkommensteuerlich als Liebhaberei gilt, wird Umsatzsteuerlich ganz anders beurteilt.

    In der Umsatzsteuer gibt es keine Liebhaberei. Es werden andere Punkte geprüft, u.a. an der Nachhaltigkeit. Ein Ausweg wäre hier der zu prüfende Punkt der Unternehmereigenschaft. Dieser Punkt bietet manchmal einen Ausweg.

    Zu beachten ist: Was nach dem einen Gesetz gewerblich ist, ist es nach dem anderen noch lange nicht.

  • Online
    kartenhai
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    • 6. Mai 2015 um 10:31
    • #4

    Damit in einem solchen Falle nicht der gesamte Gewinn aus den Verkäufen versteuert werden muß, heißt das doch, jeder Sammler müßte sich zu Beginn seiner Sammeltätigkeit sämtliche Einkaufspreise notieren bzw. eine Rechnung darüber ausstellen lassen (insbesondere auf Tauschtagen oder Flohmärkten, wie soll man denn das machen?), um für die Briefmarken, Münzen, Ansichtskarten, Bierdeckel usw. viel später einmal, wenn er älter ist und die Sammlung vielleicht wieder einmal verkaufen will, nicht eine ungerechte und viel zu hohe Steuer zu entrichten. Ein Gewinn entsteht doch immer nur, wenn man den höheren Verkaufspreis vom niedrigeren Kaufpreis abzieht, aber welcher Briefmarkensammler hat seine ganzen Ankaufspreise denn später noch parat bzw. Rechnungen davon? Die wenigsten wohl! Ich jedenfalls nicht!

    Und wenn ich z. B. früher teure Bund-Ausgaben gekauft habe, und die später einmal für einen Bruchteil des Kaufpreises über Ebay wieder los werde, weil die Preisentwicklung leider nicht lukrativ war, erhalte ich dann vom Finanzamt eine Gutschrift, wenn ich die Verluste anhand der Rechnungen belegen kann? :D

    Wegen dieser Erbsenzählerei vom Finanzamt kann man also in Zukunft nur noch ganze Sammlungen im Stück verkaufen, um nicht als Gewerblicher eingestuft zu werden, obwohl ein Einzelverkauf der Marken über längere Zeit hinweg erheblich mehr bringen würde?

    Gruß kartenhai

    2 Mal editiert, zuletzt von kartenhai (6. Mai 2015 um 10:33)

  • valgrande
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    • 6. Mai 2015 um 10:55
    • #5

    Das Thema intererssiert mich auch brennend. Vor einigen Jahren wurde hier im Forum von einem Fall berichtet, nach dem nachträglich eine große Summe an Steuern nachbezahlt werden musste. Leider kann ich dieses Urteil bzw. den link dazu nicht mehr finden. Falls das jemand weiß, wo das zu finden ist, bitte ich um Nachricht.

    In dem Fall ging es darum, dass ein Rentner seine Sammlung peu a peu verkaufte, und es ging nicht um gewerblich oder privat, sondern allein um eine Steuernachzahlung. Meine Fragen dazu: Wie kann es angehen, dass jemand, der 40-50 Jahre durch Tausch und Zukauf sammelt, dann steuerpflichtig wird. Meines Erachtens wurden doch bereits Steuern zuvor bezahlt, wieso denn dann noch einmal?

    Für eine Aufklärung wäre ich dankbar.

    Gruß von
    valgrande

  • linos203
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    • 6. Mai 2015 um 11:30
    • #6

    Man sollte schon den Gerichtsentscheid ganz durchlesen.

    Es gibt da einige Sachen die mich dann doch sehr erstaunen ließen, warum er nicht als Gewerbe gelten will.

    a) Er besaß ein Geschäftslokal
    b) Er hat selbst eingekauft, über 18.000 Beurteilungen bei ebay
    c) Es gibt eine handschriftliche Mitteilung über eine Gewerbeanmeldung (die er im Gericht als Tat eines Irren abtut)

    Sorry tut mir leid, da wundert mich garnichts!

    Das er einfach nur seine Sammlung verkauft, oder nur Dubletten stimmt ja wohl garnicht.

  • Briefmarkentor
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    • 6. Mai 2015 um 11:35
    • #7

    Hallo valgrande,

    wenn du eine Briefmarke bei einem Händler kaufst, fällt 19% Umsatzsteuer an, die im Kaufpreis enthalten ist. Du zahlst diese Steuer und der Händler führt sie an das Finanzamt ab (stark vereinfachte Beschreibung).

    Veräußert nun ein Sammler seine Briefmarken über eine längeren Zeitraum, sind drei Steuern zu beachten:

    - Einkommensteuer
    - Gewerbesteuer
    - Umsatzsteuer

    Umsatzsteuer:

    In § 2 UStG ist geregelt, wer nach dem UStG Unternehmer ist:

    - selbständig
    - nachhaltig
    - Erzielung von Einnahmen
    - Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht nötig

    Wenn du also immer und immer wieder Briefmarken gegen Geld oder andere Dinge im Tausch abgibst, giltst du als umsatzsteuerlicher Unternehmer, dessen Umsätze unter bestimmten Voraussetzungen dem Regelsteuersatz von 19% unterliegen. Diese Steuer ist dann von dir in bestimmten Zeitabständen (monatlich, vierteljährlich, jährlich) an das Finanzamt anzumelden und abzuführen,

    Einkommensteuer:

    § 15 EStG regelt, welche Tätigkeit als Gewerbebetrieb anzusehen ist:

    - selbständig
    - nachhaltig
    - Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
    - Absicht, Gewinn zu erzielen

    Nun könnte man argumentieren, dass man keinen Gewinn erzielen will. Leider ist aber beim Gewerbebetrieb der Gewinn oder Verlust durch eine Gewinnermittlung zu ermitteln. Kurz, es werden die Betriebseinnahmen um die Betriebsausgaben gekürzt. Kann man die Betriebsausgaben aber nicht belegen, bleiben nur die Betriebseinnahmen. Es entsteht also ein Gewinn, der dem persönlichen Steuersatz unterworfen wird.

    Gewerbesteuer:

    Nach § 2 GewStG unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird, der Gewerbesteuer.

    Werden bestimmte Gewinngrenzen überschritten, fällt obendrein auch noch GewSt an. Allerdings kann diese bei der Berechnung der ESt berücksichtigt werden.


    Soweit die Theorie.

    Tatsächlich dürften die allermeisten Sammlungen keinen großen Geldwert (> € 10.000,00) darstellen. Berücksichtigt man dann noch das Alter der Verkäufer (im Regelfall sicher Rentner) , was im EStG gewisse Erleichterungen nach sich zieht (geringeres Einkommen, Altersentlastungsbetrag, höhere Sonderausgaben durch höhere medizinische Versorgung), blicke ich dem Ganzen doch recht entspannt entgegen.

    Einmal editiert, zuletzt von Briefmarkentor (6. Mai 2015 um 11:42)

  • valgrande
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    • 6. Mai 2015 um 11:50
    • #8

    @ Briefmarkentor

    Danke für die klaren Ausführungen. Jedoch fehlt mir dabei die Handhabung für eine Privatperson, also kein Gewerbe.

    Auch, dass die Briefmarken über einen längeren Zeitraum durch Tausch angesammelt wurden, also von einem "Sammler". Der geringe Kauf von Briefmarken bezieht sich auf den Kauf bei BM-Plattformen oder von Privat, wie verhält es sich da?
    Ich verstehe eben nicht, wenn die Marken meist durch Tausch angesammelt wurden und sie dann verkauft werden sollen, wieso dann irgend eine Steuer anfallen soll? Und wenn es sich dann um den Verkauf handelt, wieso das Ganze dann steuerlich als Gewerbe angesehen wird.
    Kannst Du mir das bitte noch erläutern? Danke schon jetzt.

    Gruß valgrande

  • kalle01
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    • 6. Mai 2015 um 12:08
    • #9

    Hallo Zusammen ,
    zu diesem Thema kann ich euch nur sagen , auch als Privatperson , fallen Einkommensteuer und Umsatzsteuer an .
    Ich habe ein nettes Schreiben vom Finanzamt bekommen , daß ich Einkommensteuer und Umsatzsteuer nachzuzahlen habe. Ich habe dagegen Widerspruch eingelegt , daß ich kein Gewerbe betreibe , aber bin damit nicht durchgekommen.
    Jeder Verkauf über Ebay oder eine andere Plattform, muß versteuert werden.
    Ich spreche hier aus Erfahrung.
    Gruß
    kalle01

    Forschungsgemeinschaft DDR Plattenfehler

    Sammelgebiete : DDR , DDR spezial und Plattenfehler 

  • Briefmarkentor
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    • 6. Mai 2015 um 12:11
    • #10

    Hallo valgrande,

    Begriffe wie Privatperson und Sammler musst du jetzt einmal vergessen.

    Per Gesetzt ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen ein Verkauf als gewerbliche anzusehen ist.

    Im beschriebenen Fall wurden über Jahre (nachhaltig) bei ebay (Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr) selbständig Sammlungsobjekte für jährlich hohe fünfstellige Beträge (Gewinnerzielungsabsicht) veräußert.

    Dadurch fällt der Verkäufer im Steuerecht aufgrund der Erfüllung der klar definierten Tatbestandsmerkmale unter die Einkunftsart "Gewerbetrieb" bzw. umsatzsteuerlich unter den "Unternehmer".

  • thjohe
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    • 6. Mai 2015 um 12:48
    • #11

    -.-

    Einmal editiert, zuletzt von thjohe (6. Mai 2015 um 12:51)

  • thjohe
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    • 6. Mai 2015 um 12:49
    • #12

    Für die Umsatzsteuer kann auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden. Näheres hier in der Wiki http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung

    Zur Einkommensteuer: Briefmarken die "echtes Geld" bringen fallen nicht vom Himmel.

    Kaufbelege für diese Marken sollten allein schon für die Hausratsversicherung (bis 7.500 € das Einzelstück) gesammelt werden.

    (Meines Wissens sind Stücke über 7.500 nicht mehr von der Hausratsversicherung abgedeckt, aber bitte in euren Policen nachlesen)

    Der Rest ist ggf. Verhandlungssache mit der Finanzverwaltung bzw. dem jeweiligen Bearbeiter. Das auch andere Marken kosten und daher ggf. im Schätzungswege als Betriebsausgaben berücksichtigt werden sollten.
    Kommt im Falle eines Falles drauf an.

    3 Mal editiert, zuletzt von thjohe (6. Mai 2015 um 12:54)

  • Christoph 1
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    • 7. Mai 2015 um 12:49
    • #13

    hier nochmal ein etwas "seriöserer" Artikel über den von kartenhai vorgestellten "Bierdeckel-Fall".

    Bierdeckel-Fall

    Anhand dessen sowie anhand der genauen Urteilsbegründung ist es schon nachvollziehbar, dass hier eine unternehmerische und eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Anhand der hohen Umsätze kam hier auch die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Frage.

  • Joerg70
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    • 8. Mai 2015 um 08:41
    • #14

    Hallo zusammen,
    bei mir ist es so, ich habe ein Gewerbe (nicht auf Briefmarken bezogen). Hin und wieder kaufe oder verkaufe ich bei Ebay (hier habe ich zwei Konten, einmal gewerblich und einmal privat, eben u.a. für Briefmarken) oder sonst wo unter meinem privaten Konto Briefmarken. Mal angenommen, dass Finanzamt tritt an mich ran und verlangt, dass ich den Verkauf meiner Briefmarken versteuern soll. Könnte ich dann im Gegenzug sagen, „OK Finanzamt, Ihr seht meine Briefmarkenverkäufe als gewerblich an, obwohl ich als Privatmensch sammle, dann reiche ich aber im Gegenzug auch die Nachweise (Belege für Briefmarkenabo, Nachweis meiner Käufe bei Ebay ob bei Privat oder Gewerblich) meiner Käufe ein.“, obwohl dieses eben privat ist?
    Viele Grüße
    Joerg

  • Online
    kartenhai
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    • 8. Mai 2015 um 09:04
    • #15

    Hier noch ein Artikel über die Steuerpflicht bei privaten Flohmarkt-Verkäufen. Hier kommt eine Regel ins Spiel, daß ein Gewinn aus einem (privaten) Flohmarkt-Verkauf nur dann versteuert werden muß, wenn der Gegenstand innerhalb von einem Jahr (Spekulationsfrist!) wieder veräußert wird. Diese einjährige Spekulationsfrist kommt beim privaten Briefmarkensammeln wohl nur selten vor, da die meisten Sammlungen vielfach älter als ein Jahr sind, oft sogar das Lebenswerk eines Sammlers. Das hat mit Spekulation nicht das Geringste zu tun und sollte als Hobby gelten. Vielfach ergibt sich aus einem späteren Verkauf auch noch ein Verlust, der das Finanzamt auch nicht interessiert!

    Und ob ich meine in vielen Jahren und Jahrzehnten angesammelten Briefmarken jetzt auf dem Flohmarkt, einem Briefmarken-Tauschtag oder bei Ebay verkaufe, ist ja wohl alles ähnlich, soweit es keinen gewerblichen Charakter hat:


    Das Fazit bei diesem Artikel sollte auch für private Ebay-Verkäufe gelten: :jaok:

    Fazit:Für den normalen Flohmarktverkauf besteht faktisch keine Steuerpflicht. Lediglich bei Verkäufen innerhalb eines Jahres nach Anschaffung mit Gewinn oder anderweitig großartigen Gewinnen (welche in der Regel nicht vorliegen) besteht eine Steuerpflicht. Bei wiederholtem Verkauf des gleichen Warenangebots kann eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen.

    Gruß kartenhai

    2 Mal editiert, zuletzt von kartenhai (8. Mai 2015 um 09:40)

  • nightdriver
    neues Mitglied
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    • 8. Mai 2015 um 09:17
    • #16

    Eine im Grunde treffende Beurteilung der ESt-Situation ist in einem der letzten BMS erfolgt. Die Ausführungen dort sollten auch für einen Laien verständlich sein. Leider kommt die für die meisten Sammler wesentlich relevantere USt zu kurz.
    Wer Interesse hat, dem lasse ich gerne das Heft gegen Portoersatz zukommen. Für joerg muss gesagt werden: "Es kommt drauf an". Dass ein anderes Gewerbe angemeldet ist, ist jedoch unschädlich.
    Im Zweifelsfall rate ich auf jeden Fall, die Fragen mit einem Steuerberater zu besprechen.

    Briefmarkentor hat hier völlig korrekte Ausführungen gemacht. Um das Ganze anschaulich zu machen:

    ESt kann auch dann entstehen, wenn An- und Verkauf betrieben werden, um die Sammlung aufzubauen (also wenn bewusst "Gewinn" gemacht werden soll, um die Sammlung zu finanzieren). Beispiel: Sammler 1 kauft Posten , um diese aufzuteilen und wieder zu verkaufen. Den Überschuss investiert er wieder in sein Hobby. Sammler 1 ist hinsichtlich seiner An- und Verkaufstätigkeit gewerblich tätig. Soweit er Gewinne in seine eigene Sammlung investiert, sind dies Privatausgaben (anders aber, wenn er diese Marken ebenfalls verkaufen möchte und auch am Markt anbietet, dann ist beides gewerbliche Tätigkeit).
    In dieser Konstellation wird es den Finanzbehörden allerdings schwer fallen nachzuweisen, dass tatsächlich tatsächlich eine solche Trennung vorliegt. Dies jedenfalls dann, wenn die Ausgaben für Briefmarken (also gewerblicher und nichtgewerblicher Teil) höher sind als die Einnahmen aus deren Veräußerung und es sich nicht um besonders gelagerte Fälle handelt.


    ESt entsteht nicht, wenn es sich um steuerliche Liebhaberei handelt, also eine Totalgewinnprognose nicht zu stellen ist. Dies sollte auf die meisten "echeten" Sammler zutreffen, auch wenn Material wieder verkauft wird. Beispiel: Sammler 2 kauft Posten, um diese einerseits für seine Sammlung zu verwerten, überschüssiges Material verkauft er (Kauf einer Sammlung "DDR" mit Dublettenbüchern und Veräußerung letzterer). Dann ist er mit einem etwaigen Gewinn nicht steuerpflichtig, kann aber auch keinen Verlust geltend machen.

    Für die USt sei auf Briefmarkentor verwiesen und noch einmal betont, dass diese unabhängig von einer Gewinnerzielungsabsicht (Sammler 1) ist. Bei entsprechend hohen, nachhaltigen Umsätzen hätte also auch Sammler 2 USt abzuführen.

    Bei Irrtümern meinerseits bitte ich um Korrektur, ich bin KEIN Steuerberater!

  • Briefmarkentor
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    • 8. Mai 2015 um 10:12
    • #17

    Liebe Sammlerfreunde,

    das Thema der Versteuerung sollten wir hier nicht überbewerten. In dem zitierten Rechtsstreit ging es um jährliche Umsätze von über EUR 60.000!

    Vielmehr sollte jeder von euch im Falle eines Verkaufes ganz tief in sich gehen und folgende Fragen beantworten:

    - Wie hoch ist der tatsächliche Marktwert der eigenen Sammlung? Wer von euch nennt eine Briefmarkensammlung mit einem tatsächlichen Marktwert von mehreren zehn- oder hunderttausend Euro sein Eigen? Klassische Ländersammlung wie zum Beispiel die der DDR erzielen auf Auktionen je nach Zustand zwischen EUR 500 und EUR 1.000. Davon geht dann noch die Provision an den Auktionator ab.

    - In welchem Lebensabschnitt veräußere ich? Bei Arbeitnehmer wirken sich zum Beispiel andere Einkünfte (Gewinn) neben dem Arbeitslohn bis EUR 410,00 im Jahr gar nicht, bis EUR 820,00 nur anteilig auf die Steuer aus (§ 46 EStG). Oder liegt man als Rentner mit seinen Renten- und sonstigen Einkünften abzüglich aller Minderungen (Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen ect.) überhaupt über dem Grundfreibetrag (§ 32a EStG in 2015 EUR 8.354)?

    - Will man die Sammlung im Ganzen veräußern (im Idealfall an einen Sammler) oder tatsächlich zerreißen?

    Für meinen Geschmack wird hier viel heiße Luft produziert. Ist man aber tatsächlich im Besitz einer werthaltigen Sammlung, sollte man sich vor einem Verkauf mit seinem Steuerberater beraten. Und wer regelmäßig veräußert, sollte sich fragen, ob er nicht doch tatsächlich schon gewerblich ist und bisher am Fiskus vorbei gearbeitet hat.

  • nightdriver
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    • 8. Mai 2015 um 14:02
    • #18

    Tut mir leid, das mit der heißen Luft sehe ich nicht so.

    Ich habe im Jahr 2013 einen Brief von meinem FA erhalten, ich möge bitte alle meine Umsätze bei Ebay und anderen Plattformen und Verkäufen der letzten 10 Jahre erklären. D.h., es wird mir mit der 10jährigen Rückwirkung direkt Steuerhinterziehung unterstellt bzw. es soll geprüft werden, ob ich eine solche begangen habe.
    Gott sei dank kann ich 100% sicher beurteilen, dass ich hier "unschuldig" bin. Wäre der Brief nach Abgabe meiner Erklärung für 2012 gekommen... ich hätte die Briefmarkenverkäufe sicherlich nicht erklärt (und möglicherweise eine Steuerhinterziehung/-verkürzung begangen - tatsächlich war ich bei der genauen Ermittlung über die Höhe selbst überrascht)!

    Ich halte das Thema auch nicht für unerheblich. Ich habe in 2012 tatsächlich einen Einnahmenüberschuss beim BM-Verkauf erzielt. Für mich ergäbe ich bei nicht-Gewerblichkeit eine Rückzahlung von 1.000, bei gewerblichem Handeln dagegen eine Nachzahlung von max. 2.000.
    Für 3.000 erhalte ich schon reichlich viele BM...
    Übrigens hat das FA noch keinen Bescheid für 2012 erlassen, von 2013 (ebenfalls "Gewinn") ganz zu schweigen.

    Und dass die Forenmitglieder den Grundfreibetrag (evtl. auch als Rentner) überschreiten, sei ihnen von Herzen gegönnt (und ich halte es angesichts der geringen Summe auch für äußerst wahrscheinlich)!

  • Briefmarkentor
    Stamm Mitglied
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    • 8. Mai 2015 um 15:31
    • #19

    Hallo nightdriver,

    Butter bei die Fische. Wie viele Verkäufe tätigst du im Schnitt im Jahr über diese Verkaufsplattformen? Bei einer Steuerdifferenz von EUR 3.000,00 ist der Gewinn bei mindestens EUR 6.000,00. Und solch einen Gewinn erzielt man nicht mit ein paar Verkäufen.

    Zur Versteuerung der Rentner musst du übrigens wissen, dass Renten im Steuerrecht noch nur zu einem Bruchteil (Altersentlastungsbetrag § 24a EStG) der Steuer unterliegen. Bei Rentenbeginn vor 2005 nur 27% (wenn ich dies richtig in Erinnerung habe). Da ist dann sehr wohl Platz für zusätzliche Einkünfte, bis überhaupt Steuern entstehen.

    Kleine Beispiel:

    - Rentenbeginn: 2010
    - Rente brutto: € 12.200
    - Altersentlastungsbetrag: 32% von € 12.200 = € 3.904
    - Zu versteuerndes Einkommen ohne Berücksichtigung von Sonderausgaben: € 12.200 - € 3.904 = € 8.296

    Und wenn du jetzt das Argument bringst, die von mir angesetzte Rente sei viel zu gering, bitte schön:

    Einmal editiert, zuletzt von Briefmarkentor (8. Mai 2015 um 15:31)

  • nightdriver
    neues Mitglied
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    • 9. Mai 2015 um 10:20
    • #20

    Gut, bei den Rentnern gebe ich mich geschlagen ;) Bei mir ist es zum Glück noch weit hin 8-)

    Im Jahr 2012 waren es exakt 442 Verkäufe und ca. 115 Käufe.

    Zu der Frage des "wieviel" gehört aber auch immer die Frage des "Was" bzw. des "Woher" und auch "Warum".

    Von hinten angefangen: Ich hatte mich entschlossen, mich von allem zu trennen, was viel Platz wegnimmt oder Kapital bindet. Dies vor allem, weil ich umziehen wollte. Die Sachen hatten sich über Jahre angesammelt, nur wurden die Hauptausgaben halt alle nicht im Jahr 2012 getätigt.
    Beispiele aus den Verkäufen gefällig?

    Angesammelte Kleinposten (viel papierfreie Kiloware) zwischen 10 und 20 für sicher über 3.000
    Sammlung "alle Welt" in 100 Bänden: 1000
    Sammlung Bund ** ohne Posthorn und ohne Frankaturware: 500 (sicherlich mit 50% Verlust oder mehr)
    Sammlung Bund ** gültig: 1000
    Sammlung GB ** gültig: 500

    Dazu halt noch Kleinkram im einstelligen Euro-Bereich ge- und verkauft...

    Ops, schon 6.000 "verdient" :O_O: (es war sogar mehr, zahle leider nicht den Spitzensteuersatz :()
    Und jetzt erklär mir, wie ich Bund ** mit "Gewinn" verkaufen soll....

    Außerdem möchte ich noch einmal anmerken, dass all dies bereits dem FA erklärt ist, welches sich allerdings "weigert", mir einen Steuerbescheid zu schicken... Das Ganze nur als Illustration dessen, dass leicht höhere Summen zusammenkommen, vor allem bei frankaturgültigen Marken.

    Einmal editiert, zuletzt von nightdriver (9. Mai 2015 um 10:22)

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